Leistung im Detail

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Für Verkauf, Vermietung und Aushang. Wir prüfen kostenlos, welcher Ausweis für Ihr Objekt zulässig ist, nennen Ihnen einen Festpreis und einen verbindlichen Termin – und stellen ihn dann aus.

Zwei Energieberater betrachten einen Gebäudeschnitt am Bildschirm

Die Pflichtfrage

Wann Ihr Objekt einen Energieausweis braucht

Bei Nichtwohngebäuden kommt ein Anlass hinzu, den es im Wohnbereich nicht gibt: Ob die geplante Sanierungspflicht (siehe unten) greift, kann über den Energieausweis nachgewiesen werden.

Verkauf

Spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, bei Abschluss zu übergeben.

Vermietung oder Verpachtung

Bei jeder Neuvermietung – auch bei Teilflächen.

Immobilienanzeige

Die Kennwerte müssen bereits im Inserat stehen.

Neu: Sanierungspflicht

Mit dem Energieausweis können Sie nachweisen, dass Ihr Gebäude nicht der Sanierungspflicht unterliegt.

Außerdem brauchen Sie einen, wenn …

  • der bestehende Ausweis abläuft – er gilt zehn Jahre
  • ein Neubau fertiggestellt wird
  • das Gebäude im Zuge einer Sanierung neu bilanziert wird
  • Bank, Investor oder Käufer belastbare Kennwerte verlangen
  • Sie Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen

Was viele übersehen

Die Aushangpflicht allein begründet keine Ausstellungspflicht. Privatwirtschaftlich genutzte Gebäude ab 500 m² mit starkem Publikumsverkehr müssen aushängen, wenn ohnehin ein Ausweis vorliegt – gibt es keinen, entsteht daraus keine Pflicht, einen erstellen zu lassen.

Ein Ausweis, der nicht hätte ausgestellt werden dürfen, ist unwirksam – der Verstoß bleibt bestehen, obwohl ein Dokument vorliegt. Bei Nichtwohngebäuden passiert das häufiger als im Wohnbereich, weil Nutzung, Zonierung und Datenlage komplexer sind.

Neu ab 2027

Ihr Ausweis wird zum Nachweis

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt für bestehende Nichtwohngebäude erstmals eine Mindesteffizienz mit Fristen – ab 2030 und noch einmal verschärft ab 2033. Gemessen wird an dem Wert, der künftig in Ihrem Energieausweis steht.

Damit ist der Ausweis nicht mehr nur ein Pflichtdokument. Er ist der Nachweis, mit dem Sie belegen, dass Ihr Gebäude die Schwelle einhält.

Die gute Nachricht: Ein großer Teil des Bestands ist von vornherein ausgenommen. Drei Fragen genügen für eine erste Einschätzung.

Sind Sie überhaupt betroffen?

Die Anforderung gilt ohne Einzelnachweis als erfüllt, wenn eine dieser Fragen mit Ja beantwortet wird:

1 – Wurde das Gebäude ab 1996 errichtet?

Maßgeblich ist das Baujahr.

2 – Entspricht es mindestens dem Standard der Wärmeschutzverordnung 1995?

Auch durch spätere Sanierung erreichbar – muss belegbar sein.

3 – Wird überwiegend mit Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme geheizt?

Die Art der Wärmeversorgung allein kann die Pflicht erfüllen.

Mindestens einmal Ja

Ihr Gebäude ist voraussichtlich nicht betroffen. Weitere Ausnahmen bestehen unter anderem für Baudenkmale.

Dreimal Nein

Dann entscheidet der bilanzierte Wert. Lassen Sie es prüfen, bevor die Frist Sie einholt.

Leistung und Preis

Zwei Wege, ein Ergebnis

Welcher für Ihr Objekt zulässig ist, klären wir vorab. Ein Hinweis vorweg: Ab 2027 ist für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig.

nur noch bis Ende 2026

Verbrauchsausweis

auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten

  • Prüfung der Zulässigkeit für Ihr Gebäude
  • Witterungsbereinigung und Kennwertermittlung aus den Verbräuchen für Heizung, Warmwasser und Strom
  • Plausibilisierung der Datengrundlage
  • Registrierung und Ausstellung
  • Lieferung als PDF, auf Wunsch mit Aushangversion

Voraussetzung: reines Nichtwohngebäude, lückenlose Verbrauchsdaten über drei Jahre, durchgängig vergleichbare Nutzung.

ab 600 € netto

abhängig von Größe und Datenlage

ab 2027 der einzige Weg

Bedarfsausweis

bilanziert nach DIN V 18599

  • Aufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Zonierung nach Nutzungsprofilen
  • Energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Registrierung und Ausstellung, Lieferung als PDF
  • Auf Wunsch: Einordnung gegenüber den Sanierungsfristen

Auch heute schon sinnvoll, wenn Sie verkaufen wollen, ein Reporting bedienen oder den Nachweis für die Sanierungspflicht brauchen.

Angebot nach Erstgespräch

abhängig von Größe, Zonierung und Unterlagenlage

So läuft es ab

Schritt 1 · kostenlos

Erstgespräch

Wir klären Anlass, Nutzungsart und zulässige Ausweisart – und nennen den Festpreis, bevor etwas beauftragt wird.

Schritt 2 · Sie liefern

Unterlagen übermitteln

Sie erhalten eine konkrete Liste. Fehlende Pläne oder undokumentierte Umbauten sind bei gewachsenen Beständen der Normalfall – meist lässt sich das ersetzen oder vor Ort aufnehmen.

Schritt 3 · mit Aufnahme

Erstellung

Bilanzierung nach DIN V 18599 mit Zonierung, oder Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten.

Schritt 4 · zehn Jahre gültig

Registrierung und Ausstellung

Registriernummer, amtliche Ausstellung und Zustellung – auf Wunsch mit Aushangversion.

Wenn ein Termin drückt

Notartermin, Vermarktungsstart, ablaufende Frist: Nennen Sie uns das Datum im Erstgespräch, dann priorisieren wir den Auftrag. Wir sagen zu, was wir halten können, und in aller Regel lassen sich Projekte so priorisieren, dass Sie Ihren Energieausweis im Zweifel auch sehr kurzfristig erhalten.

Anfrage

Nicht sicher, welcher Ausweis für Ihr Objekt zulässig ist?

Sagen Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht. Wir prüfen Ausweisart und Datenlage, nennen Ihnen den Preis und einen verbindlichen Termin. Die Prüfung kostet nichts.

Auf Wunsch ordnen wir dabei gleich ein, ob Ihr Gebäude von der Sanierungspflicht betroffen sein dürfte.

En

Ausweisart und Preis klären

Nutzung und Baujahr genügen uns für die Vorabprüfung. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Ich bin einverstanden, dass meine Angaben zur Bearbeitung meiner Anfrage verwendet werden.*

Pflichten

Was Sie mit dem Ausweis tun müssen

Ihn zu besitzen genügt nicht – das Gesetz knüpft die Pflichten an konkrete Momente.

01

Im Inserat

Art des Ausweises, Kennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse müssen in der Anzeige stehen.

02

Bei der Besichtigung

Der Ausweis ist unaufgefordert vorzulegen – nicht erst auf Nachfrage.

03

Beim Abschluss

Mit Vertragsabschluss ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben.

04

Am Aushang

Bei starkem Publikumsverkehr sichtbar auszuhängen – ab 250 m² behördlich, ab 500 m² privatwirtschaftlich.

Ein fehlender oder falscher Energieausweis kann teuer werden

Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten, fehlende oder falsche Pflichtangaben im Inserat sowie Verstöße gegen die Aushangpflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommt das zivilrechtliche Risiko: Wer sich auf falsche Angaben beruft, kann je nach Konstellation Ansprüche geltend machen.

Einordnung

Der Ausweis zeigt, wo Sie stehen – nicht das Potenzial

Diese Seite

Energieausweis NWG

Dokumentiert den energetischen Ist-Zustand als Pflichtdokument. Die Modernisierungsempfehlungen darin sind bewusst knapp.

Die Frist

Sanierungspflicht

Ab 2030 gilt für Bestands-Nichtwohngebäude erstmals eine Mindesteffizienz mit Frist. Ob Sie betroffen sind und was zu tun ist.

Zur Sanierungspflicht →

Der Fahrplan

Energieberatung DIN V 18599

Zeigt, wie Ihr Gebäude besser wird: Maßnahmen, Kosten, Einsparung, Förderung.

Zur Energieberatung NWG →

Anderes Gebäude

Wohngebäude

Dort gelten eigene Regeln – der Verbrauchsausweis bleibt auch nach 2027 zulässig, die Skala reicht weiter von A+ bis H.

Zum Energieausweis Wohngebäude →

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Energieausweis

Zehn Jahre ab Ausstellung. Er verliert seine Gültigkeit auch vorher, wenn wesentliche Änderungen am Gebäude die Kennwerte verändern – etwa nach umfassender Sanierung oder Nutzungswechsel.

Ja. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren; die Neuregelungen betreffen die Ausstellung ab 2027. Beachten Sie aber: Ein Verbrauchsausweis liefert Ihnen keinen Wert, mit dem sich die Einhaltung der Sanierungsschwelle nachweisen lässt.

Wenn nur ein gültiges Pflichtdokument fehlt, die Verbräuche sauber dokumentiert sind und kein Sanierungsthema ansteht: ja, das ist die schnellere und günstigere Lösung. Ab 2027 ist der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig.

Wenn Ihr Gebäude älter ist, verkauft werden soll oder in ein Reporting einfließt, raten wir schon heute zum Bedarfsausweis – er liefert den Wert, den Sie später ohnehin brauchen.

Für Gebäude mit behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche, für privatwirtschaftlich genutzte ab 500 m², sofern ein Ausweis vorliegt. Eine eigene Pflicht, einen Ausweis erstellen zu lassen, entsteht aus der Aushangpflicht nicht. „Starker Publikumsverkehr“ ist auslegungsbedürftig – typisch sind Handel, Gastronomie, Banken, Praxen und Bildungseinrichtungen. Ob Ihr Objekt betroffen ist, prüfen wir gern.

Nach heutigem Recht können gemischt genutzte Gebäude aufgeteilt werden – ein Ausweis für den Wohnteil, einer für den Nichtwohnteil. Ab 2027 entfällt diese Aufteilung: Es wird nur noch ein Ausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt, die Nutzungen werden rechnerisch über Zonen abgebildet, und der Verbrauchsausweis ist nicht mehr zulässig. Für gemischt genutzte Objekte ist der Zeitpunkt der Ausstellung deshalb besonders relevant.

Bis jetzt sind Baudenkmale von der Ausweispflicht ausgenommen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird ab 2027 auch für Denkmalobjekte ein Energieausweis nötig. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Objekt verkaufen oder vermieten wollen, sprechen Sie uns an – wir prüfen den Einzelfall nach dem dann geltenden Stand.

Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind möglich – bei fehlendem Ausweis, fehlenden Pflichtangaben im Inserat und bei Verstößen gegen die Aushangpflicht. Hinzu kommt das zivilrechtliche Risiko gegenüber Käufern und Mietern.

Ja, mit festem Ansprechpartner. Wir nehmen mehrere Objekte in einem Auftrag auf, arbeiten mit einheitlicher Systematik und rechnen gesammelt ab. Auf Wunsch melden wir uns, bevor ein Ausweis in Ihrem Bestand ausläuft. Schwerpunkt ist München und das Umland; bei bundesweiten Portfolios sprechen Sie uns bitte an.