Leistung im Detail

Heizungskonzept für Mehrfamilienhäuser

Welche Heizung passt zu Ihrem Gebäude? Wir berechnen es, bevor Sie entscheiden: tatsächlicher Wärmebedarf, alle infrage kommenden Systeme, Kosten über 20 Jahre. Ergebnis ist ein Bericht, mit dem Sie die Entscheidung begründen können.

Wärmeerzeuger und Pufferspeicher in einer Heizzentrale im Keller

Wann sich die Planung lohnt

Der Heizungstausch im Mehrfamilienhaus ist selten eine rein technische Frage

Es geht um viel Geld, um eine Festlegung für die nächsten 20 Jahre und meistens um mehrere Beteiligte, die überzeugt werden müssen. Und die Entscheidung fällt oft unter Zeitdruck – spätestens, wenn der alte Kessel ausfällt. Wer vorher plant, wählt zwischen Optionen. Wer nachher plant, nimmt, was verfügbar ist.

Anlass 01

Der Kessel wird alt

Ab etwa 20 Jahren ist der Austausch absehbar, aber noch nicht dringend. Genau das ist der richtige Moment: Sie haben Zeit für einen Variantenvergleich, für Angebote und für den Förderantrag.

Anlass 02

Die Entscheidung muss begründet werden

Ob vor der Eigentümerversammlung, dem Beirat, der Geschäftsführung oder der finanzierenden Bank – ein einzelnes Angebot reicht als Grundlage nicht. Ein nachvollziehbarer Variantenvergleich schon.

Anlass 03

Das Recht hat sich geändert

Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Kraft seit 29.07.2026) schreibt keine pauschale Erneuerbaren-Quote mehr vor, welche Heizung eingebaut werden darf. Die Wahl ist wieder offen – und damit erklärungsbedürftig.

Anlass 04

Fördermittel sind im Spiel

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt sein, und die Konditionen ändern sich laufend. Wer erst nach dem Defekt zu planen beginnt, verschenkt in aller Regel Fördermittel.

Sonderfall: Der Kessel ist bereits ausgefallen

Dann ist die Reihenfolge eine andere. Zuerst wird die Versorgung gesichert – über Reparatur, Teillastbetrieb oder eine Mietheizzentrale. Erst danach wird geplant. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, ob in Ihrer Situation noch Zeit für ein sauberes Heizungskonzept ist oder ob zunächst etwas anderes zu tun ist.

Der häufigste teure Irrtum

Fast jede Bestandsheizung ist zu groß

Die Leistung der alten Anlage sagt nichts darüber aus, was das Gebäude tatsächlich braucht. Sie wurde vor Jahrzehnten großzügig ausgelegt, danach wurden Fenster getauscht, Dächer gedämmt, Leitungen isoliert. Trotzdem wird beim Austausch häufig einfach die alte Kesselleistung übernommen – sie steht ja auf dem Typenschild.

Das folgende Beispiel stammt aus einem realen Projekt von uns: ein Mehrfamilienhaus in München mit 30 Wohneinheiten, Baujahr 1962.

Die installierte Leistung lag bei mehr als dem Doppelten des tatsächlichen Bedarfs.

Was daraus folgt, ist keine Kleinigkeit: Anschaffungspreis, Pufferspeicher, Anschlussleistung und bei Wärmepumpen auch der Schallschutz wachsen mit der Größe der Anlage. Wer zu groß kauft, zahlt zweimal – einmal beim Einbau und danach jeden Monat im Betrieb.

Rechenbeispiel aus einem Projekt

Bisher installiert · 130 kW

Gas-Niedertemperaturkessel, Baujahr 2000

Tatsächlicher Wärmebedarf · 36,8 kW

Raumweise berechnet nach DIN EN 12831

Bedarf Warmwasser · 28,1 kW

Ermittelt nach DIN 4708 – im Mehrfamilienhaus oft der größere Hebel

Auslegungsleistung für den neuen Erzeuger: 65 kW – halb so viel wie bisher installiert. Jedes Kilowatt darüber wäre bezahlte, aber nutzlose Leistung gewesen.

Sie zahlen für Leistung, die nie gebraucht wird

Anschaffungspreis, Pufferspeicher, Anschlussleistung und bei Wärmepumpen auch der Schallschutz wachsen mit der Größe der Anlage. Überdimensionierung ist unmittelbar bezahltes Geld.

Zu große Erzeuger takten

Sie schalten ständig ein und aus, statt gleichmäßig durchzulaufen. Das kostet Effizienz, erhöht den Verschleiß und verkürzt die Lebensdauer der Anlage.

Bei Wärmepumpen wird es doppelt teuer

Eine zu groß gewählte Wärmepumpe arbeitet dauerhaft unwirtschaftlicher. Die Fehlplanung schlägt also nicht nur einmalig beim Kauf zu Buche, sondern jeden Monat über die Stromrechnung.

Und wie sieht das bei Ihrem Gebäude aus?

Das lässt sich nicht schätzen und nicht aus der Wohnfläche ableiten – es muss gerechnet werden. Genau das ist der erste Schritt des Heizungskonzepts. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind und was der Aufwand bei Ihrer Liegenschaft bedeutet.

Für wen wir arbeiten

Dieselbe Berechnung – drei verschiedene Aufgaben

Die Technik ist in allen Fällen die gleiche. Was sich unterscheidet, ist die Frage, die der Bericht am Ende beantworten muss.

Hausverwaltungen & WEG

Damit der Beschluss durchgeht

Sie müssen eine Entscheidung durch die Eigentümerversammlung bringen, ohne dass sie an technischen Rückfragen scheitert oder Ihnen später angelastet wird.

  • Beschlussvorlage als Teil der Lieferung
  • Vorstellung des Ergebnisses in der Versammlung auf Wunsch
  • Dokumentierter Variantenvergleich als Nachweis sorgfältiger Vorbereitung
  • Bei mehreren Objekten: Konditionen nach Absprache

Private Eigentümer eines MFH

Damit Sie nicht das Falsche kaufen

Sie entscheiden allein und tragen die Investition selbst. Was Sie brauchen, ist eine Einschätzung von jemandem, der nichts zu verkaufen hat außer der Berechnung.

  • Unabhängig – wir liefern und montieren keine Anlagen
  • Klare Empfehlung statt Optionsliste
  • Wirtschaftlichkeit über 20 Jahre statt nur Anschaffungspreis
  • Fördermöglichkeiten und der richtige Zeitpunkt dafür

Gewerbliche Bestandshalter

Damit die Zahlen belastbar sind

Sie brauchen eine Entscheidungsvorlage, die einer internen Prüfung standhält – und Planungssicherheit über den gesamten Bestand hinweg.

  • Entscheidungsvorlage für Geschäftsführung oder Gesellschafter
  • Betriebskosten und CO₂-Kosten über den Betrachtungszeitraum
  • Vergleichbare Systematik über mehrere Liegenschaften
  • Grundlage für Instandhaltungs- und Budgetplanung

Die Rechengrundlagen

Vier Auswertungen, auf denen alles Weitere aufbaut

Ohne diese Zahlen ist jede Systemempfehlung eine Vermutung. Mit ihnen lässt sich jede Variante sauber gegen jede andere stellen.

01

Wir rechnen jeden Raum einzeln

Statt die Leistung aus der Wohnfläche oder dem alten Kessel abzuleiten, wird der Wärmebedarf raumweise über die gesamte Liegenschaft ermittelt – Wärmeverluste über Wände, Fenster und Dach, Lüftungsverluste, die tiefste Außentemperatur am Standort. Fachlich ist das die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie bestimmt die Größe des neuen Erzeugers und ist zugleich Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich.

02

Warmwasser wird eigens ermittelt

Im Mehrfamilienhaus ist der Warmwasserbedarf oft fast so groß wie der Heizbedarf – im Beispiel oben lag er bei drei Vierteln davon. Er ergibt sich aus Zapfstellen, Wohnungsgrößen und Belegung und wird nach DIN 4708 berechnet. Wer ihn überschlägt statt ihn zu rechnen, legt die Anlage zwangsläufig falsch aus.

03

Wir gleichen mit dem echten Verbrauch ab

Ihre Gas- oder Wärmeabrechnungen der letzten Jahre werden ausgewertet und um geschätzte Ablesungen und Witterungsausreißer bereinigt. Das verankert die Berechnung in dem, was das Gebäude tatsächlich verbraucht, und liefert die Basis für den Betriebskostenvergleich der Varianten.

04

Wir prüfen, was an Ihrem Standort überhaupt möglich ist

Ist Fernwärme verfügbar? Gibt der Untergrund genug Grundwasser her? Hält eine Wärmepumpe an diesem Aufstellort die Lärmrichtwerte ein? Passt der Speicher durch die Kellertür? Dazu kommen kommunale Wärmeplanung und behördliche Auskünfte. An diesen Fragen scheiden erfahrungsgemäß die meisten Varianten aus – nicht an der Technik.

Warum die Standortprüfung so früh kommt

Ob die Wärmepumpe am geplanten Aufstellort nachts zu laut ist, ob der Pufferspeicher überhaupt in den Keller passt, ob das Grundwasser ergiebig genug ist – das sind Fragen, die ein Projekt kippen können. Sie in der Planungsphase zu klären kostet wenig. Sie nach der Auftragsvergabe zu entdecken, kostet sehr viel.

Der Variantenvergleich

Sechs Systeme kommen auf den Prüfstand – nicht eines

Wir prüfen ergebnisoffen. Welches System am Ende passt, entscheidet sich am Gebäude und am Standort, nicht am Katalog. Varianten, die technisch, rechtlich oder wirtschaftlich ausscheiden, werden mit Begründung ausgeschlossen – auch das ist ein Ergebnis.

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Der Standardfall, wenn das Gebäude mit ausreichend niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt. Entscheidend sind Aufstellort und Schallschutz – im dicht bebauten Stadtgebiet ist das der kritische Punkt, nicht die Technik.

Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Höchste und stabilste Effizienz, kein Außengerät, kein Schallthema. Hängt vollständig an der Ergiebigkeit des Grundwassers und an der wasserrechtlichen Genehmigung. Prüfung über die behördliche Standortauskunft.

Hybridanlage

Wärmepumpe für die Grundlast, Spitzenlastkessel für die kältesten Tage. Häufig die pragmatische Lösung im unsanierten Bestand mit Heizkörpern und hohen Vorlauftemperaturen.

Fernwärme

Geringste Investition, kein eigener Erzeuger, kein Schornstein, wenig Wartung. Steht und fällt mit der Netzverfügbarkeit am Grundstück und mit den Preiskonditionen des Versorgers.

Biomasse und Pellets

Erreicht hohe Vorlauftemperaturen ohne Effizienzverlust. Braucht Lagerraum, Anlieferungslogistik und mehr Wartung – im innerstädtischen Bestand meist der begrenzende Faktor.

Gas-Brennwert

Seit dem GModG wieder ohne pauschale Erneuerbaren-Quote einbaubar, unterliegt aber steigenden CO₂-Kosten und einer wachsenden Pflichtquote klimafreundlicher Brennstoffe. Wird immer als Referenzfall mitgerechnet – sonst lassen sich die Mehrkosten der übrigen Varianten gar nicht bewerten.

Die Warmwasserbereitung wird getrennt betrachtet

Unabhängig vom Wärmeerzeuger ist zu entscheiden, wie das Trinkwarmwasser erzeugt wird – klassischer Speicher, Speicherladesystem oder Frischwasserstation mit Pufferspeicher. Die Wahl beeinflusst Trinkwasserhygiene, Betriebskosten und die erreichbare Effizienz der Wärmepumpe erheblich. Im Mehrfamilienhaus ist das kein Nebenthema, sondern häufig der eigentliche Knackpunkt.

Das Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand halten

Ein schriftlicher Bericht, der einer kritischen Runde standhalten muss: nachvollziehbar gerechnet, mit klarer Empfehlung und offen benannten Risiken. Typischer Umfang 30 bis 40 Seiten.

01

Bestandsaufnahme

Wärmeerzeuger, Verteilnetz, Warmwasserbereitung, Zirkulation, Regelung – mit Fotodokumentation und Bewertung des Ist-Zustands.

02

Wärme- und Warmwasserbedarf

Der raumweise berechnete Wärmebedarf, der Warmwasserbedarf und die Auswertung Ihrer tatsächlichen Verbräuche – daraus die Auslegungsleistung für den neuen Erzeuger.

03

Technische Varianten und Machbarkeit

Systembeschreibung, Vor- und Nachteile, Aufstellkonzept, Schallbetrachtung, Platzbedarf. Nicht umsetzbare Varianten werden begründet ausgeschlossen.

04

Energetische Bewertung

Energiebedarf der verbleibenden Varianten, Anteil erneuerbarer Energien, CO₂-Bilanz im Vergleich zum heutigen Zustand.

05

Wirtschaftlichkeit über 20 Jahre

Investitions- und Betriebskosten, angenommene Energiepreisentwicklung, Amortisationszeitpunkt je Variante – auf Wunsch inklusive Photovoltaik-Szenario.

06

Fördermittel

Welche Bundes- und Kommunalprogramme auf Ihr Vorhaben anwendbar sind, welche Voraussetzungen gelten und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen – nach dem zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Stand.

07

Handlungsempfehlung und nächste Schritte

Eine priorisierte Empfehlung mit Begründung, benannten Restrisiken und einer konkreten Schrittfolge bis zur Umsetzung.

08

Beschluss- oder Entscheidungsvorlage

Eine kurze Zusammenfassung für diejenigen, die den Bericht nicht lesen werden: das Wesentliche auf wenigen Seiten, formuliert für die Eigentümerversammlung, den Beirat oder die interne Vorlage.

Energieberater und Kollegin besprechen Förderunterlagen vor einem Whiteboard

Auf Wunsch stellen wir das Ergebnis selbst vor

Ein Bericht, den niemand versteht, ändert keine Entscheidung. Deshalb übernehmen wir auf Anfrage die Präsentation – in der Eigentümerversammlung, vor dem Beirat oder intern bei Ihnen im Haus.

Für Verwaltungen heißt das: Sie müssen die technische Argumentation nicht selbst führen und stehen bei kritischen Rückfragen nicht allein. Für Eigentümer und Bestandshalter heißt es: Es sitzt jemand mit am Tisch, der die Zahlen erklären kann.

Leistung optional, Aufwand nach Absprache.

Der Ablauf

Von der ersten Frage bis zur Entscheidung

Gesamtdauer in der Regel 6 bis 10 Wochen, abhängig von der Verfügbarkeit der Unterlagen und der Zugänglichkeit des Gebäudes.

Schritt 1

Erstgespräch

15 Minuten, telefonisch, kostenlos. Wir klären Gebäudetyp, Anlass, Zeitrahmen und ob ein Heizungskonzept in Ihrer Situation überhaupt das richtige Instrument ist. Danach erhalten Sie ein Angebot mit festem Honorar.

Schritt 2

Aufnahme vor Ort

Ein Vor-Ort-Termin, ca. 2 bis 4 Stunden. Heizzentrale, Verteilung, Warmwasserbereitung, mögliche Aufstellflächen und Einbringwege werden aufgenommen und fotodokumentiert. Parallel sichten wir Ihre Unterlagen.

Schritt 3

Bedarf ermitteln

Berechnung im Büro: Wärmebedarf raumweise, Warmwasserbedarf nach Norm, Auswertung der Verbrauchsdaten. Am Ende dieses Schritts steht die Auslegungsleistung – die Zahl, an der sich alle Varianten messen lassen müssen.

Schritt 4

Varianten durchrechnen

Technische Machbarkeit am Standort, energetischer Vergleich, Wirtschaftlichkeitsrechnung über 20 Jahre, Fördermittelanalyse. Bei Bedarf holen wir Planungsvorschläge und Richtpreise von Herstellern ein.

Schritt 5

Ergebnis und Empfehlung

Sie erhalten den vollständigen Bericht samt Entscheidungsvorlage und besprechen ihn mit uns. Auf Wunsch stellen wir ihn persönlich vor. Danach entscheiden Sie – die Umsetzung ist nicht Teil dieses Auftrags und keine Verpflichtung.

Was wir von Ihnen brauchen

Je vollständiger diese Unterlagen vorliegen, desto schneller geht es. Fehlendes können wir in der Regel beschaffen oder ersetzen – sprechen Sie uns an.

  • Energieausweis des Gebäudes
  • Gas- oder Wärmeabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Wasserabrechnung mit Warmwasseranteil
  • Bestandspläne, soweit vorhanden
  • Angaben zu Baujahr und Wohnfläche
  • Typenschild des vorhandenen Kessels
  • Informationen zu bereits erfolgten Sanierungen
  • Zugang zu Heizraum und Keller am Termin

Aus der Praxis

Ein Beispiel: Mehrfamilienhaus in München, Baujahr 1962

Eine Eigentümergemeinschaft mit drei Hausnummern und einer zentralen Gasheizung aus dem Jahr 2000 wollte wissen, was an ihre Stelle treten soll.

Wohneinheiten auf rund 1.660 Quadratmetern
Auslegungsleistung statt 130 kW installiert
geprüfte Varianten, drei davon ausgeschieden
Projektrisiken vorab identifiziert

Was ausgeschieden ist – und warum

Die Grundwasser-Wärmepumpe hätte technisch die beste Effizienz gebracht. Die behördliche Standortauskunft ergab jedoch eine zu geringe Grundwassermächtigkeit für die benötigte Leistung.

Eine Pelletheizung scheiterte am fehlenden Lagerraum im Bestandsgebäude und am Aufwand für Anlieferung und Wartung in innerstädtischer Lage.

Fernwärme war trotz grundsätzlich geeigneter Lage nicht möglich – der Versorger konnte keinen Netzanschluss zusagen.

Was die Planung sonst noch gefunden hat

Die überschlägige Schallprognose ergab, dass die Lärmrichtwerte am vorgesehenen Aufstellort im Nachtbetrieb überschritten würden. Ein Schallgutachten und bauliche Schutzmaßnahmen mussten eingeplant werden – mit spürbaren Kosten, die sonst erst nach der Auftragsvergabe aufgetaucht wären.

Zusätzlich zeigte sich: Die erforderlichen Pufferspeicher passen nicht durch die Kellertür. Statt eines großen Speichers waren mehrere kleinere vorzusehen und der angrenzende Kellerbereich zu prüfen.

Das Ergebnis

Empfohlen wurde eine Hybridanlage aus Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Grundlast und einem Brennwertkessel für Spitzenlast und Trinkwarmwasser – für ein unsaniertes Gebäude von 1962 mit Heizkörpern die belastbarste Kombination aus Effizienz, Versorgungssicherheit und Förderfähigkeit. Als Alternative wurde die reine Wärmepumpenlösung mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt. Die Entscheidung traf die Eigentümergemeinschaft.

Honorar und Förderung

Was das Heizungskonzept kostet

Wir nennen das Honorar nach dem Erstgespräch als Festpreis – nicht als Schätzung, die im Projektverlauf wächst. Was den Preis bestimmt, ist überschaubar:

  • Anzahl der Wohneinheiten und Größe der Liegenschaft
  • Anzahl der Gebäude und Heizkreise
  • Komplexität der Anlagentechnik im Bestand
  • ob eine Präsentation vor Ort gewünscht ist

Für ein Erstgespräch reicht uns die Anzahl der Wohneinheiten. Danach wissen Sie, woran Sie sind – auch wenn Sie sich gegen den Auftrag entscheiden.

Förderfähigkeit

Energetische Fachplanung und Baubegleitung ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude grundsätzlich förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme steht.

Konkrete Fördersätze nennen wir hier bewusst nicht: Die Förderrichtlinien wurden zuletzt im Juli 2026 überarbeitet und enthalten eine laufende Absenkung. Eine Zahl auf einer Website wäre in wenigen Monaten falsch.

Wir prüfen im Rahmen des Auftrags, welche Programme auf Ihr Vorhaben anwendbar sind, wie hoch die Förderung ausfällt und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen. Mehr zur Heizungsförderung

Erstgespräch

Sprechen wir 15 Minuten über Ihr Gebäude

Danach wissen Sie, ob ein Heizungskonzept bei Ihnen sinnvoll ist, was es kosten würde und wie lange es dauert. Kein Vor-Ort-Termin, keine Verpflichtung.

Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Sie die Planung nicht brauchen, sagen wir Ihnen das auch.

Für das Gespräch hilfreich

  • Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Gebäudes
  • Art und Baujahr der vorhandenen Heizung
  • Ob ein fester Termin ansteht, etwa eine Eigentümerversammlung
  • Ob bereits ein Angebot eines Heizungsbauers vorliegt

Einordnung

Was diese Leistung ist – und was sie nicht ist

Rund um den Heizungstausch werden vier sehr verschiedene Dinge oft in einen Topf geworfen. Die Unterscheidung spart Geld und Umwege.

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Heizungskonzept

Fachlich: Grundlagenplanung der Wärmeversorgung.

Beantwortet die Frage: Welches System passt zu diesem Gebäude – und was kostet es über 20 Jahre?

Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Ausführungsplanung.

Andere Leistung

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Betrachtet das gesamte Gebäude über 10 bis 20 Jahre – Hülle, Fenster, Dach und Anlagentechnik in sinnvoller Reihenfolge.

Sinnvoll, wenn nicht nur die Heizung ansteht. Zum Sanierungsfahrplan

Kommt danach

Ausführungsplanung

Setzt die getroffene Entscheidung um: Detailplanung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung der Bauausführung.

Baut auf dem Ergebnis des Heizungskonzepts auf.

Nach der Planung

Angebot des Heizungsbauers

Ein Angebot beinhaltet konkret, welche Produkte und Leistungen die ausführende Firma liefern kann – und zu welchem Preis.

Es enthält in der Regel keinen Variantenvergleich und keinen Nachweis, dass die Leistung zum Gebäude passt. Daher ist bei größeren Projekten eine Vorplanung stark empfohlen.

Porträt von Daniel Keller, Geschäftsführer und Energieberater bei Energie-Spezialisten

Fast jede Bestandsheizung im Mehrfamilienhaus ist zu groß ausgelegt. Wer die neue Anlage aus der alten Kesselleistung ableitet, zahlt zwanzig Jahre lang für Leistung, die nie gebraucht wird.

Daniel Keller

Geschäftsführer · Ingenieur für Energie- und Gebäudetechnik

Häufige Fragen

Was Eigentümer und Verwaltungen uns fragen

Wir nennen nach dem kostenlosen Erstgespräch einen Festpreis. Er richtet sich vor allem nach der Anzahl der Wohneinheiten, der Anzahl der Gebäude und der Komplexität der vorhandenen Anlagentechnik. Für eine erste Einordnung reicht uns die Anzahl der Wohneinheiten – das lässt sich in wenigen Minuten am Telefon klären.

Zudem ist energetische Fachplanung im Rahmen der Bundesförderung grundsätzlich förderfähig, wenn eine geförderte Maßnahme folgt.

Üblicherweise 6 bis 10 Wochen vom Auftrag bis zum fertigen Bericht. Der größte Zeitfaktor ist selten die Berechnung, sondern die Beschaffung von Unterlagen – Energieausweis, Abrechnungen der letzten Jahre, Bestandspläne – und behördliche Auskünfte, etwa zum Grundwasser.

Wenn ein fester Termin ansteht, etwa eine Eigentümerversammlung, planen wir rückwärts von diesem Datum.

Das entscheiden Sie – aber prüfen Sie zwei Dinge: Enthält das Angebot eine Heizlastberechnung nach Norm, oder wurde die Leistung aus dem alten Kessel abgeleitet? Und vergleicht es mehrere Systeme, oder beschreibt es das eine, das der Betrieb anbietet?

Wenn beides fehlt, kennen Sie weder die passende Größe noch die Alternativen. Das Angebot wird dadurch nicht schlecht – es beantwortet nur eine andere Frage.

Für ein vollständiges Heizungskonzept meist ja, wenn das Gebäude sofort wieder Wärme braucht. Sagen Sie uns das im Erstgespräch – dann sprechen wir über Zwischenlösungen wie Reparatur oder eine Mietheizzentrale, mit denen Sie sich die Zeit für eine saubere Entscheidung zurückkaufen. Ein unter Zeitdruck eingebauter Ersatzkessel bindet Sie für die nächsten 20 Jahre.

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 28.07.2026 verkündet wurde und seit dem 29.07.2026 in wesentlichen Teilen gilt, ist die pauschale 65-Prozent-Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfallen. An ihre Stelle treten technologieoffene Regelungen, unter anderem eine schrittweise steigende Quote klimafreundlicher Brennstoffe für neue Gas- und Ölheizungen („Biotreppe“).

Praktisch heißt das: Das Gesetz nimmt Ihnen die Entscheidung nicht mehr ab. Die wirtschaftliche Frage – was über 20 Jahre günstiger ist – wird dadurch wichtiger, nicht unwichtiger.

Der Sanierungsfahrplan betrachtet das ganze Gebäude über 10 bis 20 Jahre und ordnet alle Maßnahmen – Dach, Fenster, Fassade, Heizung – in eine sinnvolle Reihenfolge. Das Heizungskonzept, fachlich die Grundlagenplanung der Wärmeversorgung, geht bei einer einzelnen Maßnahme in die Tiefe: Es rechnet die Anlagentechnik durch, bis eine belastbare Entscheidung möglich ist.

Wenn ohnehin mehr ansteht als die Heizung, ist der Sanierungsfahrplan der bessere Einstieg. Mehr zum Sanierungsfahrplan

In der Regel nicht. Für die Berechnung reichen Bestandspläne, Energieausweis und die Aufnahme repräsentativer Einheiten. Der Schwerpunkt der Begehung liegt auf Heizzentrale, Kellerverteilung und möglichen Aufstellflächen. Wenn Zugang zu einzelnen Wohnungen nötig ist, stimmen wir das vorher mit Ihnen oder der Verwaltung ab – das erspart Ankündigungsfristen und Unruhe bei den Bewohnern.

Ja, das bieten wir an. Erfahrungsgemäß wirkt der Bericht deutlich besser, wenn jemand anwesend ist, der Rückfragen beantworten kann – gerade bei kontrovers diskutierten Punkten wie Schallschutz, Kosten oder Wärmepumpen im Altbau. Der Aufwand wird gesondert vereinbart. Dasselbe gilt für Präsentationen vor Beiräten, Gesellschaftern oder intern in Ihrem Haus.

Dann steht das so im Bericht. Wir prüfen ergebnisoffen; die Empfehlung ergibt sich aus den Zahlen und den Standortbedingungen, nicht aus einer Vorfestlegung. Es kommt vor, dass eine erneuerbare Lösung an einem Grundstück, einem Lärmrichtwert oder einer Kellertür scheitert. Auch das ist ein Ergebnis – und es ist besser, es vor der Entscheidung zu wissen als danach.

Nein. Wir planen und beraten, wir liefern und montieren nicht. Das ist der Grund, warum ein Variantenvergleich von uns ergebnisoffen sein kann: Uns ist es wirtschaftlich gleichgültig, welches System am Ende eingebaut wird.

Ausführungsplanung, Ausschreibung und die Begleitung der Bauausführung bieten wir als eigene Leistungen an. Sie sind aber nicht Bestandteil dieses Auftrags und keine Bedingung. Sie können mit dem Bericht ebenso gut zu einem anderen Planer oder direkt zu ausführenden Betrieben gehen.

In dieser Form nicht. Der Aufwand für Bedarfsberechnung, Variantenprüfung und Wirtschaftlichkeitsrechnung steht bei einem Einfamilienhaus nicht im Verhältnis zur Investitionssumme. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan der passende Einstieg – sie beantwortet dieselbe Frage in einem Format, das zur Gebäudegröße passt. Zum Sanierungsfahrplan

Für Wohngebäude im gewerblichen Bestand, also Mehrfamilienhäuser im Eigentum von Gesellschaften, Fonds oder Wohnungsunternehmen, gilt alles auf dieser Seite unverändert. Bei reinen Nichtwohngebäuden wie Produktions-, Büro- oder Handelsimmobilien ist die Aufgabenstellung eine andere; dafür haben wir einen eigenen Bereich. Zu Gewerbe und Industrie

Schwerpunkt ist München und das Umland. Objekte außerhalb der Region betreuen wir nach Absprache – die Aufnahme vor Ort setzt einen Termin am Gebäude voraus, alles Weitere lässt sich remote abwickeln. Sprechen Sie uns einfach an.

Ausführlich zu einzelnen Heizsystemen in unseren Fachartikeln ·