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Neue EU-Gebäuderichtlinie

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Wussten Sie, dass die Sanierungsrate in Deutschland nur 0,7% beträgt, was als neuer Tiefpunkt angesehen wird? Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie, die am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und am 28. Mai 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, genau das zu ändern. Als Teil des European Green Deal soll sie den Energieverbrauch in Wohn- und Nichtwohngebäuden drastisch senken, um die EU-Klimaziele zu erreichen.

Die Mitgliedsstaaten der EU, einschließlich Deutschland, sind aufgefordert, die neuen Regelungen bis Ende Mai 2026 in nationales Recht zu überführen. Dabei wird es keine individuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude geben, sondern allgemeine Vorgaben zur Reduktion des Energieverbrauchs im gesamten Wohngebäudebestand, die wir unten für Wohnhäuser und Nichtwohngebäude beschrieben haben.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung erneuerbarer Energien. Öffentliche Gebäude werden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installieren müssen, sofern technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar. Zudem soll ab 2030 der Bau von neuen Gebäuden nur noch unter Einhaltung des Standards eines “Zero-Emission building” erfolgen.

Der Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 wird als “indikatives Ziel” beschrieben, und ab 2028 und 2030 wird die Berechnung und Darstellung des “Lebenszyklus-Treibhauspotenzials” für Neubauten obligatorisch. Insgesamt wird eine EU-weite Angleichung der Energieeffizienzklassen angestrebt, um den Klimaschutz und Umweltschutz maximal zu fördern.

Ziele der überarbeiteten EPBD: Energieverbrauch senken und weitere Maßnahmen

Die überarbeitete EPBD sieht verschiedene Maßnahmen vor, um den Energieverbrauch in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu reduzieren und dabei die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. 

Reduktionsziele für Wohngebäuden (WG) bis 2030 bzw. bis 2035

Ein zentraler Bestandteil der überarbeiteten EPBD sind die Reduktionsziele für Wohngebäude. Bis 2030 soll der Energieverbrauch in Wohngebäuden um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Diese Einsparungen tragen wesentlich zum Energiesparen und zur allgemeinen Energieeffizienz bei.

Und jetzt wird es etwas komplizierter: Mindestens 55 Prozent des Rückgangs des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs ist durch die Renovierung der 43 Prozent der Wohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz zu erreichen.
Hier können Ausnahmen für bestimmte Gebäudekategorien formuliert werden, die beispielsweise einen besonderen architektonischen oder historischen Wert haben oder bei denen eine Renovierung technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Nullemissionsgebäude ab 2030 Neubaustandard

Ab 2030 sollen neue Gebäude als Nullemissionsgebäude konzipiert werden. Dies bedeutet, dass sie ohne fossile Brennstoffe betrieben werden und ihre Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energiequellen gedeckt wird.

Reduktionsziele für Nichtwohngebäude (NWG) bis 2030 bzw. bis 2033

Auch für Nichtwohngebäude gelten ambitionierte Reduktionsziele. Bis 2030 müssen mindestens 16 Prozent der energieeffizientesten Nichtwohngebäude renoviert werden, und bis 2033 sollen 26 Prozent dieser Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz verbessert werden.

Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln bis 2040

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln bis 2040. Dies ist Teil der Bemühungen, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz fossiler Brennstoffe zu beenden.

Solardachpflicht für neue Gebäude

Ab 2030 wird die Installation von Solaranlagen in neuen Wohngebäuden verpflichtend, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Solardachpflicht unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien und trägt zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei.

Gebäuderenovierungsplan und Gebäuderenovierungspass für Wohn- und Nichtwohngebäude

Als Instrument zur Förderung der Gebäudesanierung wird der Gebäuderenovierungspass eingeführt. Dieser Pass hilft Hausbesitzern, notwendige Renovierungsschritte zu identifizieren und bietet Anleitungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Zudem wird durch den Gebäudeenergieausweis die Energieeffizienz von Gebäuden transparent gemacht und dadurch Anreize für nachhaltige Renovierungen geschaffen.

Derzeit ist in Deutschland der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) am ehesten vergleichbar mit dem Renovierungspass. 

Ausgeweitet werden soll auch die Unterstützung für Hausbesitzer und Unternehmen, die von energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffen sind:

"Um umfassende Renovierungen zu fördern, was eines der Ziele der Strategie für eine Renovierungswelle ist, sollten die Mitgliedstaaten umfassende Renovierungen finanziell und verwaltungstechnisch stärker unterstützen."
Quelle

Weiteres Vorgehen nach Zustimmung des EU-Rates

Nach der finalen Zustimmung des EU-Rates zum EPBD beginnt eine zweijährige Frist, innerhalb derer die EU-Staaten die Sanierungsvorgaben in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die erfolgreiche Reduktion der Treibhausgasemissionen und Förderung erneuerbarer Energien in der EU. Dabei spielen sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude eine zentrale Rolle.

Zweijährige Frist zur Umsetzung der Sanierungsvorgaben beginnt

Innerhalb dieser Frist sind umfassende Anpassungen an die energieeffizienten Standards erforderlich. Dies umfasst unter anderem:

  1. Den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2040, einschließlich eines Verbots von Öl- und Gasheizungen ab 2025.
  2. Die verpflichtende Installation von Solaranlagen in neuen Wohngebäuden bis 2030, sofern es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
  3. Die Verringerung des primären Energieverbrauchs von Wohngebäuden um durchschnittlich 16 Prozent bis 2030 und um 20 bis 22 Prozent bis 2035.

Insgesamt sollen durch die Angleichung an die Sanierungsvorgaben alle Gebäude nachhaltig modernisiert werden. Die konkrete Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird je nach lokaler Gesetzgebung und Infrastrukturvarianz unterschiedlich ausfallen.

Umsetzung der Ziele durch die EU-Staaten

Die neue EU-Gebäuderichtlinie setzt einen klaren Rahmen für mehr Energieeffizienz, lässt jedoch den EU-Staaten Flexibilität bei der Umsetzung. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten eigene Maßnahmen entwickeln müssen, um die ambitionierten Ziele zu erreichen.

Konkrete Umsetzung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen

Um die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie in Bezug auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu erfüllen, können die Mitgliedstaaten bestimmte Gebäudekategorien von den Bestimmungen ausnehmen, wenn die Kosten für Lade- und Leitungsinstallationen mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Renovierung übersteigen. Ebenso ist es erforderlich, dass Nichtwohngebäude, die größere Renovierungen durchlaufen und über mehr als fünf Parkplätze verfügen, mindestens eine Ladestation je fünf Parkplätze installieren. Dies zeigt, dass die EU-Staaten trotz festgelegten Zielen gewisse Freiräume in der Umsetzung haben. Ein weiterer Punkt ist, dass bis 2027 Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen entweder einen Ladepunkt je 10 Parkplätze errichten oder eine Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze bereitstellen müssen.

Mögliche Sanktionen für Immobilieneigentümer werden diskutiert

Die Frage, wie die Einhaltung der Energieeffizienzstandards durchgesetzt wird, ist von zentraler Bedeutung. Es wird diskutiert, mögliche Sanktionen für Immobilieneigentümer einzuführen, die die festgelegten Energieeffizienzstandards nicht einhalten. Dies könnte einen zusätzlichen Anreiz bieten, um Energieeffizienzmaßnahmen zügig und umfassend umzusetzen.

Jedoch ist in der Richtlinie auch beschrieben, dass die Sanktionen an die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen angepasst sein müssen:

"Bei der Festlegung der Vorschriften über Sanktionen berücksichtigen die Mitgliedstaaten die finanzielle Lage und den Zugang zu angemessener finanzieller Unterstützung von Hauseigentümern, insbesondere für schutzbedürftige Haushalte."
Quelle

Sanktionen könnten ebenso Immobilien betreffen, die gesetzliche Anforderungen an die Installation von Ladepunkten nicht erfüllen. So müssen beispielsweise für Bürogebäude mit mehr als fünf Stellplätzen je zwei Stellplätze mindestens ein Ladepunkt installiert sein. Damit rücken die Themen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit weiter in den Fokus der nationalen Gesetzgeber.

Dringender Handlungsbedarf für ambitionierte Umsetzung in Deutschland

Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die aktuelle Sanierungsrate liegt bei nur 0,7%, was den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Besonders öffentliche GebäudeSchulen und Rathäuser sollten dabei Priorität haben, da hier erhebliche Energieeinsparpotenziale bestehen und gleichzeitig Maßnahmen zum Klimaschutz und Umweltschutz angestoßen werden können.

Sanierungsrate in Deutschland auf neuem Tiefpunkt

Die Sanierungsrate ist in Deutschland mit 0,7% auf einem neuen Tiefpunkt. Diese Zahl unterstreicht den Bedarf an dringenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die aktuelle Situation erfordert eine ambitionierte Umsetzung Deutschlands der neuen Vorgaben, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen.

Öffentliche Gebäude, Schulen und Rathäuser sollten Priorität haben

Besonders im Fokus stehen sollten öffentliche Gebäude wie Schulen und Rathäuser. Es besteht ein erheblicher Bedarf, diese Bauten zu sanieren, um die Sanierungsrate zu erhöhen und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen zu senken. Durch die Priorisierung dieser Gebäude können bedeutende Fortschritte erzielt werden, die letztlich zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele beitragen.

Eine effektive Umsetzung ist daher unerlässlich, um sowohl den Klimaschutz voranzutreiben als auch die bestehenden Bauvorschriften und Energieeffizienz-Standards zu erfüllen. Deutschland muss diesbezüglich entschlossen handeln und die notwendigen Schritte einleiten, um den Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie gerecht zu werden.

Ursprüngliche Pläne des EU-Parlaments und der EU-Kommission

Die ursprünglichen Pläne des EU-Parlaments und der EU-Kommission sahen deutlich strengere Sanierungspflichten vor als die finale Fassung der neuen EU-Gebäuderichtlinie 2024. Diese frühen Entwürfe hatten zum Ziel, den Energieverbrauch signifikant zu senken und somit die Energieeffizienz von Gebäuden europaweit zu erhöhen.

EU-Parlament stimmte zunächst für strengere Sanierungspflichten

Das EU-Parlament plante, dass alle Wohnhäuser bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse “E” und bis 2033 die mittlere Energieeffizienzklasse “D” erreichen sollten. Weiterhin sollte die schlechteste Effizienzklasse “G” bis 2030 komplett eliminiert werden. Im Rahmen dieser Pläne sollten bis 2027 mindestens 15 Prozent des ineffizientesten Gebäudebestands von Klasse “G” auf mindestens Klasse “F” verbessert werden.

EU-Kommission riet ebenfalls zu einer Sanierungspflicht

Die EU-Kommission unterstützte diese strengen Sanierungspflichten und legte ebenfalls konkrete Vorschläge vor. So sollten beispielsweise 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Nichtwohngebäude bis 2030 renoviert werden, sowie 26 Prozent bis 2033. Zudem empfahl die Kommission, ab 2030 alle Neubauten klimaneutral zu gestalten und auf fossile Brennstoffe in Gebäuden bis 2040 vollständig zu verzichten, wobei die Förderung von Solarenergie eine Schlüsselrolle spielen sollte.

Obwohl nicht alle der strikten Vorgaben in die finale Fassung der Richtlinie übernommen wurden, blieb das übergeordnete Ziel bestehen: Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, durch nationale Maßnahmen die Energieeffizienz spürbar zu verbessern und somit den Klima- und Umweltschutz voranzutreiben.

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