Wissen

Gesetze und Verordnungen

Die wichtigsten Richtlinien, Merkblätter und Gesetzestexte zu Förderung und energetischen Anforderungen – gebündelt und direkt bei den zuständigen Stellen verlinkt.

Zur Orientierung

Aktuelle Rahmenbedingungen

2026 hat sich der Rahmen zweimal grundlegend verschoben: zum 21. Juli bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, zum 29. Juli beim Gebäudeenergierecht. Für zuvor gestellte Förderanträge bleiben die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien maßgeblich, für neue Anträge gelten die neuen Bedingungen.

Auf dieser Seite finden Sie Links zu den relevanten Originaldokumenten bei BAFA, KfW, den Bundesministerien und der Landeshauptstadt München.
Was die einzelnen Programme in der Praxis bedeuten, erklären wir auf den Seiten zu den Fördermitteln.

Ordnungsrecht

Gesetzlicher Rahmen

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Neuregelungen greifen gestaffelt: ein Teil sofort, die Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie überwiegend zum 1. Januar 2027.

Einordnung der Änderungen

GModG

Pflichten im Gebäudebestand

Nicht jede Sanierung ist freiwillig. Für Wohngebäude gelten Nachrüstpflichten und bedingte Anforderungen, sobald ohnehin an Bauteilen gearbeitet wird. Für Nichtwohngebäude kommen ab 2027 stufenweise Mindestenergiestandards aus der EU-Gebäuderichtlinie hinzu; was daraus folgt, steht auf unserer Seite zur Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude.

Wohngebäude: Nachrüsten und Modernisieren

Unternehmen

Energieeffizienzgesetz und Energieaudit

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen ab bestimmten Verbrauchsschwellen zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen und zu Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Davon getrennt zu betrachten ist die Auditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz, zu der wir das Energieaudit nach DIN EN 16247 erläutern.

BAFA

BEG Einzelmaßnahmen

Zuschüsse für einzelne Sanierungsschritte an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Zuständig ist das BAFA, für die Heizung selbst die KfW. Grundlage ist die Richtlinie vom 17. Juli 2026, die für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt.

KfW und BAFA

Heizungsförderung und förderfähige Wärmeerzeuger

Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragen Sie bei der KfW. Ob ein konkretes Gerät förderfähig ist, entscheidet allein der Eintrag im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA; die früher einzeln veröffentlichten Gerätelisten sind in dieses Portal übergegangen.

Wichtig

Fassungen und Stichtage

Maßgeblich ist der Richtlinienstand am Antragsdatum, nicht der bei Baubeginn. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 führt das BAFA die vorherigen Konditionen in einem eigenen Bereich weiter. Bei mehrstufigen Sanierungen lohnt der Blick vor jedem Schritt.

KfW

Effizienzhaus-Förderung

Die Sanierung zum Effizienzhaus läuft nicht über einen Zuschuss, sondern über einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss. Die technisch entscheidenden Vorgaben stehen dabei nicht in der Produktbeschreibung, sondern in den Technischen Mindestanforderungen und in der Liste der Technischen FAQ, die beide regelmäßig neu gefasst werden.

BAFA

Geförderte Energieberatung

Für Wohngebäude regelt die EBW-Richtlinie die Vor-Ort-Beratung samt individuellem Sanierungsfahrplan. Nichtwohngebäude fallen unter die EBN-Richtlinie. Sie steht hier bereits als Ausblick auf den zweiten Ausbauschritt dieser Seite.

Landeshauptstadt München

Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Zusätzlich zur Bundesförderung fördert die Landeshauptstadt über das Programm Klimaneutrale Gebäude, dessen Fördersystematik zuletzt am 11. Dezember 2025 umgestellt wurde. Auch hier zählt der Stand am Antragsdatum. Die Richtlinienhistorie ist deshalb mehr als ein Archiv.

Richtlinie und Übersicht

Antragstellung und Fördermaßnahmen

Hinweis

Disclaimer

Stand dieser Übersicht: 19. August 2026. Wir kontrollieren die Verweise regelmäßig, können aber nicht gewährleisten, dass die verlinkten Dokumente jeweils in der aktuellen Fassung vorliegen; verbindlich ist ausschließlich die Veröffentlichung der herausgebenden Stelle. Eine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall ersetzt diese Seite nicht.