Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI
- Mit der sog. Ergänzungshilfe erhalten Pflegeeinrichtungen vom Staat eine Rückerstattung für Strom-, Gas- und Fernwärmekosten
- Um die volle Rückerstattung zu erhalten, ist eine Energieberatung notwendig
- Wir haben uns auf diese Form der Energieberatung spezialisiert
- Ergebnis ist unser Beratungsbericht für Ihre Einrichtung, den Sie bis zum 15.01.2024 bei der Pflegekasse einreichen müssen
Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI
- Mit der sog. Ergänzungshilfe erhalten Pflegeeinrichtungen vom Staat eine Rückerstattung für Strom-, Gas- und Fernwärmekosten
- Um die volle Rückerstattung zu erhalten, ist eine Energieberatung notwendig
- Wir haben uns auf diese Form der Energieberatung spezialisiert
- Ergebnis ist unser Beratungsbericht für Ihre Einrichtung, den Sie bis zum 15.01.2024 bei der Pflegekasse einreichen müssen
Pflicht zur Energieberatung
Pflicht zur Energieberatung
Energieberatungsbericht anfragen
Energieberatungsbericht anfragen
Infogespräch am Telefon
In einem ersten Telefongespräch unter 089/809 58 347 stecken wir die groben Rahmenbedingungen ab und informieren Sie über Ablauf, Kosten und Zeitplan der Energieberatung.
Auftragsunterzeichnung
Sie erhalten unser Angebot und beauftragen uns für die Erstellung des Energieberatungsberichts, den Sie anschließend bei der Pflegekasse einreichen.
Daten online bereitstellen
Ein erstes Datenpaket kann von Ihnen online über unser Formular eingereicht werden. Dieser Vorgang ist unkompliziert, da Sie die benötigten Daten bereits für den Antrag auf Ergänzungshilfe gesammelt haben.
Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung
Bei einem Vor-Ort-Termin mit unserem Energieberater (Dr. Westner oder einem zertifizierten Kollegen) erheben wir weitere Daten und dokumentieren den energetischen Zustand sowie Rahmenparameter Ihrer Einrichtung.
Anschließend erstellen wir den Beratungsbericht.
Aushändigung des Beratungsberichts
Sie erhalten unseren Beratungsbericht in digitaler Form oder per Post übermittelt.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die weitere Vorgehensweise, um die erkannten Potenziale in Energieeinsparungen umzumünzen.
Einreichung des Berichts bei der Pflegekasse
Nun können Sie den Beratungsbericht bis zum 15.01.2024 bei der Pflegekasse einreichen.
Ablauf Energieberatung
Ablauf: Die Energieberatung in 4 Schritten
Infogespräch am Telefon
In einem ersten Telefongespräch unter 089/809 58 347 stecken wir die groben Rahmenbedingungen ab und informieren Sie über Ablauf, Kosten und Zeitplan der Energieberatung.
Auftragsunterzeichnung
Sie erhalten unser Angebot und beauftragen uns für die Erstellung des Energieberatungsberichts, den Sie anschließend bei der Pflegekasse einreichen.
Daten online bereitstellen
Ein erstes Datenpaket kann von Ihnen online über unser Formular eingereicht werden. Dieser Vorgang ist unkompliziert, da Sie die benötigten Daten bereits für den Antrag auf Ergänzungshilfe gesammelt haben.
Aushändigung des Beratungsberichts
Sie erhalten unseren Beratungsbericht in digitaler Form oder per Post übermittelt.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die weitere Vorgehensweise, um die erkannten Potenziale in Energieeinsparungen umzumünzen.
Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung
Bei einem Vor-Ort-Termin mit unserem Energieberater (Dr. Westner oder einem zertifizierten Kollegen) erheben wir weitere Daten und dokumentieren den energetischen Zustand sowie Rahmenparameter Ihrer Einrichtung.
Anschließend erstellen wir den Beratungsbericht.
Einreichung des Berichts bei der Pflegekasse
Was kostet eine Energieberatung für Pflegeeinrichtungen?
Was kostet eine Energieberatung für Pflegeeinrichtungen?
Bis zu 60 Plätze
- Eigenanteil: 2.500€
- Förderung: 4.000€
- Gesamthonorar: 6.500€
61-150 Plätze
- Eigenanteil: 3.000€
- Förderung: 6.000€
- Gesamthonorar: 9.000€
151-200 Plätze
- Eigenanteil: 3.500€
- Förderung: 7.500€
- Gesamthonorar: 11.000€
Bis zu 60 Plätze
- Eigenanteil: 2.500€
- Förderung: 4.000€
- Gesamthonorar: 6.500€
61-150 Plätze
- Eigenanteil: 3.000€
- Förderung: 6.000€
- Gesamthonorar: 9.000€
151-200 Plätze
- Eigenanteil: 3.500€
- Förderung: 7.500€
- Gesamthonorar: 11.000€
Bei höheren Rückerstattungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Das schreiben unsere Kunden über uns
Das schreiben unsere Kunden über uns
“Die Beratung ist neutral, authentisch und zeugt von einer hohen Expertise.”
LPE Immobilien
“Toller Umgang mit dem Kunden. Ich habe mich sehr wohl gefühlt und wurde auch sehr gut und umfangreich Beraten.”
John William K.
“Man fühlt sich in guten Händen und die Beratung ist optimal.”
Dalibor Milosavljevic
“Tolle Beratung, sehr professionell und pünktlich. Habe mich bei Herrn Keller gut aufgehoben gefühlt.”
Leonard Wagner
Energieberatungsbericht anfragen
Energieberatungsbericht anfragen
Ihre Fragen - unsere Antworten
Ihre Fragen - unsere Antworten
Pflegeeinrichtungen können die sogenannten Ergänzungshilfen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise beantragen.
In § 154 SGB (6) heißt es:
“Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, bis zum 31.12.2023 eine Energieberatung durch einen
Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen. Der zuständigen Pflegekasse ist spätestens
bis zum 15.01.2024 der Nachweis über die Energieberatung und die konkreten Maßnahmen
zur Umsetzung der hierbei getroffenen Empfehlungen vorzulegen.”
Unter bestimmten Voraussetzung haben nach § 72 SGB XI zugelassenen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen einschließlich der stationären Hospize, die über eine Zulassung als Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI verfügen, Anspruch auf Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI.
Der Energieberatungsbericht ist für die Einreichung bei der Pflegekasse konzipiert. Da ein Energieaudit, das vom BAFA gefördert wird, umfangreicher ist und deutlich länger dauert, bieten wir den Energieberatungsbericht einzig für den Zweck der Einreichung bei der Pflegekasse an.
Daher ist dieser nicht förderfähig.
Auf Wunsch erstellen wir im zweiten Schritt ein förderfähiges Energieaudit nach DIN 16-247.
Die Kosten für den Energieberatungsbericht sind dabei anrechenbar.
Der Beratungsbericht wird bis spätestens 15.12.2023 fertiggestellt. Der Vor-Ort-Termin findet einige Wochen zuvor statt.
- Anrufen: [email protected]
- Telefon: 089/809 58 347
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