Leistung im Detail

FKG-Förderung München

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Landeshauptstadt München ergänzt die Bundesförderung mit kommunalen Zuschüssen. Wir prüfen, welche Bausteine zu Ihrem Objekt passen – und übernehmen auf Wunsch die Antragstellung.

Blick über die Münchner Altstadt mit den Türmen der Frauenkirche

FKG-Förderung München

Kommunale Förderung für Münchner Gebäude

München will bis 2035 klimaneutral werden – und fördert deshalb die energetische Modernisierung von Gebäuden im Stadtgebiet mit einem eigenen Programm: dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) des Referats für Klima- und Umweltschutz.

Das FKG ist als Ergänzung zur Bundesförderung gedacht: Die meisten Bausteine setzen voraus, dass für dieselbe Maßnahme eine BEG-Förderung bewilligt wird – der Münchner Zuschuss kommt dann obendrauf. Bund und Stadt zusammen sind dabei auf 60 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Gestellt wird der Antrag online über das städtische Förderportal – zwingend vor der Auftragsvergabe. Als Energieberater können wir die Antragstellung mit Vollmacht komplett für Sie übernehmen.

Auf einen Blick

  • Zuschüsse der Landeshauptstadt München, nur für Gebäude im Stadtgebiet
  • Meist in Kombination mit einer bewilligten Bundesförderung (BEG)
  • Bund und Stadt zusammen: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • Antrag vor Auftrag über das städtische Förderportal
  • Antragstellung durch uns als bevollmächtigte Energieberater möglich
  • Bonusbausteine, z. B. für Fachplanung und Baubegleitung

Förderbausteine

Was das FKG fördert

Die Richtlinie (Stand 02.07.2026) bündelt mehrere Bausteine – von der Einzelmaßnahme bis zum Sanierungsstandard.

Einzelmaßnahmen & Heizungstausch

Kommunale Zuschüsse ergänzend zur BEG-Einzelmaßnahmenförderung: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Solarthermie, Wärmepumpen und Wärmenetzanschluss – für Wohngebäude.

Sanierungsstandards

Wer umfassend saniert, wird zusätzlich belohnt: Zuschläge für Effizienzhaus-Sanierungen im Bestand und für klimagerechte Standards mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz.

Photovoltaik & Wärmenetze

PV-Beratung, Mieterstrommodelle und Stecker-Solargeräte – Balkonkraftwerke sogar für Mieterinnen und Mieter. Dazu Beratungsförderung für Gebäude- und Wärmenetze; einzelne Bausteine stehen auch Nichtwohngebäuden offen.

Fördersätze & Kosten

Die wichtigsten Sätze im Überblick

Stand: Richtlinienheft vom 02. Juli 2026. Alle Sätze verstehen sich zusätzlich zur Bundesförderung; im Detail entscheidet der Einzelfall.

Einzelmaßnahmen & Heizungstausch

  • 5 % Grundförderung für Effizienzmaßnahmen, plus je 5 % Zuschlag für Worst-First-Gebäude, Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten und Gebietskulisse – zusammen bis 20 %
  • 15 % beim Heizungstausch (Solarthermie, Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss). Nicht kombinierbar mit Klima-Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Förderung
  • 30 % zusätzlich für Grundwasserwärmepumpen auf Kostenanteile oberhalb der BEG-Höchstgrenze – bis zu 30.000 € zusätzlich ansetzbar für die erste Wohneinheit, danach gestaffelt

Sanierungsstandards

  • 10 % Grundförderung für Effizienzhaus-Sanierungen im Bestand, mit Zuschlägen bis 25 %. Anforderung: EH55 EE oder besser
  • 15 % für klimagerechte Standards mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz, mit Zuschlägen bis 30 %
  • Die ansetzbaren Kosten orientieren sich an der BEG-Bemessung je Wohneinheit

Photovoltaik & Beratung

BausteinFörderung
PV-Beratung, 1–2 Wohneinheiten60 % des Honorars, max. 3.000 €
PV-Beratung, ab 3 WE und Nichtwohngebäude60 % des Honorars, max. 15.000 €
Mieterstrommodelle200 € je kWp installierter Leistung
Balkonkraftwerke0,40 € je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit, max. 50% der förderfähigen Kosten
Wärmenetz-Beratung50 % des Honorars, max. 25.000 €

Mieterinnen und Mieter sind nur bei diesem Baustein selbst antragsberechtigt.

Was Sie zur Kombination wissen müssen

  • Deckel: 60 % der förderfähigen Kosten aus Bundes- und Städtischer Förderung zusammen
  • Antrag vor Auftrag – zwingend über das städtische Förderportal
  • Die meisten Bausteine setzen eine bewilligte BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme voraus
  • Als bevollmächtigte Energieberater können wir den Antrag komplett für Sie stellen

So läuft es ab

In vier Schritten zum Münchner Zuschuss

01

Baustein-Check

Wir prüfen, welche FKG-Bausteine zu Ihrem Vorhaben passen und wie sie mit der Bundesförderung zusammenspielen.

02

Antrag im Förderportal

Der Antrag läuft online über das Portal der Stadt – vor der Auftragsvergabe. Mit Vollmacht übernehmen wir das für Sie.

03

Bewilligung & Umsetzung

Nach der Bewilligung setzen Sie die Maßnahme um – wir behalten Fristen und Anforderungen im Blick.

04

Nachweis & Auszahlung

Zum Abschluss reichen Sie die Verwendungsnachweise ein, die Stadt zahlt den Zuschuss aus.

Gut zu wissen

Bundesförderung zuerst, München obendrauf

Der Schwerpunkt des FKG liegt auf Wohngebäuden; für Nichtwohngebäude stehen vor allem die Photovoltaik-Bausteine offen. Basis ist fast immer eine Bundesförderung: der Heizungstausch über die KfW, Einzelmaßnahmen über das BAFA. Für PV-Vorhaben im Mehrfamilienhaus lohnt ein Blick auf unsere Photovoltaik-Beratung.

Da städtische und Bundesförderung eigene Fristen und Bedingungen haben, kommt es auf die richtige Reihenfolge an – genau dafür sind wir da. Alle Programme im Überblick zeigt unsere Fördermittel-Übersicht.

Rechtlicher Hinweis

Die Angaben zum Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude beziehen sich auf das Richtlinienheft der Landeshauptstadt München vom 2. Juli 2026 und dienen der allgemeinen Information. Förderprogramme, Fördersätze, Höchstbeträge und Antragsfristen können sich kurzfristig ändern oder ausgesetzt werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien, Merkblätter und Antragsformulare der Landeshauptstadt München sowie deren Entscheidung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Mittel werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Diese Darstellung ersetzt weder eine auf Ihr Gebäude bezogene Beratung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, prüfen wir im Rahmen unserer Beratung.