Was ist ein Energieaudit?
Der systematische Blick auf Ihren gesamten Energieeinsatz
Ein Energieaudit ist eine strukturierte Untersuchung, wie viel Energie Ihr Unternehmen wofür einsetzt – und wo sich davon wirtschaftlich etwas einsparen lässt. Die DIN EN 16247 gibt dabei Vorgehen, Umfang und Berichtsform vor, damit die Ergebnisse belastbar und gegenüber Behörden nachweisbar sind.
Betrachtet wird das Unternehmen als Ganzes: Gebäude und Gebäudetechnik, Produktionsprozesse, Druckluft, Kälte und Wärme, Beleuchtung sowie der Fuhrpark.
Das Ziel: eine priorisierte Liste wirtschaftlicher Einsparmaßnahmen – jede mit Investitionsbedarf, Einsparung und Amortisationszeit. Sie erhalten damit keine Sammlung theoretischer Möglichkeiten, sondern eine Entscheidungsgrundlage dafür, welche Maßnahme sich zuerst rechnet.

Das umfasst Ihr Audit
- Aufnahme aller Energieströme im Unternehmen
- Vor-Ort-Begehung von Gebäuden, Anlagen und Prozessen
- Energetische Bewertung mit Kennzahlen je Bereich
- Priorisierte Maßnahmen mit Kosten und Amortisation
- Normkonformer Auditbericht nach DIN EN 16247
- Nachweisunterlagen für das BAFA
Pflicht-Check
Muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?
Die Antwort ändert sich gerade: Heute entscheidet die Unternehmensgröße, künftig soll der Energieverbrauch entscheiden. Beide Rechtslagen im Überblick.
Heute geltendes Recht
Nicht-KMU: Audit alle vier Jahre
Unternehmen, die keine KMU sind (ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme, verbundene Unternehmen zählen mit), müssen nach EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen.
Dazu aus dem EnEfG: ab 7,5 GWh/Jahr Gesamtendenergieverbrauch ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem Pflicht, ab 2,5 GWh/Jahr sind Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Geplant · voraussichtlich Herbst 2026
Künftig: Verbrauch statt KMU-Status
Nach dem Kabinettsentwurf zur EnEfG/EDL-G-Novelle soll die Auditpflicht am tatsächlichen Energieverbrauch hängen: Unternehmen über 2,77 GWh/Jahr Gesamtendenergieverbrauch werden auditpflichtig – unabhängig von der Unternehmensgröße. Damit werden auch viele KMU erstmals pflichtig.
Zugleich steigt die Schwelle für verpflichtende Managementsysteme von 7,5 auf 23,6 GWh/Jahr. Unternehmen zwischen 2,77 und 23,6 GWh müssen binnen drei Monaten nach dem Audit Umsetzungspläne erstellen, veröffentlichen und jährlich aktualisieren. Ein qualifizierter Energieleistungsvertrag kann von der Auditpflicht befreien.
Wer trotz Pflicht kein Audit nachweist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Das BAFA prüft stichprobenartig. Für nicht verpflichtete Unternehmen bleibt das Audit freiwillig – gefördert mit bis zu 50 % des Honorars.
Wichtig: Bis die Novelle verkündet ist, gilt das bestehende Recht – geplante Änderungen entbinden nicht von laufenden Pflichten.
Stand: August 2026
Mehr als Pflichterfüllung
Was Ihnen das Audit bringt
Rechtssicherheit
Fristgerechtes Audit nach DIN EN 16247 inklusive der Unterlagen für den Nachweis gegenüber dem BAFA.
Einsparpotenziale
Das Audit betrachtet den gesamten Energieeinsatz – Gebäude, Prozesse, Druckluft, Kälte, Fuhrpark – und priorisiert die wirtschaftlichsten Maßnahmen.
Belastbare Kennzahlen
Energieverbräuche und Einsparpfade als Grundlage für Controlling, ESG-Reporting und Bankgespräche.
Multi-Site-erprobt
Mehrere Standorte? Wir bündeln die Aufnahme nach dem Standort-Clustering der DIN EN 16247 – effizient statt Vollprogramm an jedem Standort.
Novelle im Blick
Wir beraten nach heutigem Recht und geplanter Novelle – damit Sie weder vorschnell investieren noch eine kommende Pflicht übersehen. Und die Audit-Ergebnisse tragen, falls später ein Managementsystem ansteht.
Ein Ansprechpartner
Vom Auftakt bis zur Umsetzungsbegleitung – und beim Folgeaudit in vier Jahren kennen wir Ihr Unternehmen bereits.

„
Die meisten Unternehmen kommen wegen der Pflicht zu uns – und setzen danach auch konkrete Maßnahmen um.
Dr. Günther Westner
Leitender Energieauditor, Energie-Spezialisten GmbH
So läuft es ab
Ihr Energieaudit in fünf Schritten

01
Auftaktgespräch
Wir klären Pflichtstatus, Standorte, Fristen und legen den Auditumfang fest.

02
Datenerhebung
Verbrauchsdaten, Lastgänge, Anlagenlisten – wir sagen genau, was wir brauchen, und halten den Aufwand für Ihr Team klein.

03
Vor-Ort-Begehung
Unsere Auditoren nehmen Gebäude, Anlagen und Prozesse auf – bei mehreren Standorten nach abgestimmtem Plan.

04
Auditbericht
Analyse des Energieeinsatzes, priorisierte Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – normkonform dokumentiert.

05
Abschluss & Nachweis
Ergebnispräsentation, Übergabe der Nachweisunterlagen – auf Wunsch mit Erinnerung vor dem Folgeaudit.
Unsicher, ob und bis wann Ihr Unternehmen auditpflichtig ist?
Schreiben Sie uns kurz – wir prüfen Pflichtstatus und Frist für Ihr Unternehmen und sagen Ihnen, welcher Weg der schlankste ist.
Lieber direkt sprechen? 089 80958347 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
Rückruf anfordern
Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.
Gut zu wissen
Audit, Sanierungskonzept oder Managementsystem?
Unternehmensweit · ggf. Pflicht
Energieaudit DIN EN 16247
Betrachtet den Gesamtenergieeinsatz des Unternehmens – punktuell, alle vier Jahre. Erfüllt die gesetzliche Pflicht für Nicht-KMU.
Gebäudebezogen · freiwillig
Energieberatung DIN V 18599
Das Sanierungskonzept fürs Gebäude – tiefer bei Hülle und Technik, Türöffner für Investitionsförderung. Ideal, wenn eine Modernisierung ansteht.
Kontinuierlich · ab Schwelle Pflicht
Managementsystem ISO 50001
Kontinuierlich statt punktuell. Heute ab 7,5 GWh/Jahr verpflichtend; die geplante Novelle hebt die Schwelle auf 23,6 GWh/Jahr. Ob Audit oder Managementsystem der richtige Weg ist, klären wir im Erstgespräch.
Häufige Fragen











