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Welche Heizung ist ab 2024 erlaubt?

Welche Heizung ist ab 11.2024 erlaubt

Welche Heizung ist ab 2024 erlaubt?

Welche Heizung ist ab 2024 erlaubt?

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Seit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes sind viele Hauseigentümer beunruhigt: Welche Heizung ist ab 2024 noch erlaubt? 
Die Regelungen, welche Heizungen ab 2024 eingebaut werden dürfen, sind komplex und geprägt von vielen Ausnahmeregelungen. Dieser Ratgeber bringt Licht ins Dunkle.

Ausgangspunkt ist die kommunale Wärmeplanung.
Nicht für alle Regionen in Deutschland erarbeiten die Kommunen einen Wärmeplan. In diesen Fällen gelten andere Regeln als in Bereichen, in denen eine kommunale Wärmeplanung veröffentlicht wird. 

Fall 1: Gebiet mit kommunaler Wärmeplanung

Als Hauseigentümer, der vor der Entscheidung für eine neue Heizungsanlage steht und in einer Gemeinde lebt, wo ein kommunaler Wärmeplan in Kraft ist, ergeben sich für mich folgende Optionen:

  • Im H2-Netzausbaubereich: Hier muss ich eine Wasserstoff-fähige (H2-ready) Heizung installieren. Diese Heizung muss so ausgelegt sein, dass sie bis zum Jahr 2045 komplett auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden kann. Ich habe eine fünfjährige Übergangsfrist, um die Anforderungen zu erfüllen.
  • Bei Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes: In diesem Fall darf ich jede Art von Heizung wählen. Allerdings muss ich berücksichtigen, dass ich mich später eventuell an das neue Wärmenetz anschließen lassen muss. Auch hier gilt eine fünfjährige Übergangsfrist.
  • Außerhalb dieser spezifischen Bereiche: Ich muss eine Heizung installieren, die von Anfang an mindestens 65% ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien bezieht. Auch für diesen Weg steht mir eine fünfjährige Übergangsfrist zur Verfügung.
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Welche neuen Heizungen sind 2024 noch erlaubt?

Fall 2: Gebiet ohne kommunale Wärmeplanung

Falls keine kommunale Wärmeplanung vor Ort existiert, habe ich mehr Flexibilität und kann auch BEG Förderung mit Förderboni in Anspruch nehmen. 

  • Ohne Gas-Etagenheizung: Ich kann bis zum Jahr 2029 frei wählen, welche Heizungsart ich installiere. Nach dieser Frist muss ich jedoch beginnen, erneuerbare Energien zu integrieren. Die Vorgaben steigen progressiv: 15% EE bis 2029, 30% EE bis 2035, 60% EE bis 2040 und letztendlich 100% EE bis 2045. Diese stufenweise Anpassung erlaubt es mir, langfristig zu planen und die nötigen Investitionen über einen längeren Zeitraum zu verteilen.

  • Mit Gas-Etagenheizung: Für diese spezielle Art von Heizung gelten eigene Regelungen. Ich darf sie bis zum 1. Januar 2029 ohne Beschränkungen nutzen. Danach muss ich eine Entscheidung treffen: Entweder rüste ich auf eine zentrale Heizung um und habe dafür zusätzlich 8 Jahre Zeit, oder ich wähle eine dezentrale Heizung, die ab 2029 den 65%-EE-Anteil erfüllen muss. Falls ich keine Entscheidung treffe, werde ich zur Umstellung auf eine zentrale Heizung verpflichtet.

Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Hallenheizungen und in Härtefällen, die mir unter bestimmten Bedingungen weitere Optionen bieten könnten. Bei wirtschaftlicher Überforderung oder speziellen persönlichen Umständen gelten Härtfallregelungen nach §102.

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