Ladeinfrastruktur
Förderung für das Laden im Mehrparteienhaus
Mit dem Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert der Bund seit 2026 Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden: von der Vorverkabelung der Stellplätze über den Netzanschluss und notwendige Bauarbeiten bis zum privaten Ladepunkt mit 11 bis 22 kW.
Die Förderung ist bewusst einfach gehalten: Es gibt eine Pauschale pro elektrifiziertem Stellplatz – 1.300 € für die reine Vorverkabelung, 1.500 € mit installiertem Ladepunkt und 2.000 € bei einem bidirektionalen Ladepunkt. Anträge sind 2026 vom 15. April bis 10. November möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind (Windhundprinzip).
Wie überall in der Förderung gilt: erst Bewilligung, dann Auftrag. Ein Kostenvoranschlag muss zur Antragstellung vorliegen – Angebote einzuholen löst aber noch keinen förderschädlichen Vorhabensbeginn aus.
Auf einen Blick
- 1.300 bis 2.000 € Pauschale pro Stellplatz
- Vorverkabelung, Netzanschluss, Bauarbeiten und Ladepunkte förderfähig
- Antragsfenster 2026: 15. April bis 10. November
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom oder eigene PV)
- WEG-Beschluss erforderlich, nachreichbar mit Frist
- Antrag online, erst nach Bewilligung beauftragen
Für wen
Drei Wege zur geförderten Ladeinfrastruktur
Das Programm richtet sich an alle, die Stellplätze an Mehrparteienhäusern elektrifizieren wollen – mit jeweils eigenem Antragsweg.
WEG & Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer, die Mitglied einer WEG sind. Wir unterstützen bei Beschlussvorlage und Abstimmung in der Eigentümerversammlung.
Private Eigentümer & KMU
Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern sowie kleine und mittlere Unternehmen als Stellplatzeigentümer.
Wohnungsunternehmen
Unternehmen mit großen Wohnbeständen elektrifizieren ganze Quartiere – hier zählt eine skalierbare technische Planung von Anfang an.
Fördersätze & Kosten
Pauschalen, Fristen, Regeln
Stand: Förderaufruf 2026 des Bundesministeriums für Verkehr.
Pauschalen je Stellplatz
| Ausbaustufe | Pauschale |
|---|---|
| nur Vorverkabelung | 1.300 € |
| mit installiertem Ladepunkt | 1.500 € |
| mit bidirektionalem Ladepunkt | 2.000 € |
Ein bidirektionaler Ladepunkt kann Strom aus dem Fahrzeug zurück ins Haus abgeben. Beispiel: Werden in einer Wohnanlage 12 Stellplätze mit Ladepunkt ausgestattet, ergibt das 18.000 € Förderung.
Fristen 2026
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Antragsfenster | 15.04. bis 10.11.2026 |
| Vergabeprinzip | Windhundprinzip – solange Mittel reichen |
| Verbindliche Beauftragung | binnen 9 Monaten nach Bescheid |
| Umsetzung | 24 Monate ab Förderbescheid |
| WEG-Beschluss nachreichbar | bis 6 Monate nach Bescheid |
Regeln & Grenzen
- Mindestumfang: 20 % der wohnbezogenen Stellplätze, mindestens 6 Stellplätze
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien ist Pflicht – Ökostromtarif oder eigene Photovoltaik
- Keine Doppelförderung mit anderen Mitteln von EU, Bund oder Land
- EU-De-minimis: maximal 300.000 € Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren
Reihenfolge entscheidet
- Erst Bewilligung, dann Auftrag – eine frühere Beauftragung kostet die Förderung
- Ein Kostenvoranschlag muss zur Antragstellung vorliegen
- Angebote einzuholen ist kein förderschädlicher Vorhabensbeginn
- Da das Antragsfenster begrenzt ist, lohnt ein früher Start
So läuft es ab
In vier Schritten zur geförderten Wallbox
01
Bedarf klären
Wie viele Stellplätze, welche Technik, welche Ausbaustufen? Wir ermitteln den sinnvollen Projektumfang und bereiten die WEG-Abstimmung vor.
02
Kostenvoranschlag einholen
Ein Elektrofachbetrieb kalkuliert Vorverkabelung und Ladepunkte. Das Angebot ist Pflicht für den Antrag – und noch kein Projektstart.
03
Antrag stellen
Der Antrag läuft online. Der WEG-Beschluss kann nachgereicht werden – wichtig ist der Vorbehalt der Förderzusage im Beschluss.
04
Bewilligung & Umsetzung
Erst mit dem Förderbescheid werden Aufträge vergeben. Danach bleibt ein fester Umsetzungszeitraum – wir behalten die Fristen im Blick.
Gut zu wissen
Ladepunkte und Photovoltaik zusammen denken
Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen – eine eigene Photovoltaikanlage erfüllt diese Anforderung elegant und senkt die Stromkosten gleich mit. Wie sich PV im Mehrfamilienhaus umsetzen lässt, zeigt unsere Photovoltaik-Beratung.
Da das Antragsfenster begrenzt ist und Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt werden, lohnt ein früher Start. Alle Förderprogramme im Überblick finden Sie in unserer Fördermittel-Übersicht.
Rechtlicher Hinweis
Die Angaben beziehen sich auf den Förderaufruf 2026 des Bundesministeriums für Verkehr und dienen der allgemeinen Information. Förderprogramme, Fördersätze, Höchstbeträge und Antragsfristen können sich kurzfristig ändern oder ausgesetzt werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien, Merkblätter und Antragsformulare der zuständigen Bewilligungsstelle sowie deren Entscheidung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Mittel werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Diese Darstellung ersetzt weder eine auf Ihr Gebäude bezogene Beratung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, prüfen wir im Rahmen unserer Beratung.











