Energieberatung für Nichtwohngebäude
- Das BAFA fördert die Sanierungsplanung von Nichtwohngebäuden im Bestand nach DIN V 18599 mit 80% der Beratungskosten
- Sowohl Schritt-für-Schritt-Sanierungsplanung als auch die Sanierungsplanung in einem Zug sind förderfähig
- Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen bei der Planung und Fördermittelbeantragung zur Seite
Energieberatung für Nichtwohngebäude
- Das BAFA fördert die Sanierungsplanung von Nichtwohngebäuden im Bestand nach DIN V 18599 mit 80% der Beratungskosten
- Sowohl Schritt-für-Schritt-Sanierungsplanung als auch die Sanierungsplanung in einem Zug sind förderfähig
- Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen bei der Planung und Fördermittelbeantragung zur Seite
Sie benötigen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Dann sind Sie auf dieser Seite leider falsch. Unsere Leistungsbeschreibung für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 finden Sie unter folgendem Link:
Industrie und Mittelstand profitieren von hohen Fördersätzen
Industrie und Mittelstand profitieren von hohen Fördersätzen
Leistungsangebot Energieberatung Nichtwohngebäude
Erfassung Ist-Zustand
Sanierungskonzept
Hohe Förderung
Partnerschaft
Anbieterunabhängigkeit
Vierjahresfrist einhalten
Leistungsangebot Energieberatung Nichtwohngebäude
Erfassung Ist-Zustand
Sanierungskonzept
Hohe Förderung
Partnerschaft
Anbieterunabhängigkeit
Vierjahresfrist einhalten
Erstgespräch am Telefon
Während eines Vor-Ort-Termins untersuchen unsere Energie-Spezialisten den energetischen Zustand der Gebäude, geben eine erste Einschätzung über die Potenziale einer Gebäudesanierung und nehmen sich Zeit für Ihre Fragen.
Ausarbeitung Beratungsbericht
Auf Basis der ermittelten Daten erstellen unsere Ingenieure in mehreren Schritten Ihren Sanierungsfahrplan mit den für Sie sinnvollsten Maßnahmen, um Ihre Gebäude energetisch auf einen optimalen Standard zu bringen.
Dabei bewerten wir unter anderem die Beschaffenheit von Fenstern, Dach, Fassade, Mauerwerk und Heizungsanlage sowie mögliche Wärmebrücken. Bei der Ausarbeitung unserer Sanierungsvorschläge berücksichtigen wir zudem Ihre Wünsche und finanziellen Möglichkeiten.
Präsentation der Ergebnisse
Bei einem zweiten persönlichen Termin erläutern wir Ihnen die Ergebnisse der Energieberatung und planen gemeinsam mit Ihnen mögliche Sanierungsschritte. Für diese reichen wir gern die Förderanträge für Sie bei den zuständigen Behörden ein und stellen sicher, dass die Voraussetzungen für die jeweilige Förderung erfüllt sind.
Alle Maßnahmen der Beratung sind lediglich Vorschläge und nicht bindend.
Langfristige Partnerschaft
Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Energie-Spezialisten bleibt Ihnen auch in Zukunft erhalten und steht für Fragen zur Verfügung. Z.B. dann, wenn Sie einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, Fördermittel beantragen möchten etc.
Ablauf: Die Energieberatung in 4 Schritten
Ablauf: Die Energieberatung in 4 Schritten
Erstgespräch am Telefon
Während eines Vor-Ort-Termins untersuchen unsere Energie-Spezialisten den energetischen Zustand der Gebäude, geben eine erste Einschätzung über die Potenziale einer Gebäudesanierung und nehmen sich Zeit für Ihre Fragen.
Ausarbeitung Beratungsbericht
Auf Basis der ermittelten Daten erstellen unsere Ingenieure in mehreren Schritten Ihren Sanierungsfahrplan mit den für Sie sinnvollsten Maßnahmen, um Ihre Gebäude energetisch auf einen optimalen Standard zu bringen.
Dabei bewerten wir unter anderem die Beschaffenheit von Fenstern, Dach, Fassade, Mauerwerk und Heizungsanlage sowie mögliche Wärmebrücken. Bei der Ausarbeitung unserer Sanierungsvorschläge berücksichtigen wir zudem Ihre Wünsche und finanziellen Möglichkeiten.
Präsentation der Ergebnisse
Bei einem zweiten persönlichen Termin erläutern wir Ihnen die Ergebnisse der Energieberatung und planen gemeinsam mit Ihnen mögliche Sanierungsschritte. Für diese reichen wir gern die Förderanträge für Sie bei den zuständigen Behörden ein und stellen sicher, dass die Voraussetzungen für die jeweilige Förderung erfüllt sind.
Alle Maßnahmen der Beratung sind lediglich Vorschläge und nicht bindend.
Langfristige Partnerschaft
Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Energie-Spezialisten bleibt Ihnen auch in Zukunft erhalten und steht für Fragen zur Verfügung. Z.B. dann, wenn Sie einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, Fördermittel beantragen möchten etc.
Was kostet eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?
Was kostet eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?
Nettogrundfläche < 200qm
Energieberatung mittels Förderprogramm des Bundes (BAFA):
- Leistungsumfang: Individueller Energieberatungsbericht inkl. Vor-Ort-Termin
- Kosten: 390€ Eigenanteil (brutto)
Nettogrundfläche 200qm – 500qm
Energieberatung mittels Förderprogramm des Bundes (BAFA):
- Leistungsumfang: Individueller Energieberatungsbericht inkl. Vor-Ort-Termin
- Kosten: 390 – 1.250€ Eigenanteil, je nach Größe (brutto)
Nettogrundfläche > 500 qm
Energieberatung mittels Förderprogramm des Bundes (BAFA):
- Leistungsumfang: Individueller Energieberatungsbericht inkl. Vor-Ort-Termin
- Kosten: >1.250€ Eigenanteil, je nach Größe (brutto)
Nettogrundfläche < 200qm
Energieberatung mittels Förderprogramm des Bundes (BAFA):
- Leistungsumfang: Individueller Energieberatungsbericht inkl. Vor-Ort-Termin
- Kosten: 390€ Eigenanteil (brutto)
Nettogrundfläche 200qm – 500qm
Energieberatung mittels Förderprogramm des Bundes (BAFA):
- Leistungsumfang: Individueller Energieberatungsbericht inkl. Vor-Ort-Termin
- Kosten: 390 – 1.250€ Eigenanteil, je nach Größe (brutto)
Nettogrundfläche > 500 qm
Energieberatung mittels Förderprogramm des Bundes (BAFA):
- Leistungsumfang: Individueller Energieberatungsbericht inkl. Vor-Ort-Termin
- Kosten: >1.250€ Eigenanteil, je nach Größe (brutto)
Wir stehen für eine unabhängige Energieberatung und stellen für Ihr Nichtwohngebäude fest, was die sinnvollsten energetischen Sanierungsmaßnahmen sind, die sich zeitnah rechnen.
Das schreiben unsere Kunden über uns
Das schreiben unsere Kunden über uns
“Die Beratung ist neutral, authentisch und zeugt von einer hohen Expertise.”
LPE Immobilien
“Toller Umgang mit dem Kunden. Ich habe mich sehr wohl gefühlt und wurde auch sehr gut und umfangreich Beraten.”
John William K.
“Man fühlt sich in guten Händen und die Beratung ist optimal.”
Dalibor Milosavljevic
“Tolle Beratung, sehr professionell und pünktlich. Habe mich bei Herrn Keller gut aufgehoben gefühlt.”
Leonard Wagner
Ihre Fragen - unsere Antworten
Ihre Fragen - unsere Antworten
Die Förderung beträgt 80% des Beratungshonorars. Die Höhe des Beratungshonorars hängt von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab.
- Körperschaften/Verbände
- Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
- Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
2. KMUs, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.
Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe KMU-Handbuch der Europäischen Union.
3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.
Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.
(Quelle: BAFA)
Der Antrag muss eingereicht werden, bevor ein rechtskräftiger Leistungsvertrag, der der Ausführung zugeordnet ist, mit dem Energieberater abgeschlossen wird. Vor der Antragsstellung können jedoch Planungsleistungen durchgeführt werden, einschließlich der Erstellung eines Kostenvoranschlags oder der Beschaffung eines Angebots. Ein Vertragsabschluss vor der Antragstellung ist gestattet, sofern die Gültigkeit des Vertrags von der Förderzusage des BAFA abhängt.
Antragsstellung
Um den Antrag zu stellen, nutzen Sie ausschließlich das vom BAFA bereitgestellte Online-Antragsformular. Sie können nun (auf eigenes Risiko) mit dem Vorhaben beginnen, indem Sie einen Leistungsvertrag mit dem Energieberater abschließen.
Zuwendungsbescheid
Das BAFA gewährt die Förderung durch die Erteilung eines Zuwendungsbescheids.
Durchführung der Maßnahme und Nachweis der Verwendung
Innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums müssen Sie den Verwendungsnachweis erstellen und dem BAFA in elektronischer Form vollständig vorlegen (Frist für die Vorlage). Den Link zur Verwendungsnachweiserklärung finden Sie unter “Formulare” – “Verwendungsnachweiserklärung”.
Der Verwendungsnachweis sollte enthalten:
- Die Verwendungsnachweiserklärung (Online-Formular)
- Formular “Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung”
- Ein Energieberatungsbericht, der den Anforderungen des Merkblatts genügt
- Eine Kopie der vom Energieberatungsunternehmen ausgestellten Rechnung
- Einen Zahlungsnachweis, der die bargeldlose Zahlung der Beratungskosten dokumentiert
Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen für den Verwendungsnachweis eingereicht haben, wird das BAFA diese prüfen. Bei erfolgreicher Prüfung und Bestätigung, dass die Anforderungen erfüllt sind, wird die Förderung entsprechend dem Zuwendungsbescheid ausgezahlt.
Es ist wichtig, während des gesamten Prozesses alle relevanten Dokumente und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um eventuelle Rückfragen oder Prüfungen seitens des BAFA zu erleichtern.
Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Fristen und Anforderungen für die Antragstellung, die Durchführung der Maßnahmen und die Vorlage des Verwendungsnachweises für die erfolgreiche Inanspruchnahme der Förderung entscheidend ist. Versäumen Sie Fristen oder erfüllen Sie Anforderungen nicht, kann dies zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung bereits gewährter Fördermittel führen.
Die Zahlung wird direkt nach der vollständigen Einreichung und Prüfung aller Unterlagen durch das BAFA vorgenommen.
Der Berater ist berechtigt, den Antrag im Auftrag des Antragstellers zu stellen, sofern er eine entsprechende Vollmacht erhalten hat. Das entsprechende Vollmachtsformular finden Sie unter dem Bereich “Formulare” auf den Seiten des BAFA.
Ja, eine Verlängerung kann gewährt werden, wenn vor Ablauf der jeweiligen Frist ein schriftlicher Antrag gestellt wird. Ein formloser Antrag, der über das BAFA Upload-Portal oder per E-Mail eingereicht wird, ist dafür ausreichend.
Nein, die Abrechnung zwischen der Energie-Spezialisten GmbH und dem BAFA erfolgt direkt.
Die Berechnung der 4-Jahres-Frist basiert auf dem Auszahlungsdatum einer zuvor gemäß dieser Richtlinie oder der vorherigen Richtlinie gewährten Förderung.
Eine förderungswürdige Energieberatung sollte auf der Grundlage der DIN V 18599 durchgeführt werden.
Dies hängt von der prozentualen Verteilung Wohnnutzung/Gewerbenutzung ab. Bei weniger als 50% gewerblicher Nutzung sind die Vorgaben der Energieberatung für Wohngebäude maßgeblich.
Wenn zusätzliche Fördermittel aus anderen Beratungsprogrammen als den Bundesprogrammen (beispielsweise Landesprogrammen) in Anspruch genommen werden, darf die Gesamtsumme der Fördermittel 90 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.