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Sanierungszwang: Neue EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Sanierungszwang durch EU Richtlinie

Sanierungszwang: Neue EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Sanierungszwang: Neue EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

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Zuletzt aktualisiert am 12 04 2023 Die EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und zur Verbesserung der Energieeffizienz in Europa Doch wie hellip

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Zuletzt aktualisiert am 12.04.2023

Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und zur Verbesserung der Energieeffizienz in Europa. Doch wie wirkt sie sich auf Immobilieneigentümer in Deutschland aus?
Ursprünglich im Jahr 2002 verabschiedet, wurde sie mehrmals überarbeitet, um den sich ändernden Anforderungen und Zielen im Bereich Energie und Umweltschutz gerecht zu werden. Die jüngste Überarbeitung ist Teil des “Fit für 55“-Pakets und zielt darauf ab, die Gebäude in der EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

Gebäude sind für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Daher sind die beschlossenen Maßnahmen in der EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von großer Bedeutung, um die EU-weiten Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.

Doch wie sind einzelne Gebäudetypen von der Richtlinie betroffen?

Bestandswohngebäude

Wohngebäude müssen gemäß der Verordnung bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit. Die Mitgliedstaaten legen die erforderlichen Maßnahmen in ihren nationalen Renovierungsplänen fest. 

Die Hoffnung der EU-Parlamentarier ist es, die Renovierungsrate auf mindestens 3% pro Jahr zu erhöhen.

Sanierungszwang durch EU Richtlinie

Neubauten

Die EU-Verordnung sieht vor, dass alle Neubauten ab 2028 emissionsfrei sein sollen.

Für Neubauten, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, gilt diese Regelung bereits ab 2026.

Zudem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Das langfristige Ziel besteht darin, dass alle Gebäude in der EU bis 2050 klimaneutral sind.

Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude gelten ähnliche Bestimmungen wie für Wohngebäude. Sie müssen die Energieeffizienzklassen E und D bis 2027 bzw. 2030 erreichen. Auch hier sind die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in den nationalen Renovierungsplänen der Mitgliedstaaten festgelegt.

Förderprogramme

Die nationalen Renovierungspläne sollen den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern. 

Finanzielle Anreize sollen vor allem für Gebäude mit schlechter Energiebilanz angeboten werden, und schutzbedürftige Haushalte erhalten gezielte Zuschüsse und Beihilfen. 

EU-Parlamentarier fordern auch eine gerechtere Verteilung der Kosten und Nutzen der Energiewende, um Energiearmut zu bekämpfen.

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Ausnahmen

Die neuen Vorschriften gelten nicht für Denkmäler

Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude beschließen, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, sowie für technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser

Sozialwohnungen können ausgenommen werden, wenn Renovierungen zu Mieterhöhungen führen, die durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgeglichen werden können.

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Zwischenfazit zur überarbeiteten EU Richtlinie

Fazit von Dr. Günther Westner, Energieberater bei der Energie-Spezialisten GmbH

Die endgültige Form der Vorschriften wird derzeit zwischen dem EU-Parlament und dem Rat ausgehandelt. Nach Abschluss dieser Verhandlungen werden die Maßnahmen in nationales Recht umgesetzt, wodurch sich die genauen Auswirkungen auf deutsche Hauseigentümer ergeben.

Unsere Meinung zur Richtlinie ist zwiespältig:

  • Einerseits ist die Richtlinie ein wichtiger Bestandteil der Strategie, den Klimawandel aufzuhalten
  • Andererseits ist die Richtlinie eine erhebliche, finanzielle Belastung für einkommensschwächere Immobilieneigentümer. Nur massive Subventionen der Zwangssanierungen können die monetären Folgen abschwächen.

Insgesamt wird diese EU-Verordnung erhebliche Auswirkungen auf Neubauten, Bestandswohngebäude, Nichtwohngebäude und Förderprogramme haben. 

Hauseigentümer sollten sich über die nationalen Renovierungspläne und die jeweiligen Förderprogramme informieren, um die Vorteile dieser neuen Vorschriften nutzen zu können und die Anforderungen an die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu erfüllen. Hierzu empfehle ich unseren Förderwecker, der Sie über geänderte Förderbedingungen informiert. 

 
 

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