Leistung im Detail

Energetische Baubegleitung

Fachplanung und Baubegleitung nach BEG: Wir planen die Maßnahmen aus, prüfen die Ausführung auf der Baustelle und stellen die Nachweise, die die Förderstelle vor der Auszahlung sehen will. Die Leistung selbst wird mit 50 Prozent bezuschusst.

Handwerker bringt Dämmplatten an einem Dachaufbau an, im Vordergrund die neue Dachabdichtung

Fachplanung & Baubegleitung

Zwischen Förderzusage und Auszahlung liegt die Baustelle

Der Förderbescheid sagt, was gefördert wird. Ob am Ende auch das gebaut wurde, wofür das Geld bewilligt wurde, prüft niemand von allein. Diese Lücke schließt die Baubegleitung.

Wir planen die Sanierung technisch aus, formulieren die Leistungsverzeichnisse, sind während der Ausführung auf der Baustelle und dokumentieren, was tatsächlich eingebaut wurde. Am Ende steht der Nachweis, mit dem die Förderstelle auszahlt.

Fachplanung

Die Maßnahme wird vor der Vergabe durchgerechnet: Bauteilaufbauten, Anschlussdetails, Dämmstärken, Anlagentechnik. Auf Wunsch erstellen wir ein Leistungsverzeichnis und führen eine Ausschreibung durch, was insbesondere bei Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern sinnvoll ist.
Fehlt diese Vorarbeit, vergleichen Sie Angebote, die verschiedene Leistungen beschreiben oder unvollständig sind.

Baubegleitung

Während der Ausführung prüfen wir stichprobenartig vor Ort, ob die geplanten Aufbauten so entstehen. Abweichungen halten wir fest, bevor sie zugebaut sind. Zudem stehen wir Ihnen und den ausführenden Unternehmen bei Fragen hinsichtlich der Förderfähigkeit und Bauphysik zur Verfügung.

Zum Abschluss stellen wir alle nötigen Nachweise ab und reichen die Förderanträge ein, damit Sie Ihre Fördergelder ausgezahlt bekommen.

Wo es in der Ausführung oft hakt

  • Die Dämmung endet am Sockel, die Wärmebrücke bleibt
  • Fenster werden ohne ordnungsgemäße Abdichtung verbaut
  • Ein zweites Gewerk durchstößt die Luftdichtheitsebene
  • Eingebaut wird ein Produkt mit anderem U-Wert als im Angebot

Was die Begleitung daran ändert

Fehler dieser Art kosten nach der Fertigstellung ein Vielfaches ihrer Vermeidung. Auf der Baustelle sind sie meist in einer halben Stunde geklärt.
Weicht die Ausführung vom Antrag ab, ohne dass das jemand dokumentiert, gerät außerdem die Förderung in Gefahr.

Pflicht und Förderung

Wann ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden muss

Die Bundesförderung unterscheidet danach, was saniert wird. Für einen Teil der Maßnahmen ist die Einbindung vorgeschrieben, für andere freiwillig und trotzdem förderfähig.

Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik

Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagentechnik verlangt das BAFA eine technische Projektbeschreibung von einem Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes. Ohne sie lässt sich der Antrag nicht stellen. Nach Abschluss der Arbeiten folgt der technische Projektnachweis. Auch die Antragsabwicklung übernehmen wir gern für Sie. Details zum Programm auf der Seite Sanierungsförderung (BAFA).

Heizungstausch

Bei der Heizungsförderung der KfW genügt für den Antrag die Bestätigung des Fachunternehmens. Ein Experte ist hier nicht vorgeschrieben, seine Leistung wird aber bezuschusst.
Unser Vorteil ist, dass wir neben den Antragsdokumenten auch aus unabhängiger Hand die Heizlastberechnung und den Hydraulischen Abgleich liefern können.

Zuschuss

50 Prozent der förderfähigen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Beim Einfamilienhaus liegt die Obergrenze bei 5.000 Euro je Kalenderjahr, Bei Mehrfamilienhäusern bei 2.000 Euro je Wohneinheit, bis max. 20.000 Euro je Kalenderjahr.

Was in den Zuschuss fällt

  • Antragsabwicklung und Fachplanung
  • Ausschreibung und Unterstützung bei der Vergabe
  • Bauüberwachung und Zwischenabnahmen
  • Messungen zur Qualitätssicherung
  • Nachweisführung für Förderanträge

Leistungsumfang

Was wir in den vier Phasen übernehmen

Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Projekt. Bei einer einzelnen Fassadendämmung bleibt der Aufwand überschaubar. Eine Eigentümergemeinschaft mit fünf beteiligten Gewerken erfordert dagegen eine intensivere Betreuung.

1 · Vorbereitung

Bestand aufnehmen, Bauteilaufbauten festlegen, die Sanierung durchrechnen, Fördermöglichkeiten ermitteln.

2 · Ausschreibung

Leistungsverzeichnis schreiben, Angebote fachlich prüfen, Preisspiegel aufstellen, Vergabe vorbereiten.

3 · Ausführung

Termine zu den kritischen Bauabschnitten, Detailfragen klären, Abweichungen dokumentieren, Nachträge prüfen.

4 · Abschluss

Abnahme begleiten, Rechnungen prüfen, Verwendungsnachweis erstellen.

Ablauf

Wie eine Begleitung typischerweise läuft

Der Einstieg liegt vor dem Förderantrag. Wer erst nach der Auftragsvergabe anfragt, hat den Zuschuss in der Regel bereits verloren.

1 · Erstgespräch

Umfang, Zeitplan und Förderweg klären, Aufwand abschätzen, Angebot stellen.

2 · Planung, Ausschreibung

Leistungsverzeichnis, Angebotsprüfung, Vergabeempfehlung. Antrag einreichen, Zusage abwarten.

3 · Umsetzung

Baubegleitung, Unterstützung während der Umsetzung der Maßnahme.

4 · Nachweis und Abschluss

Nachweisführung, Verwendungsnachweis für Förderanträge.

Dauer

Die Baubegleitung läuft über die gesamte Bauzeit. Vor dem Baustart brauchen Planung und Antragstellung den größeren Teil der Zeit.

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb der im Bescheid genannten Frist einzureichen.

Aufwand für Sie

Wir brauchen einen Ansprechpartner, Zugang zur Baustelle und die Termine der Gewerke. Den Rest koordinieren wir mit den ausführenden Firmen.

Bei einer Eigentümergemeinschaft läuft die Abstimmung über die Verwaltung.

Anfrage

Sagen Sie uns, was gebaut werden soll

Für eine erste Einschätzung genügen Gebäudeart, geplante Arbeiten und der Zeitpunkt, zu dem gebaut werden soll. Wir sagen Ihnen dann, wie wir Sie unterstützen können und was die Begleitung kostet.

Läuft die Maßnahme bereits, prüfen wir zuerst, ob sich die Begleitung überhaupt noch fördern lässt.

Für ein Angebot hilfreich

  • Gebäudeart, Baujahr und Zahl der Einheiten
  • Welche Bauteile saniert werden sollen
  • Ob bereits ein Sanierungsfahrplan oder eine Planung vorliegt
  • Der geplante Baustart

Häufige Fragen

Was Eigentümer und Verwaltungen uns fragen

Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ja. Ohne technische Projektbeschreibung nimmt das BAFA den Antrag nicht an. Beim reinen Heizungstausch über die KfW reicht dagegen die Bestätigung des Fachunternehmens.

Freiwillig lohnt sich die Einbindung trotzdem, weil die Hälfte der Kosten zurückkommt.

Für die Förderung nicht. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, und die technische Projektbeschreibung gehört zum Antrag.

Ist der Bau bereits im Gang, können wir noch als Fachplaner mitwirken. Bezuschusst wird das dann nicht mehr.

Der Preis richtet sich nach Umfang der Arbeiten, Größe des Gebäudes und Zahl der beteiligten Gewerke. Nach einem kurzen Gespräch über das Projekt bekommen Sie ein Festpreisangebot.

Bei förderfähigen Maßnahmen übernimmt der Zuschuss die Hälfte davon.

So oft, wie es die Bauabschnitte verlangen. Bei einer Fassadendämmung sind das üblicherweise der Beginn, die Ausführung der Anschlussdetails und die Abnahme.

Die Termine legen wir zu Beginn gemeinsam fest und passen sie an den Bauablauf an.

Nein. Wir prüfen die energetische Qualität der Ausführung und dokumentieren sie für die Förderstelle. Die Bauleitung mit Weisungsrecht gegenüber den Firmen bleibt bei Ihnen oder Ihrem Architekten.

Wo beides zusammenlaufen soll, stimmen wir die Schnittstelle vorher ab.

Selten. Der Architekt verantwortet Entwurf, Genehmigung und Ausführung insgesamt. Wir bringen die energetische Berechnung ein und stellen die Nachweise, die für die Förderung verlangt werden.

In der Praxis arbeiten wir eng mit dem planenden Büro zusammen und übernehmen den Teil, der die Zuschüsse sichert.

Ja, und dort ist der Aufwand meist höher. Die Beschlussfassung braucht Vorlauf, mehrere Gewerke laufen parallel und der Antrag muss zur beschlossenen Sanierung passen.

Wir bereiten die Unterlagen für die Eigentümerversammlung mit auf, damit in der Versammlung nicht über Zahlen spekuliert wird.

Das kommt vor, und nicht jede Abweichung ist ein Problem. Entscheidend ist, ob die energetische Qualität erhalten bleibt und ob die Änderung dokumentiert wird.

Wir bewerten die Abweichung, halten sie fest und klären, ob eine Anpassung des Förderantrags nötig ist. Unbemerkt bleiben sollte sie nicht.