Energieausweise Nichtwohngebäude

Der Energieausweis als notwendiges Übel

Offizielles Dokument

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Informationen über den Energieverbrauch und die -effizienz eines Gebäudes enthält.

Pflicht

Nichtwohngebäude benötigen im Fall der Neuvermietung, der Verpachtung oder des Verkaufs einen Energieausweis.

Erstellung durch Energieberater

Der Energieausweis wird von unseren zertifizierten Energieberatern erstellt.

Energieverbrauch

Der Energieausweis enthält Informationen über den Energieverbrauch und lässt auf die Energieeffizienz des Gebäudes schließen.

10 Jahre Gültigkeit

Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

Basis für Optimierung

Der Energieausweis kann als Grundlage für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen dienen.

Der Energieausweis als notwendiges Übel

Offizielles Dokument

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Informationen über den Energieverbrauch und die -effizienz eines Gebäudes enthält.

Pflicht

Nichtwohngebäude benötigen im Fall der Neuvermietung, der Verpachtung oder des Verkaufs einen Energieausweis.

Erstellung durch Energieberater

Der Energieausweis wird von unseren zertifizierten Energieberatern erstellt.

Energieverbrauch

Der Energieausweis enthält Informationen über den Energieverbrauch und lässt auf die Energieeffizienz des Gebäudes schließen.

10 Jahre Gültigkeit

Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

Basis für Optimierung

Der Energieausweis kann als Grundlage für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen dienen.

Energieausweis Erstellung: Ablauf

In vier Schritten zur Stromsteuerrückerstattung – ohne bürokratischen Aufwand

Anfrage einreichen

Füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus, um einige Rahmendaten zu Ihrer Anfrage zu übermitteln

Angebotserstellung

Wir überprüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und unterbreiten unser Angebot

Vor-Ort-Termin

Nach Einreichung einiger Unterlagen (Grundriss etc.) findet ein Vor-Ort-Termin statt. Sofern ein Verbrauchsausweis beauftragt wird, entfällt der Termin

Ausarbeitung und Auslieferung

Wir erstellen den Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude und liefern Ihnen diesen aus.

Was kostet ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Was kostet ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Ein Verbrauchsausweis kostet bei uns ab 250 Euro.

Sofern Sie darüber hinaus einen individuellen Sanierungsfahrplan bestellen, erhalten Sie den Verbrauchsausweis umsonst.

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Der Preis für einen Bedarfsausweis hängt vom Gebäude ab. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot. 

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Ein Verbrauchsausweis kostet bei uns ab 250 Euro.

Sofern Sie darüber hinaus einen individuellen Sanierungsfahrplan bestellen, erhalten Sie den Verbrauchsausweis umsonst.

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Der Preis für einen Bedarfsausweis hängt vom Gebäude ab. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot. 

Ein Team - ein Ziel: Die zuverlässige Erstellung Ihres Nichtwohngebäude Energieausweises

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Wir sind vertreten auf:

Ihre Fragen - unsere Antworten zum Thema Energieausweis für Nichtwohngebäude

Ihre Fragen - unsere Antworten zum Thema Energieausweis für Nichtwohngebäude

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude dokumentiert die Energieeffizienz von Gebäuden, die nicht primär Wohnzwecken dienen, wie Büros, Schulen, Lagerhallen oder Fabriken. Er enthält Informationen über den Energieverbrauch, die Energiequellen und empfohlene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Jeder Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, das verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Auch bei umfangreichen Sanierungen kann die Erstellung eines neuen Energieausweises erforderlich sein.

 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre beruht.

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ist in der Regel zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, besonders wenn signifikante Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden.

 

Das Fehlen eines Energieausweises bei erforderlichen Anlässen kann zu Bußgeldern führen. Zudem könnte es potenzielle Mieter oder Käufer abschrecken, da der Energieausweis eine wichtige Informationsquelle über die Energieeffizienz des Gebäudes ist.

 

 

Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und teilweise auch Kommunen. Unsere Experten beraten Sie gerne über mögliche Förderungen und wie Sie diese beantragen können.

Ja, selbst bei bestehenden Mietverträgen kann unter bestimmten Umständen die Vorlage eines Energieausweises erforderlich sein, zum Beispiel bei einer grundlegenden Renovierung oder einer Änderung der Heizungsanlage.

 

Nach größeren Umbauten oder Sanierungen, die die Energieeffizienz des Gebäudes beeinflussen, sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden, um die aktualisierten Daten korrekt widerzuspiegeln. Kontaktieren Sie uns, um den neuen Ausweis zu beantragen.

 

Nehmen Sie Kontakt auf

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