Warum eine Beratung sinnvoll ist
Auf Mehrfamilienhäusern liegt das größte ungenutzte Solarpotenzial
Solaranlagen sitzen bis heute vor allem auf Einfamilienhäusern. An den Dächern liegt das nicht: Die Dachflächen von Mehrfamilienhäusern sind größer, meist unverschattet und liefern deutlich mehr Ertrag.
Der Unterschied liegt in der Entscheidung. Beim Einfamilienhaus entscheidet einer, beim Mehrfamilienhaus entscheiden viele. Dazu kommt eine Frage, die sich im Eigenheim gar nicht stellt: Wer bekommt den Strom, und wer verdient daran? Davon hängt die Wirtschaftlichkeit stärker ab als von der Anlagengröße.
Deshalb gehört an den Anfang eines PV-Projekts eine Rechnung und noch nicht die Solarfirma. Wir erstellen sie herstellerunabhängig, ohne Verkaufsinteresse an einer bestimmten Anlage.
Für wen wir arbeiten
- Eigentümergemeinschaften (WEG) – inklusive Vorbereitung und Präsentation in der Eigentümerversammlung
- Hausverwaltungen – als fachliche Zuarbeit, damit der Mehraufwand kalkulierbar bleibt
- Einzeleigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern
- Wohnungsunternehmen und Investoren mit mehreren Objekten
Schwerpunkt München und Umland, bundesweit möglich.
Der Nutzen
Was eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus bringt
Solarstrom auf dem eigenen Dach ist zuerst eine Investitionsentscheidung und erst danach ein Klimathema. Beides lässt sich beziffern.
Niedrigere Stromkosten im Haus
Aufzug, Beleuchtung, Tiefgarage, Heizungspumpen, Wärmepumpe, Ladepunkte: Ein großer Teil dieses Verbrauchs lässt sich direkt mit eigenem Strom decken, der sonst zum vollen Netztarif eingekauft wird.
Schutz vor steigenden Strompreisen
Je höher der Anteil des selbst erzeugten Stroms, desto weniger trifft Sie die nächste Preisrunde. Diese Absicherung wirkt über die gesamte Lebensdauer der Anlage; gerechnet werden üblicherweise 20 Jahre.
Rendite bei richtiger Auslegung
Die größte Anlage ist selten die wirtschaftlichste. Wirtschaftlich zählt der Anteil, der im Haus verbraucht wird und nicht ins Netz geht. Eine auf den Verbrauch abgestimmte Anlage schlägt eine maximal belegte Dachfläche fast immer.
Vorteil für die Bewohner
Bei den Vor-Ort-Modellen zahlen teilnehmende Haushalte für Solarstrom spürbar weniger als für Netzstrom. Das erhöht die Zustimmung in der Eigentümerversammlung und macht das Haus für Mieter attraktiver.
Wertsteigerung der Immobilie
Eine wirtschaftlich betriebene PV-Anlage ist ein handfestes Argument bei Vermietung und Verkauf. Zugleich bringt sie den Gebäudebestand ein Stück näher an die Klimaneutralität.
Messbare CO₂-Einsparung
Jede selbst erzeugte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom. Die Einsparung weisen wir in Tonnen aus, nachvollziehbar und ohne Schönrechnung.
Leistungsumfang
Was in der PV-Beratung enthalten ist
Je nach Bedarf einzeln oder als Komplettbegleitung: von der ersten Dachbegehung bis zur Präsentation in der Eigentümerversammlung.
1
Bestandsaufnahme vor Ort
Dachflächen, Dachzustand und Verschattung, Netzanschluss-Situation, Zählerschrank, Erdung und Zustand der Hauselektrik. Bei unübersichtlichen Dächern mit Drohnenaufnahme.
2
Anlagenkonfiguration und Betreibermodell
Wie groß, in welcher Ausrichtung, mit oder ohne Speicher, und wem der Strom zugutekommen soll: Beides hängt zusammen und wird gemeinsam entschieden.
3
Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Varianten
Investition, jährliche Einnahmen und Ausgaben, kumulierter Cashflow, Amortisationsdauer und durchschnittliche Rendite im direkten Vergleich mehrerer Varianten.
4
Fördermittel
Welche Programme für Ihr Objekt greifen, was in welcher Reihenfolge beantragt werden muss und welche Fristen die Wirtschaftlichkeit beeinflussen. In München ist auch die Beratung selbst förderfähig.
5
Angebote einholen und bewerten
Wir kennen zuverlässige regionale Fachfirmen, holen vergleichbare Angebote ein und prüfen sie technisch wie preislich. Dazu gehören die Positionen, die in Angeboten gern fehlen.
6
Begleitung bis zur Inbetriebnahme
Präsentation in der Eigentümerversammlung, Vorab-Klärung mit Beirat und Verwaltung, Koordination zwischen Solarfirma, Mieterstrom-Dienstleister und Netzbetreiber. Auf Wunsch bis zur Inbetriebnahme.
Der Unterschied
Grobe Schätzung oder belastbare Zahlen?
Eine Solarfirma verkauft eine Anlage. Ihre Investition durchzurechnen, ist nicht ihre Aufgabe. Wir simulieren Ihr Gebäude, bevor gebaut wird:
01 Ihr Stromverbrauch kommt zuerst
Ausgangspunkt ist der Verbrauch und nicht die Dachfläche: Allgemeinstrom aus den realen Abrechnungen, dazu der Wohnungsverbrauch. Beides aufgelöst über das ganze Jahr in kurzen Zeitschritten, nicht als Jahressumme.
02 Ihr Dach als 3D-Modell
Gebäude und Dachflächen werden dreidimensional nachgebaut, inklusive Verschattung durch Nachbargebäude, Gauben, Aufbauten und Bäume. Dann wird das Modell mit Solarmodulen belegt.
03 Echte Wetterdaten Ihres Standorts
Über die virtuelle Anlage laufen die Wetterdaten Ihres Standorts im gleichen Zeitraster. Ergebnis: Erzeugung und Verbrauch Stunde für Stunde nebeneinander. Daraus ergibt sich, wie viel Solarstrom tatsächlich im Haus bleibt.
04 Erst dann die Wirtschaftlichkeit
Auf dieser Basis stehen Eigenverbrauch, solare Deckung und Überschuss fest. Erst darauf setzen wir Kosten, Erlöse und Förderung.

Was Sie am Ende in der Hand halten
- Beratungsbericht mit zwei bis drei durchgerechneten Varianten
- Energetische Kennzahlen: Ertrag, Eigenverbrauch, solare Deckung
- Investition, jährlicher Cashflow, Amortisationsdauer, Rendite
- Eine klare Empfehlung, auch wenn sie „so nicht“ lautet
- Präsentierbar in der Eigentümerversammlung

„
Die größte Anlage ist fast nie die beste. Entscheidend ist, wie viel vom eigenen Strom im Haus bleibt – und das lässt sich vorher ausrechnen, damit sich Ihre Investition auch rechnet.
Martin Schwab
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., Energie-Spezialisten GmbH
Ablauf
So läuft die Beratung ab
Fünf Schritte in klarer Reihenfolge. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob es weitergeht.
01 Kostenloses Erstgespräch
Rund 15 Minuten am Telefon: Gebäude, Dachsituation, Eigentümerstruktur, Ziel. Danach wissen Sie, ob eine Beratung sinnvoll ist, in welchem Umfang und was sie kostet.
02 Angebot und Beauftragung
Sie erhalten ein Festpreisangebot mit klar abgegrenztem Leistungsumfang. Falls eine Förderung der Beratung infrage kommt, wird sie vor der Beauftragung beantragt. Nachträglich ist das nicht möglich.
03 Datenaufnahme und Ortstermin
Wir sammeln Verbrauchsdaten und Unterlagen und begehen das Objekt: Dach, Zählerschrank, Technikräume, Netzanschluss. Für Sie sind das in der Regel ein Termin und eine Unterlagenliste.
04 Simulation und Wirtschaftlichkeitsrechnung
Wir bauen das Gebäude als Modell nach, simulieren die Erträge und rechnen die Varianten durch – inklusive Betreibermodell-Vergleich und Fördermitteln.
05 Bericht, Präsentation, Empfehlung
Sie bekommen den Bericht vorab, damit Verwaltung und Beirat Fragen sammeln können. Auf Wunsch präsentieren wir die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung und begleiten die Angebotseinholung.
Für Eigentümergemeinschaften
Der Weg zum Beschluss – ohne Kostenrisiko vorab
PV-Projekte in WEGs scheitern selten an der Technik. Sie scheitern an einem Entscheidungsprozess, der zu früh Geld kostet und zu spät Zahlen liefert. Unser Ablauf hat sich bewährt.
Löst keine Baukosten aus
1 · Beratung beauftragen
Die WEG beauftragt die PV-Beratung. Der Bericht geht vorab an Verwaltung und Beirat, damit offene Fragen vor der Versammlung geklärt werden und nicht erst in der Diskussion.
Löst keine Baukosten aus
2 · Erste Eigentümerversammlung
Grundsatzentscheidung für das Projekt und für ein Betreibermodell. Dazu: Fördermittel beantragen, Zustimmung zur Angebotseinholung, Zusage des Netzbetreibers einholen.
Entscheidung über die Investition
3 · Zweite Eigentümerversammlung
Vorstellung der geprüften Angebote mit aktualisierter Wirtschaftlichkeitsrechnung. Finaler Beschluss und Beauftragung der Fachfirmen.
Warum das wichtig ist
Bis einschließlich der ersten Versammlung entstehen der Gemeinschaft außer den Beratungskosten keine Verpflichtungen. Erst der dritte Schritt löst die Investition aus – und zu diesem Zeitpunkt liegen belastbare Angebote und eine aktualisierte Rechnung vor. Die Installation einer PV-Anlage gilt als bauliche Veränderung und braucht einen Eigentümerbeschluss; welche Mehrheit erforderlich ist, hängt von der Konstellation ab. Wir liefern die Zahlen, auf die es dabei ankommt – die rechtliche Bewertung gehört in die Hände Ihrer Verwaltung oder eines Fachanwalts.
Kosten
Was die Beratung kostet
Ein Pauschalpreis wäre unseriös: Der Aufwand hängt an Gebäudegröße, Anzahl der Gebäude, Datenlage und daran, ob Sie nur die Entscheidungsgrundlage brauchen oder die Begleitung bis zum Beschluss. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis, das den Leistungsumfang benennt. Abgerechnet wird weder nach Stunden noch über Nachträge.
Förderung der Beratung in München
Die Landeshauptstadt München fördert im Programm „Klimaneutrale Gebäude“ (FKG) die Beratung zu Photovoltaik und Mieterstrom zu 60% bzw. bis 15.000 €. Direkte Investitionszuschüsse für PV-Anlagen gibt es dort dagegen nicht mehr. Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. In welcher Höhe die Förderung für Ihr Objekt greift, klären wir im Erstgespräch, bevor Sie etwas unterschreiben.
Kurzer Weg
Ersteinschätzung einholen
Sie müssen nicht wissen, ob Mieterstrom für Ihr Haus passt. Sie müssen nur wissen, wie viele Wohneinheiten es hat und wie das Dach aussieht. Den Rest klären wir am Telefon.
- Rückruf in der Regel am nächsten Werktag
- Rund 15 Minuten, unverbindlich
- Kein Vor-Ort-Termin, keine Unterlagen nötig
Rückruf anfordern
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für die Kontaktaufnahme.
Orientierung
Wem gehört der Strom? Vier Modelle im Überblick
Mit der Anlage auf dem Dach ist die wichtigere Frage noch nicht beantwortet. Welches Modell wirtschaftlich vorn liegt, hängt an Dachfläche, Verbrauch im Haus und Eigentümerstruktur. Deshalb rechnen wir es für Ihr Gebäude durch.
Meist die höchste Wertschöpfung
Mieterstrom
Wohnungen und Allgemeinstrom werden mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgt. Der Betreiber (in der Regel die WEG oder der Eigentümer) liefert den teilnehmenden Haushalten auch den Reststrom, wenn die Sonne nicht scheint.
Dafür spricht: hoher Eigenverbrauch, teurer Netzstrom wird ersetzt, Bewohner zahlen weniger, zusätzlich gibt es den Mieterstromzuschlag.
Zu bedenken: Messtechnik und Abrechnung sind aufwendig und ohne spezialisierten Dienstleister kaum sinnvoll umsetzbar. Nicht teilnehmende Wohnungen sind unproblematisch, das Messkonzept muss aber dazu passen.
Der einfachste Einstieg
Allgemeinstromversorgung
Die PV-Anlage versorgt nur den Allgemeinstrom: Beleuchtung, Aufzug, Tiefgarage, Heizungstechnik, Wärmepumpe. Der Überschuss geht ins Netz.
Dafür spricht: echter Eigenverbrauch ohne Mieterstrom-Bürokratie, keine Verträge mit Haushalten, geringer Verwaltungsaufwand.
Zu bedenken: Das rechnet sich nur, wenn der Allgemeinstromverbrauch hoch genug ist. Bei sehr niedrigem Verbrauch wird eine entsprechend kleine Anlage pro Kilowatt unverhältnismäßig teuer.
Schlanke Alternative
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Der Solarstrom wird direkt auf die teilnehmenden Wohnungen aufgeteilt, ohne dass der Betreiber zum Vollversorger wird. Jeder Haushalt behält seinen eigenen Stromvertrag für den Rest.
Dafür spricht: deutlich weniger Aufwand als Mieterstrom, kein Reststromgeschäft, kein Lieferantenrisiko.
Zu bedenken: Der Mieterstromzuschlag entfällt bei diesem Modell, und die Ersparnis der Haushalte fällt geringer aus. Für kleinere Häuser oft trotzdem die bessere Wahl.
Nur in Sonderfällen
Volleinspeisung
Der gesamte Strom geht ins Netz, im Gebäude wird nichts selbst verbraucht.
Dafür spricht: keine Messtechnik, kein Abrechnungsaufwand, planbare Erlöse.
Zu bedenken: Die Bewohner haben nichts davon, teurer Netzstrom wird nicht ersetzt, und die Wertschöpfung ist die geringste aller Modelle. Zusätzlich ist gerade dieses Modell von den geplanten EEG-Änderungen am stärksten betroffen.
Aktuelle Gesetzeslage · Stand: August 2026
Was sich 2027 ändert
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf der EEG-Novelle 2027 beschlossen. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Vorgesehen ist, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen auslaufen zu lassen und die Einspeiseleistung zu begrenzen. Anlagen, die vorher in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung über den gesetzlichen Förderzeitraum. Der Mieterstromzuschlag soll erhalten bleiben.
Was das praktisch bedeutet: Strom, den Sie ins Netz abgeben, wird tendenziell weniger wert; Strom, den Sie im eigenen Haus verbrauchen, behält seinen Wert. Modelle mit hohem Eigenverbrauch gewinnen dadurch an Bedeutung, Volleinspeisung verliert. Damit wird auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu einer wirtschaftlichen Größe. In unseren Varianten ist er berücksichtigt.
Zusammenarbeit
Einordnung der PV-Beratung
Ein PV-Projekt im Mehrfamilienhaus braucht drei Beteiligte mit unterschiedlichen Aufgaben. Wer alles aus einer Hand verspricht, hat meist ein Verkaufsinteresse.
Das sind wir
PV-Beratung
- Bestandsaufnahme und Anlagenkonfiguration
- Wirtschaftlichkeitsrechnung und Variantenvergleich
- Empfehlung zum Betreibermodell
- Fördermittelbegleitung
- Angebote einholen und bewerten
- Präsentation in der Eigentümerversammlung
Solarteur / Fachfirma
- Planung und Errichtung der Anlage
- Messtechnik in Abstimmung mit Netzbetreiber und Dienstleister
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Monitoring und Wartung
Mieterstrom-Dienstleister
- Messkonzept und Abstimmung mit dem Netzbetreiber
- Verträge für die teilnehmenden Haushalte
- Beschaffung des Reststroms
- Abrechnung, Buchhaltung, Mahnwesen
- Hotline und App für die Bewohner
Wir verkaufen keine Anlagen und erhalten keine Provision von ausführenden Firmen. Deshalb können wir Ihnen auch sagen, wenn sich ein Projekt in der vorgesehenen Form nicht rechnet, und was dann sinnvoller wäre.
Aus der Praxis
Ein gerechnetes Beispiel: WEG mit zwei Häusern in München
Eine Eigentümergemeinschaft mit zwei Mehrfamilienhäusern und rund 30 Wohnungen wollte wissen, ob sich Photovoltaik lohnt und in welcher Form. Jedes Haus hat einen eigenen Netzanschluss, also wurden zwei unabhängige Anlagen gerechnet: rund 23 kWp auf dem Flachdach, rund 26 kWp auf dem Blech-Steildach.
Verglichen wurden drei Betreibermodelle. Das Ergebnis: Mieterstrom auf beiden Häusern liegt vorn. Die Gemeinschaft erwirtschaftet ihre Investition zurück, und die teilnehmenden Haushalte sparen zusätzlich über die gesamte Laufzeit.
Werte gerundet, aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Projekts. Betrachtungszeitraum 20 Jahre.

≈ 115.000 €
Investition für beide Anlagen inkl. Speicher und Messtechnik
ca. 13 Jahre
Amortisation aus Sicht der Gemeinschaft als Betreiberin
≈ 83.000 €
Kumulierter Überschuss der Betreiberin nach 20 Jahren
≈ 90.000 €
Zusätzlicher Vorteil der teilnehmenden Haushalte über 20 Jahre
Häufige Fragen











