Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften in München ergeben sich durch die Kombination der Förderprogramme des Bundes und der Landeshauptstadt aktuell sehr attraktive Förderbedingungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Zuschüsse betragen bis zu 50% der Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen und bis zu 60% bei der Komplettsanierungen. Die kombinierte Förderung durch beide Programme macht selbst solche Projekte wirtschaftlich, die bisher als zu teuer galten.
Die Stadt München hat ihr Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) im Dezember 2025 gezielt für Mehrfamilienhäuser optimiert. Besonders erfreulich ist, dass es die städtischen Fördermittel zusätzlich zur Bundesförderung (BEG) gibt. Wer beide Programme geschickt kombiniert, erreicht Förderquoten, die auch anspruchsvolle Sanierungsprojekte wirtschaftlich darstellbar machen.
Insbesondere die Laufzeit des Münchner FKG-Programms dürfte angesichts knapper Haushaltsmittel begrenzt sein. Wir erklären Ihnen, wie Sie für Ihre Immobilien jetzt noch die volle Förderung für mindestens 3 Jahre sichern können.
Zunächst möchten wir die verschiedenen Fördermöglichkeiten übersichtlich zusammenfassen und anhand von Praxisbeispielen greifbar machen. Grundsätzlich wird zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen und der Förderung für die Komplettsanierung eines Bestandsgebäudes unterschieden:
Förderung von Einzelmaßnahmen – Der pragmatische Einstieg
Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden die jeweiligen Gewerke einzeln und unabhängig voneinander gefördert. Hinsichtlich der Förderung wird dabei nochmals unterschieden zwischen einem Heizungstausch und der Verbesserung der bestehenden Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik.
Heizungstausch – Einbau einer regenerativen Heizung
Gefördert wird der Einbau von umweltfreundlichen Heizungsanlagen. Darunter fallen Wärmepumpen, Hybridsysteme, Biomasseheizungen sowie Fernwärmeanschlüsse.
Der Bund stellt dabei eine Grundförderung von 30-35% zur Verfügung, die um verschiedene Boni (nur für selbstnutzende Eigentümer) auf bis zu 70% erweitert werden kann.
Heizungsanlagen ohne fossile Komponente werden zusätzlich vom Münchner FKG-Programm mit 15% bezuschusst. Die FKG-Förderung ist zwar nicht mit den genannten Boni für Selbstnutzer kombinierbar, aber vor allem bei Mehrfamilienhäusern gut nutzbar.
Förderfähig ist nicht nur die neue Heizung selbst, sondern auch Umfeldmaßnahmen wie die Umrüstung von Etagen- auf Zentralheizung, der Einbau neuer Heizkörper.
Heizungstausch – Einbau einer regenerativen Heizung
Zu den förderfähigen Maßnahmen in dieser Kategorie zählen u.a. Fenstertausch, Fassadendämmung, Dachsanierung sowie der Einbau von Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Lösungen. Auch hier werden alle notwendigen Umfeldmaßnahmen wie z.B. das Gerüst oder Wiederherstellungsarbeiten mit gefördert.
Diese werden vom Bund zu 20% gefördert. Der Fördersatz im Münchner FKG-Programm ist künftig gestaffelt: Voraussetzung für die Förderung ist ein durch den Energieberater ermittelter Energiebedarf von mindestens 130 kWh/m²a. Neben einer Grundförderung von 5% sind folgende Zuschläge möglich:
- 5% Mehrfamilienhaus-Zuschlag ab 3 Wohneinheiten
- 5% Gebietszuschlag für bestimmte, im Wärmeplan ausgewiesene Gebiete
- 5% Worst-First-Zuschlag ab einem ermittelten Energiebedarf von mind. 200 kWh/m²a
Somit ergibt sich ein Gesamtfördersatz von bis zu 20%. Hinsichtlich des genannten Energiebedarfs ist nicht der tatsächliche Verbrauch maßgeblich, sondern die Bedarfsberechnung in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der für die FKG-Förderung immer notwendig ist. Auch bei der Bundesförderung ist für den vollen Fördersatz ein iSFP erforderlich.
Die kommunale FKG-Förderung lässt sich mit der Bundesförderung kombinieren. Dadurch können Eigentümer und WEGs bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Gesamtförderquoten von bis zu 40 % profitieren. Bei der Heizungsförderung sind sogar bis zu 50% möglich. Diese gebündelte Unterstützung macht energetische Sanierungen auch finanziell besonders attraktiv und entlastet Eigentümer bei der Umsetzung umfassender Energieeffizienzmaßnahmen.
Rechenbeispiel: Fassadendämmung (Einzelmaßnahme)
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten wird die Fassade für insgesamt 180.000 Euro saniert und gedämmt. Dabei werden sowohl die Bundesförderung als auch die kommunale FKG-Förderung genutzt.
Über die Bundesförderung wird für die Fassadendämmung ein Fördersatz von insgesamt 20 Prozent erreicht. Dieser setzt sich aus der Basisförderung von 15 Prozent sowie dem iSFP-Bonus von 5 Prozent zusammen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 36.000 Euro.
Ergänzend wird die Maßnahme über das Münchner FKG-Programm gefördert. Durch die Kombination mehrerer Förderbausteine wird auch hier ein Fördersatz von 20 Prozent erreicht, wodurch sich ein Zuschuss von weiteren 36.000 Euro ergibt.
In Summe ergibt sich eine Gesamtförderung von 40 Prozent bzw. 72.000 Euro. Die Nettoinvestition reduziert sich dadurch von 180.000 Euro auf 108.000 Euro.
Beispielrechnung: Fernwärmeanschluss (Einzelmaßnahme)
Für den Anschluss eines vermieteten Mehrfamilienhauses an das Münchner Fernwärmenetz fallen Investitionskosten in Höhe von 100.000 Euro an. Zunächst wird geprüft, in welcher Höhe diese Kosten förderfähig sind. Nach den Vorgaben der Bundesförderung können für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 Euro angesetzt werden, für die zweite bis sechste Einheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Einheit jeweils 8.000 Euro. Bei acht Wohneinheiten ergibt sich daraus maximal förderfähige Kosten von 121.000 Euro. Da die geplanten Kosten darunter liegen, können die Investitionskosten von 100.000 Euro vollständig berücksichtigt werden.
Auf dieser Basis greift zunächst die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen, die den Fernwärmeanschluss mit 30 Prozent bezuschusst. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von 30.000 Euro. Ergänzend kann über die kommunale Förderung ein weiterer Zuschuss in Höhe von 15 Prozent in Anspruch genommen werden. Dies entspricht zusätzlichen 15.000 Euro. Die Boni auf Bundesebene können nicht gewährt werden, weil das Mehrfamilienhaus vermietet ist.
In Summe ergibt sich eine Förderquote von 45 Prozent und ein Gesamtzuschuss von 45.000 Euro. Die verbleibende Nettoinvestition für die Eigentümergemeinschaft reduziert sich dadurch auf lediglich 55.000 Euro. Der Fernwärmeanschluss wird dadurch deutlich attraktiver und kann trotz hoher Anfangsinvestition wirtschaftlich umgesetzt werden.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus – Die Königsklasse
Bei der Komplettsanierung eines Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus eröffnet die Kombination verschiedener Förderprogramme besonders starke Finanzierungsanreize. Dabei werden alle Bauteile – Fassade, Dach, Fenster, Keller, Heizung – aufeinander abgestimmt und nach Vorgabe eines zertifizierten Energieberaters saniert. Auch bei der Komplettsanierung lässt sich die Bundesförderung über das KfW-Programm 261 und die kommunale Förderung der Landeshauptstadt München (FKG) optimal verknüpfen. Allerdings wird in München die städtische Förderung (FKG) erst ab dem Effizienzhausstandard EH 55 oder besser gewährt.
Im Rahmen des KfW-Programms 261 wird die Sanierung zu einem Effizienzhausstandard mit einem vergünstigten Kredit durch die KfW-Bank gefördert. Die max. Höhe des Förderkredites hängt von der Effizienzhausklasse im Zielzustand ab und liegt zwischen 120.000 und 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Zusätzlich zum günstigen Zinssatz gibt es einen Tilgungszuschuss auf den Kredit, der von der erreichten Effizienzhausklasse abhängt. Weitere Bonusbestandteile für die Nutzung erneuerbarer Energien am Gebäude, die Sanierung von sogenannten „Worst Performing Buildings“ oder die Umsetzung einer seriellen Sanierung können die Bundesförderung weiter erhöhen.
Bei der FKG-Förderung ist – wie bei zuvor bei Einzelmaßnahmen erläutert – ein Energiebedarf von mindestens 130 kWh/m²a im Ausgangszustand vorausgesetzt. Die Grundförderung liegt in diesem Fall bei 10% und lässt sich durch die oben genannten zusätzlichen Förderbausteine auf bis zu 25% erhöhen.
Auch hier können beide Förderprogramme gemäß der Richtlinien bis zu einer Obergrenze von 60% kumuliert werden. Diese Kombination bietet Eigentümerinnen und Eigentümern eine starke Unterstützung, um ambitionierte Effizienzhaus-Sanierungen finanziell tragfähig umzusetzen.
Rechenbeispiel: Sanierung eines Bestandsgebäudes zum
Effizienzhaus (EH55 EE)
Ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten wird auf den Effizienzhaus-Standard EH55 EE saniert. Dieser Standard entspricht dem aktuellen Neubaustandard von Wohngebäuden.
Im Ist-Zustand weist das Gebäude unseres Beispiels einen sehr schlechten energetischen Zustand auf (Energieeffizienzklasse H), es handelt sich somit um ein sogenanntes “Worst-Performing Building” (WPB).
Bei der Sanierung erhält das Gebäude über das KfW-Programm einen Tilgungszuschuss von 30%. Eine zusätzliche Förderung von 20% kommt vom kommunalen Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG). Somit ergibt sich in diesem Beispiel eine Gesamtförderquote von 50%.
Im Beispiel halbieren sich die Investitionskosten für den Gebäudeeigentümer. Trotz hoher Anfangsinvestition wird das Projekt dank der Förderung besonders wirtschaftlich.
Maximale Förderung jetzt noch verbindlich sichern
Die aktuellen Konditionen mit bis zu 60 % Gesamtförderung sind außergewöhnlich günstig, aber nicht auf Dauer garantiert. In den letzten Jahren wurden Förderprogramme häufig sehr kurzfristig geändert oder ausgesetzt. Angesichts knapper Kassen bei Bund und Landeshauptstadt ist damit zu rechnen, dass Förderungen in absehbarer Zeit gekürzt werden. Die gute Nachricht: Die FKG-Förderung können Sie sich kurzfristig und auch ohne vorliegendes Handwerker-Angebot für mindestens drei Jahre sichern – auch bei späteren Richtlinienänderungen oder einem Auslaufen des Förderprogramms!
Einzige Voraussetzung für das Stellen eines FKG-Förderantrags ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Gebäude, der die Voraussetzungen für die FKG-Förderung bescheinigt und Ihnen bereits einen guten Überblick über die Sanierungspotentiale bietet. Einen iSFP erhalten Sie von einem zertifizierten Energieberater – wir als Energie-Spezialisten GmbH stehen Ihnen gern als Projektpartner zur Verfügung.
Für Fragen zur Sanierung Ihres Gebäudes bieten wir Sprechstunde für Mitglieder von Haus und Grund jeden Dienstag zwischen 8:30 und 12 Uhr in der Geschäftsstelle München in der Sonnenstraße. Alternativ können Sie ein kostenloses Erstgespräch buchen unter: www.energie-spezialisten.de/anfrage
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