Die Pflichtfrage
Wann Ihr Objekt einen Energieausweis braucht
Bei Nichtwohngebäuden kommt ein Anlass hinzu, den es im Wohnbereich nicht gibt: Ob die geplante Sanierungspflicht (siehe unten) greift, kann über den Energieausweis nachgewiesen werden.
Verkauf
Spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, bei Abschluss zu übergeben.
Vermietung oder Verpachtung
Bei jeder Neuvermietung – auch bei Teilflächen.
Immobilienanzeige
Die Kennwerte müssen bereits im Inserat stehen.
Neu: Sanierungspflicht
Mit dem Energieausweis können Sie nachweisen, dass Ihr Gebäude nicht der Sanierungspflicht unterliegt.
Außerdem brauchen Sie einen, wenn …
- der bestehende Ausweis abläuft – er gilt zehn Jahre
- ein Neubau fertiggestellt wird
- das Gebäude im Zuge einer Sanierung neu bilanziert wird
- Bank, Investor oder Käufer belastbare Kennwerte verlangen
- Sie Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen
Was viele übersehen
Die Aushangpflicht allein begründet keine Ausstellungspflicht. Privatwirtschaftlich genutzte Gebäude ab 500 m² mit starkem Publikumsverkehr müssen aushängen, wenn ohnehin ein Ausweis vorliegt – gibt es keinen, entsteht daraus keine Pflicht, einen erstellen zu lassen.
Ein Ausweis, der nicht hätte ausgestellt werden dürfen, ist unwirksam – der Verstoß bleibt bestehen, obwohl ein Dokument vorliegt. Bei Nichtwohngebäuden passiert das häufiger als im Wohnbereich, weil Nutzung, Zonierung und Datenlage komplexer sind.
Neu ab 2027
Ihr Ausweis wird zum Nachweis
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt für bestehende Nichtwohngebäude erstmals eine Mindesteffizienz mit Fristen – ab 2030 und noch einmal verschärft ab 2033. Gemessen wird an dem Wert, der künftig in Ihrem Energieausweis steht.
Damit ist der Ausweis nicht mehr nur ein Pflichtdokument. Er ist der Nachweis, mit dem Sie belegen, dass Ihr Gebäude die Schwelle einhält.
Die gute Nachricht: Ein großer Teil des Bestands ist von vornherein ausgenommen. Drei Fragen genügen für eine erste Einschätzung.
Sind Sie überhaupt betroffen?
Die Anforderung gilt ohne Einzelnachweis als erfüllt, wenn eine dieser Fragen mit Ja beantwortet wird:
1 – Wurde das Gebäude ab 1996 errichtet?
Maßgeblich ist das Baujahr.
2 – Entspricht es mindestens dem Standard der Wärmeschutzverordnung 1995?
Auch durch spätere Sanierung erreichbar – muss belegbar sein.
3 – Wird überwiegend mit Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme geheizt?
Die Art der Wärmeversorgung allein kann die Pflicht erfüllen.
Mindestens einmal Ja
Ihr Gebäude ist voraussichtlich nicht betroffen. Weitere Ausnahmen bestehen unter anderem für Baudenkmale.
Dreimal Nein
Dann entscheidet der bilanzierte Wert. Lassen Sie es prüfen, bevor die Frist Sie einholt.
Leistung und Preis
Zwei Wege, ein Ergebnis
Welcher für Ihr Objekt zulässig ist, klären wir vorab. Ein Hinweis vorweg: Ab 2027 ist für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
nur noch bis Ende 2026
Verbrauchsausweis
auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten
- Prüfung der Zulässigkeit für Ihr Gebäude
- Witterungsbereinigung und Kennwertermittlung aus den Verbräuchen für Heizung, Warmwasser und Strom
- Plausibilisierung der Datengrundlage
- Registrierung und Ausstellung
- Lieferung als PDF, auf Wunsch mit Aushangversion
Voraussetzung: reines Nichtwohngebäude, lückenlose Verbrauchsdaten über drei Jahre, durchgängig vergleichbare Nutzung.
ab 600 € netto
abhängig von Größe und Datenlage
ab 2027 der einzige Weg
Bedarfsausweis
bilanziert nach DIN V 18599
- Aufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Zonierung nach Nutzungsprofilen
- Energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
- Modernisierungsempfehlungen
- Registrierung und Ausstellung, Lieferung als PDF
- Auf Wunsch: Einordnung gegenüber den Sanierungsfristen
Auch heute schon sinnvoll, wenn Sie verkaufen wollen, ein Reporting bedienen oder den Nachweis für die Sanierungspflicht brauchen.
Angebot nach Erstgespräch
abhängig von Größe, Zonierung und Unterlagenlage
So läuft es ab
Schritt 1 · kostenlos
Erstgespräch
Wir klären Anlass, Nutzungsart und zulässige Ausweisart – und nennen den Festpreis, bevor etwas beauftragt wird.
Schritt 2 · Sie liefern
Unterlagen übermitteln
Sie erhalten eine konkrete Liste. Fehlende Pläne oder undokumentierte Umbauten sind bei gewachsenen Beständen der Normalfall – meist lässt sich das ersetzen oder vor Ort aufnehmen.
Schritt 3 · mit Aufnahme
Erstellung
Bilanzierung nach DIN V 18599 mit Zonierung, oder Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten.
Schritt 4 · zehn Jahre gültig
Registrierung und Ausstellung
Registriernummer, amtliche Ausstellung und Zustellung – auf Wunsch mit Aushangversion.
Wenn ein Termin drückt
Notartermin, Vermarktungsstart, ablaufende Frist: Nennen Sie uns das Datum im Erstgespräch, dann priorisieren wir den Auftrag. Wir sagen zu, was wir halten können, und in aller Regel lassen sich Projekte so priorisieren, dass Sie Ihren Energieausweis im Zweifel auch sehr kurzfristig erhalten.
Anfrage
Nicht sicher, welcher Ausweis für Ihr Objekt zulässig ist?
Sagen Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht. Wir prüfen Ausweisart und Datenlage, nennen Ihnen den Preis und einen verbindlichen Termin. Die Prüfung kostet nichts.
Auf Wunsch ordnen wir dabei gleich ein, ob Ihr Gebäude von der Sanierungspflicht betroffen sein dürfte.
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Füllen Sie einfach das Formular aus, oder rufen Sie uns direkt an:
089 809 58 347 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
Ausweisart und Preis klären
Pflichten
Was Sie mit dem Ausweis tun müssen
Ihn zu besitzen genügt nicht – das Gesetz knüpft die Pflichten an konkrete Momente.
01
Im Inserat
Art des Ausweises, Kennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse müssen in der Anzeige stehen.
02
Bei der Besichtigung
Der Ausweis ist unaufgefordert vorzulegen – nicht erst auf Nachfrage.
03
Beim Abschluss
Mit Vertragsabschluss ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben.
04
Am Aushang
Bei starkem Publikumsverkehr sichtbar auszuhängen – ab 250 m² behördlich, ab 500 m² privatwirtschaftlich.
Ein fehlender oder falscher Energieausweis kann teuer werden
Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten, fehlende oder falsche Pflichtangaben im Inserat sowie Verstöße gegen die Aushangpflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommt das zivilrechtliche Risiko: Wer sich auf falsche Angaben beruft, kann je nach Konstellation Ansprüche geltend machen.
Einordnung
Der Ausweis zeigt, wo Sie stehen – nicht das Potenzial
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Energieausweis NWG
Dokumentiert den energetischen Ist-Zustand als Pflichtdokument. Die Modernisierungsempfehlungen darin sind bewusst knapp.
Die Frist
Sanierungspflicht
Ab 2030 gilt für Bestands-Nichtwohngebäude erstmals eine Mindesteffizienz mit Frist. Ob Sie betroffen sind und was zu tun ist.
Der Fahrplan
Energieberatung DIN V 18599
Zeigt, wie Ihr Gebäude besser wird: Maßnahmen, Kosten, Einsparung, Förderung.
Anderes Gebäude
Wohngebäude
Dort gelten eigene Regeln – der Verbrauchsausweis bleibt auch nach 2027 zulässig, die Skala reicht weiter von A+ bis H.
Häufige Fragen











