Wissen
Gesetze und Verordnungen
Die wichtigsten Richtlinien, Merkblätter und Gesetzestexte zu Förderung und energetischen Anforderungen – gebündelt und direkt bei den zuständigen Stellen verlinkt.
Zur Orientierung
Aktuelle Rahmenbedingungen
2026 hat sich der Rahmen zweimal grundlegend verschoben: zum 21. Juli bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, zum 29. Juli beim Gebäudeenergierecht. Für zuvor gestellte Förderanträge bleiben die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien maßgeblich, für neue Anträge gelten die neuen Bedingungen.
Auf dieser Seite finden Sie Links zu den relevanten Originaldokumenten bei BAFA, KfW, den Bundesministerien und der Landeshauptstadt München.
Was die einzelnen Programme in der Praxis bedeuten, erklären wir auf den Seiten zu den Fördermitteln.
Ordnungsrecht
Gesetzlicher Rahmen
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Neuregelungen greifen gestaffelt: ein Teil sofort, die Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie überwiegend zum 1. Januar 2027.
Gesetzestext
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – amtliche Fassung, Bundesministerium der Justiz
- EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD), EUR-Lex
Einordnung der Änderungen
- Neuregelungen mit dem GModG, GModG-Informationsportal des Bundes
- Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens, GModG-Informationsportal des Bundes
GModG
Pflichten im Gebäudebestand
Nicht jede Sanierung ist freiwillig. Für Wohngebäude gelten Nachrüstpflichten und bedingte Anforderungen, sobald ohnehin an Bauteilen gearbeitet wird. Für Nichtwohngebäude kommen ab 2027 stufenweise Mindestenergiestandards aus der EU-Gebäuderichtlinie hinzu; was daraus folgt, steht auf unserer Seite zur Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude.
Wohngebäude: Nachrüsten und Modernisieren
- Bestandsgebäude: Anforderungen im Überblick, GModG-Informationsportal des Bundes
- Nachrüstpflichten, GModG-Informationsportal des Bundes
- Bedingte Anforderungen bei Modernisierung, GModG-Informationsportal des Bundes
- Betreiberpflichten für Heizung und Anlagentechnik, GModG-Informationsportal des Bundes
Nichtwohngebäude: Mindestenergiestandards
- Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) und ihre Umsetzung, GModG-Informationsportal des Bundes
- Änderungsgesetz zum Gebäudeenergiegesetz, BGBl. 2026 I Nr. 226, Bundesanzeiger Verlag
- Lesefassung GModG mit Kennzeichnung der Änderungen gegenüber dem GEG 2024, BBSR, PDF
Unternehmen
Energieeffizienzgesetz und Energieaudit
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen ab bestimmten Verbrauchsschwellen zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen und zu Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Davon getrennt zu betrachten ist die Auditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz, zu der wir das Energieaudit nach DIN EN 16247 erläutern.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – amtliche Fassung, Bundesministerium der Justiz
- Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz, BAFA
- Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), BAFA
Energieaudit nach EDL-G
- Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) – amtliche Fassung, Bundesministerium der Justiz
- Energieaudit nach EDL-G: Merkblätter und Verfahren, BAFA
- Energieeffizienz-Richtlinie (EED) als europäische Grundlage, GModG-Informationsportal des Bundes
BAFA
BEG Einzelmaßnahmen
Zuschüsse für einzelne Sanierungsschritte an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Zuständig ist das BAFA, für die Heizung selbst die KfW. Grundlage ist die Richtlinie vom 17. Juli 2026, die für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt.
Richtlinie und Programmüberblick
Merkblätter und FAQ
KfW und BAFA
Heizungsförderung und förderfähige Wärmeerzeuger
Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragen Sie bei der KfW. Ob ein konkretes Gerät förderfähig ist, entscheidet allein der Eintrag im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA; die früher einzeln veröffentlichten Gerätelisten sind in dieses Portal übergegangen.
Antrag und Merkblätter
Listen förderfähiger Anlagen
Wichtig
Fassungen und Stichtage
Maßgeblich ist der Richtlinienstand am Antragsdatum, nicht der bei Baubeginn. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 führt das BAFA die vorherigen Konditionen in einem eigenen Bereich weiter. Bei mehrstufigen Sanierungen lohnt der Blick vor jedem Schritt.
KfW
Effizienzhaus-Förderung
Die Sanierung zum Effizienzhaus läuft nicht über einen Zuschuss, sondern über einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss. Die technisch entscheidenden Vorgaben stehen dabei nicht in der Produktbeschreibung, sondern in den Technischen Mindestanforderungen und in der Liste der Technischen FAQ, die beide regelmäßig neu gefasst werden.
Produkt und Merkblatt
Technische Anforderungen
BAFA
Geförderte Energieberatung
Für Wohngebäude regelt die EBW-Richtlinie die Vor-Ort-Beratung samt individuellem Sanierungsfahrplan. Nichtwohngebäude fallen unter die EBN-Richtlinie. Sie steht hier bereits als Ausblick auf den zweiten Ausbauschritt dieser Seite.
Nichtwohngebäude und Expertenliste
Landeshauptstadt München
Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Zusätzlich zur Bundesförderung fördert die Landeshauptstadt über das Programm Klimaneutrale Gebäude, dessen Fördersystematik zuletzt am 11. Dezember 2025 umgestellt wurde. Auch hier zählt der Stand am Antragsdatum. Die Richtlinienhistorie ist deshalb mehr als ein Archiv.
Richtlinie und Übersicht
- Förderung Klimaneutrale Gebäude: Programmseite, Landeshauptstadt München
- FKG-Richtlinie, aktueller Stand, Landeshauptstadt München, PDF
- FKG-Förderübersicht, Landeshauptstadt München, PDF
- Richtlinienhistorie, Landeshauptstadt München
Antragstellung und Fördermaßnahmen
- Hinweise zur Antragstellung im FKG, Landeshauptstadt München
- Effizienzmaßnahmen, BEG-gekoppelt, Landeshauptstadt München
- Heizungstausch, BEG-gekoppelt, Landeshauptstadt München
- Sanierungsstandard, BEG-gekoppelt, Landeshauptstadt München
Hinweis
Disclaimer
Stand dieser Übersicht: 19. August 2026. Wir kontrollieren die Verweise regelmäßig, können aber nicht gewährleisten, dass die verlinkten Dokumente jeweils in der aktuellen Fassung vorliegen; verbindlich ist ausschließlich die Veröffentlichung der herausgebenden Stelle. Eine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall ersetzt diese Seite nicht.










