Leistung im Detail

Heizungsförderung (KfW)

Der Bund fördert den Austausch alter Heizungen über die KfW – von der Wärmepumpe bis zum Wärmenetzanschluss. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, kümmern uns um die Nachweise und begleiten den Antrag bis zur Auszahlung.

Luft-Wärmepumpe als Außeneinheit auf einem Kiesbett neben einem Wohnhaus

Heizungsförderung

Zuschuss für den Heizungstausch

Der Bund fördert den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Wärme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig: Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz und solarthermische Anlagen.

Seit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 gilt: Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % für den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen und der Einkommensbonus von bis zu 40 % – zusammen sind maximal 80 % Zuschuss möglich.

Wichtig ist vor allem die Reihenfolge: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht einen Fördervorbehalt, der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt sein – und für den Antrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Energieeffizienz-Experten oder das Fachunternehmen nötig. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Auf einen Blick

  • Bis zu 80 % Zuschuss der KfW für den Heizungstausch
  • Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Solarthermie und mehr
  • Ansetzbare Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € für jede weitere
  • Maximaler Zuschuss erste Wohneinheit: 22.400 €
  • Antrag digital über „Meine KfW“, BzA und Fördervorbehalt nötig
  • Ergänzungskredit bis 120.000 € möglich

Für wen

Förderwege je nach Eigentümerstruktur

Ob selbst genutztes Eigenheim, vermietetes Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt: Der Antragsweg unterscheidet sich – das Prinzip bleibt gleich.

Selbstnutzer

Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, profitieren von den höchsten Boni – hier lohnt die genaue Prüfung der Voraussetzungen besonders.

Vermieter & WEG

Auch für vermietete Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es die Heizungsförderung. Wir koordinieren Beschlüsse, Nachweise und Antragstellung.

Unternehmen & Nichtwohngebäude

Für Büro-, Gewerbe- und Industriegebäude bestehen eigene Förderwege beim Heizungstausch. Wir prüfen, welcher Weg zu Ihrem Objekt passt.

Fördersätze & Kosten

Das gilt seit der BEG-Reform

Stand: 21. Juli 2026 – diese Konditionen gelten für alle neuen Anträge.

Fördersätze

  • 30 % Grundförderung der förderfähigen Kosten
  • +16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung (nur Selbstnutzer)
  • +10 bis +40 % Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen (nur Selbstnutzer)
  • Maximal 80 % Zuschuss insgesamt
  • Die Boni gelten je Wohneinheit nur einmal. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum 21.07.2026 entfallen.

Was sich ab 2027 ändert

  • Ab 01.02.2027: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 €
  • Ab 01.02.2027: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte
  • Ab Q1 2027: Wertschöpfungsbonus – Wärmepumpen aus EU-Fertigung erhalten +15 %, bei Fertigung außerhalb der EU sinkt die Grundförderung auf 15 %
  • Wer früher beantragt, sichert sich die heute höheren Sätze.

Ansetzbare Kosten je Wohneinheit

WohneinheitenFörderfähige Kosten
1. Wohneinheit28.000 €
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €
ab der 7. Wohneinheitje 8.000 €

Beispiel Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten: 135.000 € förderfähige Kosten. Für die erste Wohneinheit sind damit maximal 22.400 € Zuschuss möglich (80 % von 28.000 €). Ergänzend gibt es einen Kredit bis 120.000 € für Haushalte bis 90.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Einkommensbonus in Stufen

BonusZu versteuerndes Einkommen
ohne Kinder
Zu versteuerndes Einkommen
mit Kind im Haushalt
+40 %bis 30.000 €bis 40.000 €
+30 %bis 40.000 €bis 50.000 €
+10 %bis 50.000 €bis 60.000 €

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 € – dadurch greift die jeweils höhere Stufe. Voraussetzung ist immer die Selbstnutzung des Gebäudes.

So läuft es ab

In vier Schritten zur Heizungsförderung

01

Beratung & Konzept

Wir klären, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt, und Sie holen das Angebot des Fachbetriebs ein – mit Fördervorbehalt im Vertrag.

02

Bestätigung zum Antrag

Wir bzw. das Fachunternehmen erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) – die technische Grundlage für Ihren Förderantrag.

03

Antrag & Zusage

Der Antrag läuft digital über „Meine KfW“. Mit der Zusage steht die Förderung – erst dann beginnen die Bauarbeiten.

04

Einbau & Auszahlung

Nach dem Einbau bestätigt der Fachbetrieb die Durchführung, Sie reichen die Nachweise ein und erhalten den Zuschuss.

Gut zu wissen

Förderung clever kombinieren

Die Heizungsförderung der KfW deckt den Heizungstausch ab. Maßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Lüftung – bezuschusst das BAFA über die Sanierungsförderung. In München kommen zusätzlich Bausteine des FKG München infrage, die die Bundesförderung ergänzen.

Welche Kombination sich für Ihr Gebäude rechnet, hängt von Zustand, Nutzung und Einkommen ab. Im Erstgespräch rechnen wir Ihr Vorhaben konkret durch – alle Programme finden Sie auch in unserer Fördermittel-Übersicht.

Rechtlicher Hinweis

Die Angaben zur Heizungsförderung geben den Stand vom 21. Juli 2026 wieder und dienen der allgemeinen Information. Förderprogramme, Fördersätze, Höchstbeträge und Antragsfristen können sich kurzfristig ändern oder ausgesetzt werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien, Merkblätter und Antragsformulare der KfW sowie deren Entscheidung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Mittel werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Diese Darstellung ersetzt weder eine auf Ihr Gebäude bezogene Beratung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, prüfen wir im Rahmen unserer Beratung.