Sanierungsförderung
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen am Gebäude
Dämmung, neue Fenster, Lüftungsanlage oder Heizungsoptimierung: Solche Einzelmaßnahmen bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Der Heizungstausch selbst läuft dagegen über die KfW-Heizungsförderung.
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten – mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf bis zu 20 %. Ansetzbar sind 30.000 € für die erste Wohneinheit und Jahr, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere. Mit iSFP verdoppelt sich der Rahmen nahezu – für die erste Wohneinheit auf 60.000 €, woraus sich bis zu 10.500 € Zuschuss pro Jahr ergeben.
Für den Antrag braucht es einen Energieeffizienz-Experten: Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), die Ihre Maßnahme förderfähig macht. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss einen Fördervorbehalt enthalten, und der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt sein.
Auf einen Blick
- 15 % Zuschuss des BAFA, mit Sanierungsfahrplan bis 20 %
- Förderfähig: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
- Ansetzbar: 30.000 € erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € für jede weitere – mit iSFP jeweils rund doppelt so viel
- Wir übernehmen die gesamte Abwicklung der Förderanträge in Vollmacht für Sie.
- Antrag vor Auftragsumsetzung, Vertrag mit Fördervorbehalt nötig
- Fachplanung & Baubegleitung: Bis 50 % Zuschuss
Was gefördert wird
Drei Maßnahmenbereiche
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen in drei Bereichen – einzeln umsetzbar oder als Schritte eines Sanierungsfahrplans.
Gebäudehülle
Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz – alles, was Wärmeverluste dauerhaft senkt.
Anlagentechnik
Lüftungsanlagen, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung und weitere Technik, die Ihr Gebäude effizienter macht – außer der Heizung selbst.
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, effiziente Pumpen und Feineinstellung der bestehenden Anlage: oft der schnellste Weg zu spürbar niedrigeren Verbräuchen.
Fördersätze & Kosten
Das gilt für BAFA-Anträge
Stand: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, gültig für Anträge ab dem 21. Juli 2026.
Fördersätze
- 15 % Basisförderung der förderfähigen Kosten
- +5 % iSFP-Bonus – seit 21.07.2026 für Kostenanteile oberhalb von 30.000 €
- 50 % für Fachplanung & Baubegleitung, max. 5.000 € beim Einfamilienhaus
- Für die erste Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan ergibt das bis zu 10.500 € Zuschuss pro Jahr (4.500 € auf die ersten 30.000 €, 6.000 € auf den iSFP-Anteil)
Alternative: Steuerbonus
- 20 % der Kosten als Steuerermäßigung nach § 35c EStG, verteilt über drei Jahre
- Maximal 40.000 € je Objekt
- Für dieselbe Maßnahme nicht mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar
- Interessant vor allem bei hoher Steuerlast und selbst genutztem Eigentum
Ansetzbare Kosten je Wohneinheit und Jahr
| Wohneinheiten | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 15.000 € |
Der Sanierungsfahrplan erhöht den Rahmen um 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 7.000 € für jede weitere. Die Beträge gelten pro Kalenderjahr – Maßnahmen lassen sich also über mehrere Jahre staffeln.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten
| Förderrahmen pro Jahr | Betrag |
|---|---|
| ohne Sanierungsfahrplan | 137.000 € |
| mit Sanierungsfahrplan | 270.000 € |
Rechnung mit iSFP: 60.000 € + 5 × 30.000 € + 4 × 15.000 €. Der Sanierungsfahrplan verdoppelt den Rahmen also nahezu – und hebt zusätzlich den Fördersatz auf bis zu 20 %.
So läuft es ab
In vier Schritten zum BAFA-Zuschuss
01
Beratung & Planung
Wir klären, welche Maßnahmen sich lohnen – auf Wunsch mit Sanierungsfahrplan als Grundlage – und Sie holen Angebote ein.
02
Antrag beim BAFA
Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Antrag in Vollmacht. Wir prüfen, dass die geplante Ausführung die Förderanforderungen erfüllt.
03
Umsetzung
Ihr Handwerker setzt die Maßnahme um, unsere Spezialisten stehen bei Fragen hinsichtlich Ausführung, Bauphysik oder sonstigen Themen als Ansprechpartner zur Verfügung.
04
Nachweisführung
Nach Abschluss der Arbeiten bestätigen wir die fachgerechte Umsetzung, reichen die Nachweise ein und Sie erhalten den Zuschuss direkt vom BAFA ausgezahlt.
Gut zu wissen
Kombination von Fördermöglichkeiten
Einzelmaßnahmen lassen sich über Jahre staffeln – der Sanierungsfahrplan sorgt dafür, dass die Schritte aufeinander aufbauen, verdoppelt den Kostenrahmen und erhöht den Fördersatz. Der Heizungstausch läuft parallel über die KfW, in München ergänzt das FKG die Bundesförderung.
Was für Ihr Vorhaben konkret gilt, rechnen wir im Erstgespräch durch. Einen Überblick über alle Programme gibt unsere Fördermittel-Übersicht.
Rechtlicher Hinweis
Die Angaben zur Sanierungsförderung beziehen sich auf die BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 und dienen der allgemeinen Information. Förderprogramme, Fördersätze, Höchstbeträge und Antragsfristen können sich kurzfristig ändern oder ausgesetzt werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien, Merkblätter und Antragsformulare des BAFA sowie deren Entscheidung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Mittel werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Diese Darstellung ersetzt weder eine auf Ihr Gebäude bezogene Beratung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, prüfen wir im Rahmen unserer Beratung.











