Zuletzt aktualisiert am 04.10.2023
Nach monatelangen und zähen Verhandlungen ist es beschlossen: Das Heizungsgesetz. Es ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Energiepolitik in Deutschland, hat aber starke Auswirkungen auf Immobilieneigentümer.
Dieser Ratgeber der Energie-Spezialisten klärt über die Folgen des Gesetzes, Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen der neuen Regelungen auf.
Was ist das Heizungsgesetz?
Das Heizungsgesetz, auch bekannt als Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wurde im September 2023 verabschiedet. Sehen wir uns an, wann welche Regelungen aus der Gesetzesnovelle gelten werden:
Ab 2024
- Neubauten in Neubaugebieten: Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren.
Bis Mitte 2026
- Kommunale Wärmeplanung Großstädte: Die Kommunen in Großstädten müssen bis Mitte 2026 festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
Bis Mitte 2028
- Kommunale Wärmeplanung deutschlandweit: Alle Kommunen müssen bis Mitte 2028 festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
- Alle neuen Heizungen auf Basis 65% Erneuerbarer: Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich.
Unbestimmtes Jahr
- Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken: Für diese gibt es längere Übergangsfristen, die nicht genau spezifiziert wurden.
- Heizungshavarie: Wenn eine bestehende Gas- oder Ölheizung kaputt geht, darf sie repariert werden. Bei irreparablem Defekt gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das Gesetz ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und soll die Wärmewende in Deutschland beschleunigen.
Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein.
Wer ist vom Heizungsgesetz betroffen?
Das Gesetz betrifft sowohl private Hausbesitzer als auch Vermieter und Mieter.
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die den neuen Richtlinien entsprechen. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen.
Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Immobilienbranche, da es die Standards für energieeffiziente Gebäude erhöht.
Welche Heizsysteme sind erlaubt?
Das Gesetz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für erneuerbare Heizsysteme. Dazu gehören
- elektrische Wärmepumpe,
- Holzheizung,
- Pelletheizung,
- Anschluss an ein Fermwärmenetz,
- Stromdirektheizung,
- Heizung auf der Basis von Solarthermie,
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- bzw. Ölkessel)
Sogar Gasheizungen können nach 2024 noch neu eingebaut werden, sofern sie wasserstofftauglich sind und später umgerüstet werden können.
Ab 2029 müssen in neu eingebauten Gasheizungen dann 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent Biogas eingesetzt werden.
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Lohnt sich heute noch der Einbau einer neuen Gasheizung?
Nachdem das Heizungsgesetz erst mittelfristig voll greift, stellen sich viele Hauseigentümer die Frage: Sollte ich jetzt noch schnell eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, bevor die Pflicht zu 65% Erneuerbaren kommt?
Kurzfristige Perspektive
Kosten: Gasheizungen sind in der Anschaffung und Installation vergleichsweise günstig. Die Gesamtkosten liegen zwischen 7.000 und 13.000 Euro, was deutlich unter den Kosten für eine Wärmepumpenheizung liegt.
Mittelfristige Perspektive
Gesetzliche Änderungen ab 2024: Neue Gasheizungen müssen ab 2029 zu 15 Prozent mit klimaneutralem Gas betrieben werden. Dieser Anteil steigt bis 2040 auf 60 Prozent.
CO2-Zertifikate ab 2027: Der Emissionshandel wird auf Privatpersonen ausgedehnt, was die Betriebskosten erhöhen wird.
Bereits heute erhöht die CO2-Bepreisung das Heizen mit Erdgas und Öl, wie unsere Grafik verdeutlicht:
Die steigenden Preise für CO2-Zertifikate beeinflußen die Kosten beim fossilen Heizen.
Die Mehrkosten für Hausbesitzer haben wir in folgender Grafik zusammengefasst:
Langfristige Perspektive
Steigende CO2-Preise: Die CO2-Steuer wird voraussichtlich weiter steigen, was die Betriebskosten erhöht.
Keine Förderung für Gasheizungen: Seit Mitte August 2022 gibt es keine Förderungen mehr für gasbetriebene Heizsysteme.
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Finanzielle Anreize und Förderungen
Um die Transition zu nachhaltigen Energiequellen zu erleichtern, plant die Regierung, finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu gewähren, die bis zu 70 Prozent der anfallenden Investitionskosten decken könnten.
Basis-Förderung
Bei der Installation von Heizungssystemen, die den aktuellen GEG-Normen entsprechen, wird eine Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent gewährt.
Für Einfamilienhäuser liegt die Obergrenze der förderfähigen Investitionen bei 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern werden ab der zweiten Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000 Euro gefördert. Ab der siebten Wohneinheit bietet die Regierung 8.000 Euro pro Einheit an.
Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten | Förderfähige Investitionskosten |
---|---|
Einfamilienhäuser (1 Wohneinheit) | Bis zu 30.000 € |
Mehrfamilienhäuser (2-6 Wohneinheiten) | Zusätzlich 15.000 € pro Einheit |
Wohnungsbaugenossenschaften (ab 7 Wohneinheiten) | Zusätzlich 8.000 € pro Einheit |
Schnellwechsel-Bonus
Ab dem Jahr 2024 wird ein Bonus von 20 Prozent für schnelle Umsetzungen eingeführt. Dieser Bonus ist bis zum 31. Dezember 2028 vollumfänglich verfügbar. Ab dem Jahr 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent reduziert.
Dieser Anreiz richtet sich speziell an Besitzer von Immobilien, die ältere Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen ersetzen möchten. Dies ersetzt den vorherigen Bonus von 10 Prozent für den Heizungstausch.
Bonus für niedrige Einkommen
Für Hauseigentümer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter 40.000 Euro pro Haushalt wird ein zusätzlicher Bonus von 30 Prozent gewährt.
Vergünstigte Kreditangebote
Ab Januar 2024 sollen auch subventionierte Kredite für Renovierungsprojekte zur Verfügung stehen, die Tilgungszuschüsse und niedrige Zinsen enthalten. Diese Kredite sind für Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von weniger als 90.000 Euro verfügbar und sollen insbesondere auch jenen zugänglich sein, die aufgrund ihres Alters oder Einkommens sonst keinen regulären Kredit erhalten könnten. Frühere Klima-Boni, die in vorherigen Gesetzesentwürfen vorgesehen waren, sind mit den neuen Regelungen obsolet.
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