Leistung im Detail

Energieaudit nach DIN EN 16247

Pflicht rechtssicher erfüllen, Einsparpotenziale finden: Wir führen Ihr Energieaudit fristgerecht durch – vom Auftakt bis zum Nachweis gegenüber dem BAFA.

Zwei Energieberater bei der energetischen Berechnung am Doppelmonitor

Was ist ein Energieaudit?

Der systematische Blick auf Ihren gesamten Energieeinsatz

Ein Energieaudit ist eine strukturierte Untersuchung, wie viel Energie Ihr Unternehmen wofür einsetzt – und wo sich davon wirtschaftlich etwas einsparen lässt. Die DIN EN 16247 gibt dabei Vorgehen, Umfang und Berichtsform vor, damit die Ergebnisse belastbar und gegenüber Behörden nachweisbar sind.

Betrachtet wird das Unternehmen als Ganzes: Gebäude und Gebäudetechnik, Produktionsprozesse, Druckluft, Kälte und Wärme, Beleuchtung sowie der Fuhrpark.

Das Ziel: eine priorisierte Liste wirtschaftlicher Einsparmaßnahmen – jede mit Investitionsbedarf, Einsparung und Amortisationszeit. Sie erhalten damit keine Sammlung theoretischer Möglichkeiten, sondern eine Entscheidungsgrundlage dafür, welche Maßnahme sich zuerst rechnet.

Platzhalter: Diagramm der Betrachtungsbereiche eines Energieaudits
PLATZHALTER · Schaubild Betrachtungsbereiche: Gebäude, Prozesse, Druckluft, Kälte/Wärme, Beleuchtung, Fuhrpark – als Kreis- oder Segmentgrafik · 4:3 · als SVG anlegen

Das umfasst Ihr Audit

  • Aufnahme aller Energieströme im Unternehmen
  • Vor-Ort-Begehung von Gebäuden, Anlagen und Prozessen
  • Energetische Bewertung mit Kennzahlen je Bereich
  • Priorisierte Maßnahmen mit Kosten und Amortisation
  • Normkonformer Auditbericht nach DIN EN 16247
  • Nachweisunterlagen für das BAFA

Pflicht-Check

Muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?

Die Antwort ändert sich gerade: Heute entscheidet die Unternehmensgröße, künftig soll der Energieverbrauch entscheiden. Beide Rechtslagen im Überblick.

Heute geltendes Recht

Nicht-KMU: Audit alle vier Jahre

Unternehmen, die keine KMU sind (ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme, verbundene Unternehmen zählen mit), müssen nach EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen.

Dazu aus dem EnEfG: ab 7,5 GWh/Jahr Gesamtendenergieverbrauch ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem Pflicht, ab 2,5 GWh/Jahr sind Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.

Geplant · voraussichtlich Herbst 2026

Künftig: Verbrauch statt KMU-Status

Nach dem Kabinettsentwurf zur EnEfG/EDL-G-Novelle soll die Auditpflicht am tatsächlichen Energieverbrauch hängen: Unternehmen über 2,77 GWh/Jahr Gesamtendenergieverbrauch werden auditpflichtig – unabhängig von der Unternehmensgröße. Damit werden auch viele KMU erstmals pflichtig.

Zugleich steigt die Schwelle für verpflichtende Managementsysteme von 7,5 auf 23,6 GWh/Jahr. Unternehmen zwischen 2,77 und 23,6 GWh müssen binnen drei Monaten nach dem Audit Umsetzungspläne erstellen, veröffentlichen und jährlich aktualisieren. Ein qualifizierter Energieleistungsvertrag kann von der Auditpflicht befreien.

Wer trotz Pflicht kein Audit nachweist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Das BAFA prüft stichprobenartig. Für nicht verpflichtete Unternehmen bleibt das Audit freiwillig – gefördert mit bis zu 50 % des Honorars.

Wichtig: Bis die Novelle verkündet ist, gilt das bestehende Recht – geplante Änderungen entbinden nicht von laufenden Pflichten.

Stand: August 2026

Mehr als Pflichterfüllung

Was Ihnen das Audit bringt

Rechtssicherheit

Fristgerechtes Audit nach DIN EN 16247 inklusive der Unterlagen für den Nachweis gegenüber dem BAFA.

Einsparpotenziale

Das Audit betrachtet den gesamten Energieeinsatz – Gebäude, Prozesse, Druckluft, Kälte, Fuhrpark – und priorisiert die wirtschaftlichsten Maßnahmen.

Belastbare Kennzahlen

Energieverbräuche und Einsparpfade als Grundlage für Controlling, ESG-Reporting und Bankgespräche.

Multi-Site-erprobt

Mehrere Standorte? Wir bündeln die Aufnahme nach dem Standort-Clustering der DIN EN 16247 – effizient statt Vollprogramm an jedem Standort.

Novelle im Blick

Wir beraten nach heutigem Recht und geplanter Novelle – damit Sie weder vorschnell investieren noch eine kommende Pflicht übersehen. Und die Audit-Ergebnisse tragen, falls später ein Managementsystem ansteht.

Ein Ansprechpartner

Vom Auftakt bis zur Umsetzungsbegleitung – und beim Folgeaudit in vier Jahren kennen wir Ihr Unternehmen bereits.

Porträt von Dr. Günther Westner, Geschäftsführer, Energieberater bei Energie-Spezialisten

Die meisten Unternehmen kommen wegen der Pflicht zu uns – und setzen danach auch konkrete Maßnahmen um.

Dr. Günther Westner

Leitender Energieauditor, Energie-Spezialisten GmbH

So läuft es ab

Ihr Energieaudit in fünf Schritten

Beratungsgespräch am Besprechungstisch mit Sanierungsfahrplan auf dem Bildschirm und Dämmstoffmustern auf dem Tisch

01

Auftaktgespräch

Wir klären Pflichtstatus, Standorte, Fristen und legen den Auditumfang fest.

Energieberater stellt die Regelung einer Heizungsanlage am Touchdisplay im Schaltschrank ein

02

Datenerhebung

Verbrauchsdaten, Lastgänge, Anlagenlisten – wir sagen genau, was wir brauchen, und halten den Aufwand für Ihr Team klein.

Energieberater vor dem geöffneten Schaltschrank einer Heizungsanlage

03

Vor-Ort-Begehung

Unsere Auditoren nehmen Gebäude, Anlagen und Prozesse auf – bei mehreren Standorten nach abgestimmtem Plan.

Zwei Energieberater betrachten einen Gebäudeschnitt am Bildschirm

04

Auditbericht

Analyse des Energieeinsatzes, priorisierte Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – normkonform dokumentiert.

Zwei Energieberater betrachten einen Gebäudeplan im Büro

05

Abschluss & Nachweis

Ergebnispräsentation, Übergabe der Nachweisunterlagen – auf Wunsch mit Erinnerung vor dem Folgeaudit.

Unsicher, ob und bis wann Ihr Unternehmen auditpflichtig ist?

Schreiben Sie uns kurz – wir prüfen Pflichtstatus und Frist für Ihr Unternehmen und sagen Ihnen, welcher Weg der schlankste ist.

Lieber direkt sprechen? 089 80958347 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

Rückruf anfordern

Ich bin einverstanden, dass meine Angaben zur Bearbeitung meiner Anfrage verwendet werden.*

Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.

Gut zu wissen

Audit, Sanierungskonzept oder Managementsystem?

Unternehmensweit · ggf. Pflicht

Energieaudit DIN EN 16247

Betrachtet den Gesamtenergieeinsatz des Unternehmens – punktuell, alle vier Jahre. Erfüllt die gesetzliche Pflicht für Nicht-KMU.

Gebäudebezogen · freiwillig

Energieberatung DIN V 18599

Das Sanierungskonzept fürs Gebäude – tiefer bei Hülle und Technik, Türöffner für Investitionsförderung. Ideal, wenn eine Modernisierung ansteht.

Zur Leistungsseite Energieberatung Nichtwohngebäude

Kontinuierlich · ab Schwelle Pflicht

Managementsystem ISO 50001

Kontinuierlich statt punktuell. Heute ab 7,5 GWh/Jahr verpflichtend; die geplante Novelle hebt die Schwelle auf 23,6 GWh/Jahr. Ob Audit oder Managementsystem der richtige Weg ist, klären wir im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Energieaudit

Alle vier Jahre, gerechnet ab dem Abschlussdatum des letzten Audits. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist.

Heute ja: Maßgeblich sind Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme, inklusive verbundener und Partnerunternehmen. Die geplante Novelle ersetzt das KMU-Kriterium jedoch durch eine Verbrauchsschwelle von 2,77 GWh/Jahr – dann kann auch ein KMU auditpflichtig werden. Wir prüfen beide Rechtslagen für Sie im Erstgespräch.

Schon heute verlangt das EnEfG ab 2,5 GWh/Jahr veröffentlichte Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen. Nach der geplanten Novelle sollen Unternehmen zwischen 2,77 und 23,6 GWh die Pläne binnen drei Monaten nach dem Audit erstellen, jährlich aktualisieren und der Geschäftsführung vorlegen. Eine Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen besteht nicht – wir bereiten die Pläne direkt aus den Audit-Ergebnissen auf.

Das BAFA kann Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen und prüft stichprobenartig. Wichtiger noch: Ohne Audit fehlen Ihnen die Zahlen, mit denen sich Energiekosten systematisch senken lassen.

Wir strukturieren die Datenabfrage so, dass Ihr Team wenig Zeit investiert: eine klare Unterlagenliste, ein Ansprechpartner, gebündelte Begehungstermine.

Nein. Die Norm erlaubt bei vergleichbaren Standorten ein Clustering mit repräsentativer Auswahl. Das reduziert Aufwand und Kosten erheblich – wir planen das im Auftakt.

Abhängig von Unternehmensgröße, Standorten und Komplexität – nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot. Für KMU ist beim freiwilligen Audit eine Förderung von bis zu 50 % möglich.

Nur qualifizierte, beim BAFA registrierte Energieauditoren. Unsere Auditoren erfüllen diese Anforderungen.

Nach heutigem Recht ist ab 7,5 GWh/Jahr ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verpflichtend; die geplante Novelle hebt diese Schwelle auf 23,6 GWh/Jahr. Für viele Unternehmen dazwischen wird das Audit damit wieder der schlankere Weg – ein Managementsystem kann sich trotzdem lohnen und befreit von der Auditpflicht. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.