Fördermittelbeantragung: Ihr Auftrag
Herzlich Willkommen im Fördermittelbeantragungsformular der Energie-Spezialisten GmbH.
Bitte klicken Sie auf die entsprechende Schaltfläche, um zum passenden Formular zu gelangen. Die Preisliste für die Förderantragstellung finden Sie unterhalb.
Förderantrag für neue Heizung
BzA KfW
Förderantrag abschließen für neue Heizung
BnD KfW
Förderantrag für Maßnahmen an der Gebäudehülle/Heizungsoptimierung
TPB BAFA
Förderantrag abschließen für Maßnahmen an der Gebäudehülle/Heizungsoptimierung
TPN BAFA
Kosten BAFA-Antrag (Maßnahmen an der Gebäudehülle / Heizungsoptimierung
Die Kosten für Antragstellung, Baubegleitung und den Abschluss des Förderantrags betragen 15% der an Sie ausgezahlten Fördersumme, mindestens jedoch 750€ als Sockelbetrag. Diesen Sockelbetrag stellen wir Ihnen direkt nach der Antragstellung in Rechnung. Nach Abschluss des Förderantrags verrechnen wir den Sockelbetrag mit den 15%. Sollte der errechnete Betrag höher sein als der Sockelbetrag, erhalten Sie eine zweite Rechnung über die Differenz.Kosten KfW-Antrag (Neue Heizungen)
Für die Erstellung der BzA und BnD, die Sie für das Stellen des Förderantrags bei der KfW benötigen, verlangen wir einen Fixbetrag i. H. v. 500€.Ein zusätzlicher FKG Antrag kostet 300€.
Die Abrechnung erfolgt nach Erstellung der BzA.
WICHTIG: Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Notwendig für die Antragstellung ist zudem ein Liefer- und Leistungsvertrag mit der ausführenden Firma, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung erhält.
Diese besagt, dass der Vertrag erst dann wirksam wird, wenn der Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers vorliegt. Eine bewährte Formulierung für diese Klausel lautet:
"Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA bzw. die KfW den Antrag zur oben aufgeführten Einzelmaßnahme bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen."
Erst zu mit Vorliegen des Zuwendungsbescheides ist die Förderung rechtlich gesichert. Ein Vorhabenbeginn ist auf eigenes Risiko ab der Antragstellung möglich.
Bei einem KfW-Antrag (Heizungstausch) wird der Zuwendungsbescheid in der Regel umgehend nach Antragstellung erteilt. Bei BAFA-Anträgen (sonstige Maßnahmen) erhalten Sie Zuwendungsbescheid normalerweise nach 2-3 Wochen.
