Leistung im Detail

Energieausweis für Wohngebäude

Vom Einfamilienhaus bis zur großen Wohnanlage. Wir prüfen zuerst, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist — und stellen ihn dann aus. Verbrauchsausweis in ein bis zwei Werktagen, Bedarfsausweis in rund einer Woche.

Zuerst die Pflichtfrage

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Die Pflicht knüpft nicht am Gebäude an, sondern am Anlass. Solange Sie selbst im Haus wohnen bleiben und nichts daran verändern, brauchen Sie keinen.

Verkauf

Spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, bei Vertragsabschluss zu übergeben.

Vermietung oder Verpachtung

Gilt für jede Neuvermietung — auch für die einzelne Wohnung im Mehrfamilienhaus.

Neubau

Nach Fertigstellung auszustellen und dem Eigentümer zu übergeben.

Größere Sanierung

Wenn im Zuge der Änderung das gesamte Gebäude neu bilanziert wird.

Wann kein Energieausweis nötig ist

  • Sie wohnen selbst im Haus und verkaufen oder vermieten nicht
  • Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
  • Gebäude, die nur wenige Monate im Jahr genutzt und beheizt werden
  • Baudenkmale — nach heutigem Recht. Das ändert sich ab 2027, siehe unten.

Was viele übersehen

Der Ausweis gilt immer für das ganze Gebäude, nie für die einzelne Wohnung. Wer eine Eigentumswohnung verkauft, braucht trotzdem den Ausweis der gesamten Anlage — den in der Regel die Verwaltung hat oder beauftragen muss.

Und: Ein Ausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum, bevor Sie einen neuen bestellen.

Neu ab 01.01.2027

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für den Energieausweis

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird der Energieausweis zu einer Art Gebäudepass weiterentwickelt. Die entsprechenden Regelungen treten zum 01.01.2027 in Kraft.

Wichtig für Sie: Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig — in der Regel zehn Jahre. Wegen der Reform muss niemand vorzeitig einen neuen ausstellen lassen.

Auch Baudenkmale

Nach derzeitigem Stand entfällt die bisherige Ausnahme für Baudenkmale — auch sie benötigen dann bei Verkauf und Vermietung einen Energieausweis.

Gemischt genutzte Gebäude

Die Aufteilung in zwei getrennte Ausweise für Wohn- und Gewerbeteil entfällt.

Der Verbrauchsausweis soll künftig nur noch für reine Wohngebäude zulässig sein.

Mehr Angaben im Ausweis

Neu enthalten sind unter anderem der Anteil vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie, betriebsbedingte Treibhausgasemissionen sowie Angaben zu Heizung, Lüftung und Warmwasser.

Skala bleibt vorerst

Für Wohngebäude bleibt die Einteilung von A+ bis H zunächst bestehen. Die europaweite Vereinheitlichung auf A bis G ist für Wohngebäude noch nicht umgesetzt.

Jetzt ausstellen lassen oder bis 2027 warten?

Wer in den nächsten Monaten ohnehin einen Ausweis braucht, kann den Zeitpunkt bewusst wählen — beide Varianten sind zehn Jahre gültig. Für heute spricht das eingespielte Verfahren, der geringere Datenaufwand und die heute noch mögliche Aufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden. Für 2027 spricht, dass ein Ausweis nach neuem Recht mehr Informationen enthält und dass sich manche Gebäude — etwa solche mit Wärmepumpe — nach den neuen Berechnungsgrundlagen günstiger einstufen könnten.

Was in Ihrem Fall sinnvoller ist, hängt von Heizung, Gebäudeart und Zeitplan ab. Fragen Sie uns kurz — wir sagen es Ihnen, bevor Sie beauftragen.

Stand: August 2026.

Die häufigste Frage

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Für einen Teil der Gebäude schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor — ein Verbrauchsausweis wäre dort unwirksam und das Geld verloren. Für alle übrigen Gebäude dürfen Sie wählen.

Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist

Nur wenn alle drei Punkte zutreffen (Stand: heutiges Recht, gilt bis 31.12.2026):

1

Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten

Ab fünf Wohneinheiten besteht ohnehin freie Wahl.

UND

2

Bauantrag vor dem 1. November 1977

Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags, nicht der Fertigstellung.

UND

3

Nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert

Dämmung, Fenster, Dach — wenn saniert wurde, muss es belegbar sein.

Unabhängig davon ist der Bedarfsausweis nötig, wenn …

  • es sich um einen Neubau handelt
  • keine lückenlosen Verbrauchsdaten über drei Jahre vorliegen, etwa nach längerem Leerstand
  • im Zuge einer Sanierung das gesamte Gebäude neu bilanziert wird

Teure Missverständnisse vermeiden

Aus Preisgründen einen Verbrauchsausweis zu bestellen, obwohl das Gebäude einen Bedarfsausweis braucht, kann teuer werden. Das Dokument ist dann unwirksam, Sie zahlen zweimal — und im schlimmsten Fall steht eine Vermietung auf angreifbarer Grundlage. Bei Verstößen gegen die Ausweispflichten sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich.

Deshalb prüfen wir die Rahmenbedingungen für Ihr Gebäude vorab — kostenlos und bevor Sie beauftragen.

Treffen alle drei zu → Bedarfsausweis

Trifft auch nur einer nicht zu, dürfen Sie zwischen beiden Ausweisarten wählen.

Die beiden Ausweisarten im Vergleich

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageGemessener Verbrauch der letzten drei AbrechnungsperiodenBerechneter Bedarf aus Bausubstanz, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik
AussagekraftAbhängig vom Heizverhalten der Bewohner — ein sparsamer Vormieter lässt das Gebäude besser aussehen, als es istUnabhängig vom Nutzerverhalten, dadurch objektiver und für Käufer aussagekräftiger
Was wir dafür brauchenHeizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Angaben zu Gebäude und AnlagentechnikGebäudedaten, Baupläne, Bauteilaufbauten, Angaben zur Heizung — in der Regel mit Vor-Ort-Aufnahme
Dauer bei uns1 bis 2 Werktageca. 1 Woche
Sinnvoll, wennSie zügig verkaufen oder vermieten und belastbare Verbrauchsdaten vorliegenSie sanieren wollen, Modernisierungen dokumentieren möchten oder das Gebäude besser dasteht, als der Verbrauch vermuten lässt

Was selten dabeisteht: Beide Ausweisarten kommen beim selben Gebäude zu unterschiedlichen Werten. Der Verbrauchskennwert fällt häufig günstiger aus. Wer saniert hat, fährt mit dem Bedarfsausweis oft besser — dort wirkt sich die Sanierung unmittelbar aus.

Bearbeitungsdauer

So schnell erhalten Sie Ihren Energieausweis

Der Energieausweis fällt vielen erst ein, wenn das Inserat fertig ist. Deshalb arbeiten wir hier möglichst zügig, um Ihnen schnell ein Ergebnis zu liefern.

Verbrauchsausweis

1–2 Werktage

Sobald uns die Abrechnungen und Gebäudedaten vollständig vorliegen.

Bedarfsausweis

ca. 1 Woche

Inklusive Aufnahme der Bauteile und Bilanzierung des Gebäudes.

Bei Dringlichkeit

Schneller möglich

Wenn ein Termin drückt, ziehen wir den Auftrag vor. Nennen Sie uns die Frist. Wir sagen Ihnen, ob wir sie halten können.

Für den Verbrauchsausweis

Was wir von Ihnen brauchen

  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der letzten drei Jahre, lückenlos
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Baujahr des Gebäudes
  • Angaben zur Heizung und zur Warmwasserbereitung
  • Angaben zu Leerständen im Abrechnungszeitraum
  • Ein Foto des Gebäudes von außen

Für den Bedarfsausweis

Was wir von Ihnen brauchen

  • Baupläne, Grundrisse und Schnitte, soweit vorhanden
  • Angaben zu Bauweise und Bauteilaufbauten
  • Nachweise über durchgeführte Sanierungen — Dämmung, Fenster, Dach
  • Angaben zur Heizungs- und Warmwasseranlage inklusive Baujahr
  • Zugang zum Gebäude für die Aufnahme vor Ort

Unterlagen unvollständig?

Fehlende Pläne, verlorene Abrechnungen, unklare Sanierungshistorie — das ist bei Bestandsgebäuden der Normalfall. Wir sagen Ihnen, was sich beschaffen lässt, was sich ersetzen lässt und was den Ausweis tatsächlich blockiert. Häufig lässt sich mehr aus dem Bestand rekonstruieren, als Eigentümer erwarten.

Für Profis

Wenn Energieausweise bei Ihnen laufendes Geschäft sind

Hausverwaltungen und Maklerbüros haben andere Anforderungen als ein Eigentümer, der einmal im Leben einen Ausweis bestellt. Bei uns bekommen Sie dafür einen festen Ansprechpartner mit direkter Durchwahl.

Hausverwaltungen

Sammelaufträge statt Einzelvorgänge

Sie betreuen viele Objekte, deren Ausweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablaufen — und Sie merken es meist erst, wenn ein Mietinteressent fragt.

  • Fester Ansprechpartner mit direkter Durchwahl
  • Mehrere Objekte in einem Auftrag, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung
  • Prüfung, welcher Ausweistyp je Objekt zulässig ist
  • Vorab-Hinweis, wenn ein Ausweis ausläuft
  • Direkte Übernahme der Kennwerte für Ihre Inserate

Maklerbüros

Damit das Exposé nicht wartet

Ihr Zeitdruck ist ein anderer: Das Objekt soll ins Netz, und ohne die Pflichtangaben aus dem Ausweis geht das nicht rechtssicher.

  • Fester Ansprechpartner, erreichbar auch kurzfristig
  • Priorisierung, wenn ein Vermarktungstermin steht
  • Alle für das Inserat nötigen Pflichtangaben aufbereitet geliefert
  • Klare Auskunft, wenn ein Objekt einen Bedarfsausweis braucht — bevor der Kunde etwas Falsches bestellt
  • Auf Wunsch direkte Abstimmung mit Ihren Eigentümern

Auch für große Wohnanlagen

Wir stellen Ausweise für Einfamilienhäuser ebenso aus wie für große Mehrfamilienhaus-Komplexe — auch für Liegenschaften mit mehreren Gebäuden, gemeinsamer Heizzentrale und unterschiedlichen Baualtern. Gerade dort lohnt sich die Vorabprüfung, weil die Abgrenzung der Gebäude über die zulässige Ausweisart entscheidet.

Gründerzeitliches Wohngebäude mit heller Klinkerfassade in der Gneisenaustraße in Berlin

Anfrage

Sagen Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht

Wir prüfen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, und melden uns mit einem Festpreis und einem verbindlichen Termin zurück. Die Prüfung selbst kostet nichts.

089 809 58 347 · Wenn es eilt: einfach anrufen

info@energie-spezialisten.de · Unterlagen direkt mitschicken

Energieausweis anfragen

Baujahr und Gebäudetyp entscheiden darüber, welcher Ausweis zulässig ist.
Ich bin einverstanden, dass meine Angaben zur Bearbeitung meiner Anfrage verwendet werden.*

Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.

Pflichten

Was Sie mit dem Ausweis tun müssen

Ihn zu haben genügt nicht. Das Gesetz knüpft die Pflichten an drei Momente — und an alle drei sind Bußgelder geknüpft.

Schritt 01

Im Inserat

Sobald Sie kommerziell inserieren, müssen die Pflichtangaben in der Anzeige stehen: Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Schritt 02

Bei der Besichtigung

Interessenten müssen den Ausweis sehen, ohne danach fragen zu müssen — spätestens beim Besichtigungstermin. Wer damit bis zum Notartermin wartet, hat die Pflicht bereits verletzt.

Schritt 03

Beim Abschluss

Mit Vertragsabschluss ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben. Danach gehört er dem neuen Eigentümer oder liegt der Mietsache bei.

Was passiert, wenn es fehlt

Verstöße gegen die Vorlage- und Übergabepflichten sowie fehlende oder falsche Pflichtangaben im Inserat können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dasselbe gilt für einen Verbrauchsausweis, der eigentlich ein Bedarfsausweis hätte sein müssen — er ist unwirksam und der Verstoß bleibt bestehen.

In der Praxis wiegt das zweite Risiko oft schwerer: Ein Käufer, der sich auf falsche Angaben beruft, hat je nach Konstellation Ansprüche. Deshalb steht die Vorabprüfung der zulässigen Ausweisart bei uns am Anfang jedes Auftrags.

Einordnung

Was der Energieausweis aussagt

Er dokumentiert einen Zustand. Wer wissen will, was daraus folgt, braucht ein anderes Instrument.

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Energieausweis

Ein Pflichtdokument für Verkauf, Vermietung und Neubau. Dokumentiert den energetischen Ist-Zustand und enthält knappe Modernisierungshinweise, die unverbindlich sind.

Wenn Sie mehr wollen

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zeigt, in welcher Reihenfolge Sie Ihr Gebäude über die nächsten 10 bis 20 Jahre sanieren — mit Kosten, Einsparungen und Förderung.

Zum Sanierungsfahrplan →

Wenn die Heizung ansteht

Heizungskonzept

Berechnet den tatsächlichen Wärmebedarf und vergleicht die infrage kommenden Heizsysteme — die Entscheidungsgrundlage vor einer sechsstelligen Investition.

Zum Heizungskonzept →

Anderes Gebäude

Nichtwohngebäude

Büro, Handel, Produktion oder gemischt genutzte Objekte folgen einer eigenen Systematik mit getrennter Bilanzierung nach Zonen.

Zum Energieausweis für Nichtwohngebäude →

Und der Ausweis für 39 Euro aus dem Internet?

Insbesondere Verbrauchsausweise sind im Internet bei manchen Anbietern sehr günstig erhältlich. Ob für Ihr Gebäude überhaupt ein Verbrauchsausweis zulässig ist, bleibt offen; die Daten für belastbare Modernisierungsempfehlungen werden oft gar nicht erhoben; und wenn ein Käufer oder eine Behörde nachfragt, stehen Sie damit allein da.

Wenn Ihr Gebäude eindeutig in die Wahlfreiheit fällt und Ihre Verbrauchsdaten sauber sind, sagen wir Ihnen das auch offen. Kritisch wird es bei Altbauten, gemischter Nutzung, Leerständen und unklarer Sanierungshistorie — also genau bei den Fällen, in denen ein Online-Formular nicht nachfragt.

Häufige Fragen

Was Eigentümer, Verwaltungen und Makler uns fragen

Der Preis hängt von der Ausweisart und der Gebäudegröße ab. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, weil beim Bedarfsausweis das Gebäude aufgenommen und vollständig bilanziert werden muss.

Sie erhalten von uns einen Festpreis, bevor wir anfangen — und die Vorabprüfung, welche Ausweisart überhaupt zulässig ist, kostet nichts.

Einen Verbrauchsausweis stellen wir in ein bis zwei Werktagen aus, sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen. Für einen Bedarfsausweis brauchen wir rund eine Woche, weil das Gebäude aufgenommen und bilanziert werden muss. Wenn ein Termin drückt, sagen Sie es uns gleich — wir ziehen den Auftrag dann vor, versprechen aber nur, was wir halten können.

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach ist er nur dann zu erneuern, wenn wieder ein Anlass vorliegt — also Verkauf, Vermietung oder eine größere Sanierung. Ein abgelaufener Ausweis muss nicht ersetzt werden, solange Sie selbst wohnen bleiben.

Nein — es gibt keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen. Der Ausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Als Wohnungseigentümer benötigen Sie also den Ausweis der Gemeinschaft. Fragen Sie zuerst bei Ihrer Hausverwaltung nach; häufig liegt einer vor. Falls nicht, muss die Gemeinschaft ihn beauftragen — und wir unterstützen Sie gern dabei, das anzustoßen.

Nein. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum, in der Regel zehn Jahre. Die neuen Anforderungen gelten für Ausweise, die ab dem 01.01.2027 neu ausgestellt werden. Sie müssen also nichts unternehmen, nur weil sich das Recht ändert.

Wenn Sie ohnehin einen brauchen, können Sie den Zeitpunkt bewusst wählen. Für heute spricht das eingespielte Verfahren und der geringere Datenaufwand; bei gemischt genutzten Gebäuden ist außerdem die Aufteilung in zwei Ausweise noch möglich. Für 2027 spricht, dass der neue Ausweis mehr Informationen enthält und manche Gebäude nach den neuen Berechnungsgrundlagen anders eingestuft werden könnten.

Wir raten hier bewusst nicht pauschal. Nennen Sie uns Gebäude, Heizung und Zeitplan — dann sagen wir Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoller ist.

Nach heutigem Recht sind Baudenkmale von der Energieausweispflicht ausgenommen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz soll sich das ändern — nach derzeitigem Stand benötigen auch Baudenkmale künftig bei Verkauf und Vermietung einen Energieausweis. Die genaue Ausgestaltung ist noch nicht abschließend geklärt.

Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude verkaufen oder vermieten wollen, sprechen Sie uns an — wir prüfen den Einzelfall nach dem dann geltenden Stand.

Nach heutigem Recht kann ein solches Gebäude aufgeteilt werden: ein Ausweis für den Wohnteil, einer für den gewerblichen Teil. Ab 2027 soll diese Aufteilung entfallen und der Verbrauchsausweis nur noch für reine Wohngebäude zulässig sein. Für gemischt genutzte Gebäude ist die Vorabprüfung deshalb besonders wichtig — und der Zeitpunkt der Ausstellung hat hier tatsächlich Auswirkungen.

Dann ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig und es muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Das betrifft typischerweise Objekte nach längerem Leerstand, nach einem Eigentümerwechsel oder bei fehlender Abrechnungshistorie. Auch ein hoher Leerstandsanteil im Betrachtungszeitraum kann dazu führen. Wir prüfen das anhand Ihrer Unterlagen, bevor Sie beauftragen.

Für einen Verbrauchsausweis in der Regel nicht — der lässt sich vollständig auf Basis Ihrer Unterlagen erstellen. Für einen Bedarfsausweis brauchen wir Gebäudedaten, die sich oft nur vor Ort erheben lassen; wenn vollständige Pläne und Sanierungsnachweise vorliegen, ist manches auch ohne Termin möglich. Was in Ihrem Fall nötig ist, sagen wir Ihnen bei der Vorabprüfung.

Nein. Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand und enthält Hinweise auf kostengünstige Verbesserungen — eine Pflicht zur Umsetzung folgt daraus nicht. Er ersetzt allerdings auch keine Energieberatung: Die Empfehlungen sind knapp gehalten und beruhen nicht auf einer individuellen Untersuchung Ihres Gebäudes. Wenn Sie tatsächlich sanieren wollen, ist der Sanierungsfahrplan das passende Instrument.

Ja, und dafür bekommen Sie einen festen Ansprechpartner. Wir nehmen mehrere Objekte in einem Auftrag auf, prüfen je Objekt die zulässige Ausweisart und rechnen gesammelt ab. Auf Wunsch melden wir uns, bevor ein Ausweis in Ihrem Bestand ausläuft.

Unser Schwerpunkt ist München und das Umland. Verbrauchsausweise erstellen wir darüber hinaus, weil dafür kein Vor-Ort-Termin nötig ist. Bei Bedarfsausweisen außerhalb der Region sprechen Sie uns bitte an.