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FKG Förderung München 2025: Neue Förderbedingungen für energetische Sanierungen

Ab dem 31. Juli 2025 sind nur noch Gebäude mit den Energieeffizienzklassen E, F, G oder H (vor der Sanierung) förderfähig. Gebäude, die bereits die Klassen A bis D erreichen, erhalten keine städtische Förderung mehr für weitere Sanierungsmaßnahmen.

Was ändert sich bei der FKG-Förderung in München?

Fokus auf energetisch schlechte Gebäude

Maßgeblich ist der Endenergiebedarf, der im notwendigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) im Ist-Zustand ausgewiesen wird. Ab einem Wert von 130 kWh/m²a gilt die Energieeffizienzklasse E.

Die Stadt München setzt ihre Fördergelder damit dort ein, wo der größte Klimaschutzeffekt erzielt werden kann – bei den Gebäuden mit den schlechtesten Werten.

Weitere Änderungen geplant

Für Ende 2025 sind zusätzliche Anpassungen vorgesehen: Eine gestaffelte Förderlogik mit Bonuszuschlägen wird eingeführt. [Prüfen: Staffel ist seit Dez 2025 in Kraft – siehe Artikel „Änderungen beim kommunalen Förderprogramm“ (Jan 2026)] Aktuell betrifft die Änderung jedoch ausschließlich die Eingrenzung der förderfähigen Gebäude.

Was bedeuten die neuen FKG-Regeln für Gebäudeeigentümer?

Klarheit über Förderfähigkeit

Wenn Ihr Gebäude einen Endenergiebedarf von mindestens 130 kWh/m²a aufweist, bleibt es förderfähig. Liegt der Wert darunter, entfällt die städtische Förderung – die Bundesförderung (BEG) bleibt jedoch bestehen.

Wichtige Voraussetzungen bleiben bestehen

  • Kombination mit der Bundesförderung (BEG) ist weiterhin verpflichtend.
  • Förderhöhe: 10 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, 15 % für regenerative Heizungen.
  • iSFP ist Pflicht, Umsetzung aller Maßnahmen jedoch nicht erforderlich.
  • „Antrag vor Auftrag“-Prinzip gilt weiterhin (Ausnahme: Vertrag mit aufschiebender Bedingung).

Planungssicherheit für die nächsten Monate

Ende 2025 wird eine neue Fördersystematik eingeführt: [Prüfen: inzwischen eingeführt – Zeitform anpassen]

  • 5 % für einzelne Effizienzmaßnahmen
  • 10 % für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard
  • 15 % für Sanierungen mit nachgewiesener Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz

Zuschläge (+5 % je Kategorie):

  • Worst-First-Zuschlag (Klassen G oder H, ab 200 kWh/m²a)
  • Mehrfamilienhaus-Zuschlag (ab drei Wohneinheiten)
  • Gebiets-Zuschlag (Wärmeplan-Fokus- oder Prüfgebiete, integrierte Quartiersansätze)

Maximale Förderung: bis zu 20 % zusätzlich zur BEG-Förderung.

Unser Service für Ihre erfolgreiche Sanierung

Prüfung der Förderfähigkeit

  • Analyse des Energiebedarfs
  • Bewertung der Effizienzklasse
  • Ermittlung der Fördermöglichkeiten

Individuelle Beratung und Planung

  • Erstellung des iSFP
  • Kombination von städtischer und bundesweiter Förderung
  • Entwicklung einer Sanierungsstrategie

Komplette Antragsabwicklung

Wir übernehmen die Antragstellung, Kommunikation mit den Förderstellen und begleiten Sie bis zur Auszahlung der Mittel.

Fazit: Förderung konzentriert sich auf die energetisch schlechtesten Gebäude

Die Anpassung des FKG München schafft Klarheit: Gebäude ab Effizienzklasse E (≥130 kWh/m²a) bleiben förderfähig. Für viele ältere Gebäude bleibt die attraktive Kombination aus städtischer Förderung und BEG bestehen.

Wir prüfen gerne, ob Ihr Gebäude die neuen Kriterien erfüllt, und beraten Sie bei der optimalen Nutzung aller Fördergelder.

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Häufig gestellte Fragen zur geänderten FKG-Förderung