Leistung im Detail

Heizlast & hydraulischer Abgleich

Die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 ist die Grundlage für jeden belastbaren Abgleich. Wir rechnen sie, legen die Heizflächen aus und übergeben dokumentierte Einstellwerte, die Förderstellen und Prüfer akzeptieren.

Energieberater stellt die Regelung einer Heizungsanlage am Touchdisplay im Schaltschrank ein

Fachplanung Heizung

Zwei Berechnungen, die zusammengehören

Der hydraulische Abgleich verteilt das Heizwasser so, dass jeder Heizkörper die Menge bekommt, die sein Raum tatsächlich braucht. Woher diese Menge kommt, entscheidet die Heizlastberechnung. Fehlt sie, bleibt der Abgleich eine Schätzung mit Formular.

Wir rechnen beides im Zusammenhang: raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1, daraus Volumenströme, Ventileinstellungen und Vorlauftemperatur. Am Ende steht eine Dokumentation, mit der Handwerk, Förderstelle und Verwaltung arbeiten können.

Heizlastberechnung

Die Heizlast gibt an, wie viel Wärmeleistung ein Raum bei Auslegungstemperatur benötigt. Sie ergibt sich aus Geometrie, Bauteilaufbau, Luftwechsel und dem Auslegungsklima am Standort.

Gerechnet wird raumweise nach DIN EN 12831-1. Ein Faustwert pro Quadratmeter reicht dafür nicht.

Hydraulischer Abgleich

Aus der Heizlast folgt je Heizfläche ein Soll-Volumenstrom. Der Abgleich stellt Ventile, Pumpe und Differenzdruck darauf ein und passt Heizkurve und Vorlauftemperatur an.

Alle Einstellwerte werden schriftlich festgehalten, damit sich die Anlage später nachjustieren lässt.

Woran es in der Praxis scheitert

  • Die Anlage wurde nie neu gerechnet, obwohl Fenster, Dach oder Fassade saniert wurden
  • Die Pumpe läuft auf hoher Stufe, weil einzelne Räume sonst kalt bleiben
  • Die Vorlauftemperatur wurde über Jahre angehoben, statt die Verteilung zu korrigieren
  • Es liegt ein Bestätigungsformular vor, aber keine raumweise Berechnung dahinter

Was sich messbar verbessert

Gleichmäßigere Raumtemperaturen, eine niedrigere Vorlauftemperatur und weniger Pumpenstrom.
Bei Wärmepumpen ist das keine Feinheit: Jedes Grad Vorlauftemperatur weniger verbessert die Jahresarbeitszahl spürbar.

Auch bei fossilen Heizungen ist ein korrekter hydraulischer Abgleich wichtig – insbesondere in großen Mehrfamilienhäusern.

Pflicht und Förderung

Wann der Abgleich vorgeschrieben ist

Seit Oktober 2024 regeln zwei Paragrafen das Thema. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurden beide unverändert übernommen.

§ 60c GModG – hydraulischer Abgleich

Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage hydraulisch abzugleichen. Die Pflicht greift in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten.

§ 60b GModG – Heizungsprüfung

Ältere Heizungsanlagen in Gebäuden dieser Größe sind auf Optimierung zu prüfen. Anlagen von vor Oktober 2009 sind bis 30.09.2027 fällig, jüngere innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau.

Fördervoraussetzung

Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht setzen BAFA und KfW den Abgleich nach Verfahren B voraus.

Im Zuge des Heizungstausches sind Berechnung und Einstellung des hydraulischen Abgleichs als Umfeldmaßnahme förderfähig.

Wohngebäude

Maßgeblich ist die Zahl der Einheiten, nicht die Fläche. Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften ab sechs Wohnungen fallen unter die Pflicht.

In der WEG braucht die Beauftragung einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Wir liefern die Unterlagen, die dafür auf den Tisch müssen, samt Kostenrahmen für den Tagesordnungspunkt.

Nichtwohngebäude

Der Gesetzestext stellt auf selbständige Nutzungseinheiten ab und trifft damit auch Büro-, Praxis- und Gewerbeobjekte. Bei großen Verteilnetzen kommen Strangregulierung und Differenzdruckregler hinzu.

Meist verbinden wir den Abgleich dort mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247 oder der Energieberatung für Nichtwohngebäude, weil die Datenaufnahme ohnehin gebraucht wird.

Verfahren

Verfahren A oder Verfahren B

Beide Wege enden bei Ventileinstellungen. Der Unterschied liegt in der Grundlage, auf der sie berechnet werden.

Verfahren A

Die Heizlast wird überschlägig geschätzt, meist über Raumtyp und Fläche. Das geht schneller und genügt für die BAFA-Heizungsoptimierung im Bestand.

Für den Nachweis nach § 60c reicht es nicht.

Verfahren B

Grundlage ist die raumweise Heizlastberechnung. Heizflächen werden bei der geplanten Vor- und Rücklauftemperatur geprüft, daraus folgen Volumenströme und Einstellwerte, anschließend werden Pumpe, Differenzdruck und Regelung angepasst.

Was wir für die Berechnung brauchen

  • Grundrisse mit Maßen, als PDF oder DWG
  • Angaben zum Bauteilaufbau: Baujahr, spätere Dämmung, Fenstertausch mit Jahr
  • Heizkörperliste je Raum mit Typ und Baumaß; bei Fußbodenheizung Verlegeabstand und Kreislängen
  • Daten von Wärmeerzeuger und Umwälzpumpe
  • Bei Bestandsanlagen zusätzlich die bisherige Vorlauftemperatur und Heizkurve

Fehlt etwas davon, nehmen wir es vor Ort auf. Was fehlt und was die Aufnahme kostet, sagen wir vorher.

Qualität

Ein Abgleich, der nur auf dem Formular steht, spart nichts

Für den Förderantrag wird ein Bestätigungsformular verlangt. Unterschrieben ist es schnell. Ob dahinter eine raumweise Berechnung steht, sieht man dem Papier nicht an. Wir übergeben deshalb immer die Rechnung mit: Heizlast je Raum, Auslegung je Heizfläche, Soll-Volumenströme und die eingestellten Ventilwerte. Das ist der Teil, der bei einer Prüfung trägt. Und der Teil, mit dem sich die Anlage später nachjustieren lässt, wenn sich am Gebäude etwas ändert.

Ablauf

Wie wir vorgehen

Vier Schritte, in der Regel verteilt auf zwei Termine.

1 · Bestandsaufnahme

Unterlagen sichten, fehlende Angaben vor Ort ergänzen, Heizflächen und Verteilung erfassen.

2 · Heizlast

Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831-1 mit dem tatsächlichen Bauteilaufbau und dem Auslegungsklima am Standort.

3 · Auslegung

Heizflächen bei Zielvorlauftemperatur prüfen, Volumenströme und Ventileinstellungen bestimmen, Pumpe und Heizkurve festlegen.

4 · Umsetzung

Einstellwerte an das ausführende Handwerk übergeben, nach der Einregulierung dokumentieren, Bestätigung ausstellen.

Dauer

Liegen die Unterlagen vollständig vor, brauchen wir für ein Mehrfamilienhaus üblicherweise 1-2 Wochen. Eine Aufnahme vor Ort verschiebt den Termin entsprechend.

Wenn eine Förderfrist drückt, sagen Sie es beim ersten Kontakt. Wir ziehen den Auftrag dann vor, sagen aber nur zu, was wir halten können.

Kosten

Der Aufwand hängt an der Zahl der Räume und Heizflächen und daran, wie vollständig die Unterlagen sind.

Sie erhalten einen Festpreis, bevor wir anfangen. Die Ersteinschätzung, welches Verfahren Sie überhaupt brauchen, kostet nichts.

Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand halten

Alles, was Handwerk, Förderstelle und die eigene Anlagendokumentation brauchen.

Unterlagen

  • Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1
  • Auslegung der Heizflächen bei der gewählten Vorlauftemperatur
  • Soll-Volumenströme und Ventileinstellwerte je Heizfläche
  • Einstellwerte für Pumpe, Differenzdruck und Heizkurve
  • Bestätigungsformular für den Förderantrag

Was danach möglich wird

Mit der raumweisen Heizlast lässt sich prüfen, bei welcher Vorlauftemperatur eine Wärmepumpe arbeiten könnte und welche Heizflächen dafür getauscht werden müssten.

Wer ohnehin saniert, nimmt die Zahlen direkt in den individuellen Sanierungsfahrplan mit. Dort werden sie für die Maßnahmenreihenfolge gebraucht.

Anfrage

Sagen Sie uns, um welches Gebäude es geht

Für eine erste Einschätzung genügen Baujahr, Zahl der Einheiten und der Anlass. Wir sagen Ihnen dann, welches Verfahren nötig ist und welche Unterlagen wir brauchen.

Liegt bereits ein dokumentierter Abgleich vor, prüfen wir zuerst, ob er für Ihren Zweck ausreicht. Das erspart Ihnen im besten Fall den ganzen Auftrag.

089 809 58 347 · Wenn es eilt: einfach anrufen

info@energie-spezialisten.de · Unterlagen direkt mitschicken

Für ein Angebot hilfreich

  • Baujahr und Zahl der Wohn- oder Nutzungseinheiten
  • Art und Baujahr des Wärmeerzeugers
  • Ob Grundrisse vorliegen
  • Der Anlass: Heizungstausch, Förderantrag, gesetzliche Frist oder Beschwerden über kalte Räume

Häufige Fragen

Was Eigentümer, Verwaltungen und Planer uns fragen

Der Abgleich verteilt Wassermengen. Welche Menge für einen Raum richtig ist, sagt allein die Heizlast. Ohne sie wird geschätzt, und die Schätzung fällt meist zu hoch aus, weil sie den sanierten Zustand des Gebäudes nicht kennt.

Für Verfahren B und für jeden Förderantrag ist die raumweise Berechnung ohnehin Voraussetzung.

Ab sechs Einheiten greifen beide Paragrafen. Wird eine neue Heizung eingebaut, ist der Abgleich nach § 60c fällig. Unabhängig davon verlangt § 60b die Prüfung und Optimierung der Bestandsanlage.

Welche Frist bei Ihnen läuft, hängt am Einbaujahr der jetzigen Anlage. Das klären wir am Telefon in wenigen Minuten.

Der Preis richtet sich nach der Zahl der Räume und Heizflächen und danach, wie vollständig die Unterlagen sind. Fehlende Grundrisse und eine Aufnahme vor Ort erhöhen den Aufwand spürbar. Sie bekommen einen Festpreis, bevor wir anfangen.

Für die BAFA-Heizungsoptimierung im Bestand genügt Verfahren A. Sobald es um den Nachweis nach § 60c oder um die Förderung eines Heizungstauschs geht, ist Verfahren B verlangt.

Im Zweifel rechnen wir gleich nach B. Die raumweise Heizlast lässt sich später für jede weitere Planung gebrauchen.

Vorher. Die Heizlast entscheidet über die Leistung des Geräts und darüber, ob die vorhandenen Heizflächen bei niedriger Vorlauftemperatur ausreichen. Wird sie erst nach dem Einbau gerechnet, steht das Gerät häufig zu groß im Keller und taktet.

Das hängt davon ab, was dahintersteht. Schicken Sie uns die Unterlagen. Wir sehen sie durch und sagen Ihnen, ob eine raumweise Berechnung vorliegt und ob das Dokument für Ihren Zweck trägt. Diese Prüfung kostet nichts.

Meist nicht. Aus Grundrissen und Bauteilangaben lässt sich die Heizlast rechnen. Vor Ort brauchen wir Zugang zur Heizzentrale und Stichproben in einzelnen Wohnungen, um Heizkörper und Ventile zu erfassen.

Für die spätere Einregulierung muss das ausführende Handwerk dagegen an jeden Heizkörper.

Die Eigentümerversammlung. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme handelt, ist die Hürde niedrig. Wir stellen der Verwaltung die Unterlagen für den Tagesordnungspunkt zusammen, damit in der Versammlung nicht über Zahlen spekuliert werden muss.