• Herzlich Willkommen im Fördermittelbeantragungs-Formular der Energie-Spezialisten GmbH. Füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie uns für die Beantragung von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen beauftragen möchten.

    Sie haben Fragen? Dann senden Sie uns einfach eine Mail an:
    [email protected]

  • NEU seit dem 01.01.2024:

    Es muss nun bereits ein Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag abgeschlossen worden sein, wenn der Förderantrag gestellt wird. Aus diesem Vertrag muss zudem das Datum der voraussichtlichen Umsetzung hervorgehen. Außerdem ist in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, für den Fall dass die Förderung nicht gewährt wird.
    Hierfür können Sie sich folgende Musterformulierung herunterladen.

    Hinweis: Bei KfW-geförderten Heizsystemen ist die Musterformulierung erst bei Umsetzung ab dem 01.09.2024 zu nutzen. Vorher ist diese Musterformulierung nur für BAFA-Anträge erforderlich.

    Eine Anleitung des Prozesses der Fördermittelbeantragung durch die Energie-Spezialisten GmbH finden Sie hier.

    Die Preise für die Fördermittelbeantragung können Sie folgender Grafik entnehmen.

    Hinweise:

    • Das BAFA fördert die aufgelisteten Kosten zu 50%, sodass Ihr Eigenanteil z.B. für die Beantragung einer Förderung für einen Fenstertausch bei 303€ liegt.
    • Das FKG fördert die aufgelisteten Kosten zusätzlich zu 20% (in Summe 50% + 20% = 70%), wenn eine Energieberatung beauftragt wird, welche die Voraussetzungen des FKG erfüllen.
    • Die KfW fördert die aufgelisteten Kosten mit dem Fördersatz, mit dem die neue Heizung gefördert wird. Prämisse ist, dass die ansetzbaren Kosten nicht bereits ausgeschöpft sind.
    • Die Preise in der grünen Tabelle unten gelten für Vollkunden der Energie-Spezialisten GmbH, die eine Energieberatung oder Photovoltaik-Beratung beauftragt haben.
    • Gerne stellen wir auch für Fremdkunden Förderanträge. Die Konditionen hängen hierbei von der zu fördernden Maßnahme ab. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie noch kein Energieberatungskunde sind und über uns eine Fördermittelbeantragung einreichen möchten. Sie erhalten dann eine genaue Aussage zum Preis.
  • Fördermittelbeantragungen BAFA, KfW und FKG

    Beim BAFA haben Sie die Möglichkeit, uns für die komplette Antragstellung zu beauftragen oder nur die TPB (technische Projektbeschreibung) und einen TPN (technischen Projektnachweis) erstellen zu lassen.

    Bei der KfW müssen alle Kunden ihre Anträge selbst stellen. Als Antragsteller benötigen Sie von uns als Energieberater die sog. BzA (Bestätigung zum Antrag) und eine BnD (Bestätigung nach Durchführung). Die Antragstellung im Förderportal der KfW muss vom Antragsteller selbst durchgeführt werden, wir senden Ihnen BzA und BnD als PDF zu.

    Die Konditionen finden Sie nachfolgend, alle Preise brutto:

  • *Fenster und Dach: Bei einem Förderantrag für den Austausch von mindestens einem Drittel der Fenster oder einer Dachsanierung ist zu prüfen, ob ein Lüftungskonzept notwendig ist. Diesen "Lüftungskonzept-Check" führen wir ohne zusätzliche Kosten für Sie durch.

    Mit dem Lüftungs-Check prüfen wir ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist, oder nicht. So kann bestimmt werden, ob ausreichend viel Luftaustausch im Gebäude gewährleistet ist und das Gebäude – und damit auch die darin wohnenden Personen – vor Feuchteschäden oder Schimmel geschützt werden. Hierbei wird durch Berechnungen festgestellt, ob die Luftinfiltration durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle den erforderlichen Luftaustausch für den Feuchteschutz übersteigt. Der Check erfolgt auf Grundlage der DIN 1946-6. Sollten Lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen, muss ein detailliertes Lüftungskonzept erstellt werden, wobei die genauen Maßnahmen geplant werden. Eine lüftungstechnische Maßnahme kann vielfältig sein, von einfachen Luftdurchlässen bis hin zu komplexen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Wichtig ist, dass die gewählten Maßnahmen sicherstellen, dass der vorgeschriebene Mindestluftwechsel gemäß Norm zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne manuelles Eingreifen gewährleistet ist.

  • Bei Firmenkunden, Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergesellschaften (WEG’s) berechnen wir für unsere Leistung (Technische Projektbeschreibung, Fördermittelbeantragung und Projektnachweise) ein Honorar, das abhängig ist von der Höhe der förderfähigen Kosten. Dieser Betrag ist bei 20.000 Euro gedeckelt. Die Hälfte der Kosten wird dem Antragsteller über die Förderung für Baubegleitung durch das BAFA zurückerstattet.

  • Persönliche Angaben

    An diese Adresse versenden wir die Rechnung
  • Fördertöpfe

    Bitte haken Sie die Fördertöpfe an, die Sie in Anspruch nehmen möchten
  • Objektangaben

    Der Standort, für den die Maßnahme umgesetzt werden soll
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