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Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI

  • Mit der sog. Ergänzungshilfe erhalten Pflegeeinrichtungen vom Staat eine Rückerstattung für Strom-, Gas- und Fernwärmekosten
  • Um die volle Rückerstattung zu erhalten, ist eine Energieberatung notwendig
  • Wir haben uns auf diese Form der Energieberatung spezialisiert
  • Ergebnis ist unser Beratungsbericht für Ihre Einrichtung, den Sie bis zum 15.01.2024 bei der Pflegekasse einreichen müssen
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Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI

  • Mit der sog. Ergänzungshilfe erhalten Pflegeeinrichtungen vom Staat eine Rückerstattung für Strom-, Gas- und Fernwärmekosten
  • Um die volle Rückerstattung zu erhalten, ist eine Energieberatung notwendig
  • Wir haben uns auf diese Form der Energieberatung spezialisiert
  • Ergebnis ist unser Beratungsbericht für Ihre Einrichtung, den Sie bis zum 15.01.2024 bei der Pflegekasse einreichen müssen
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Pflicht zur Energieberatung

Pflicht zur Energieberatung

Energieberatungsbericht anfragen

Energieberatungsbericht anfragen

isfp_schritt1

Infogespräch am Telefon

In einem ersten Telefongespräch unter 089/809 58 347 stecken wir die groben Rahmenbedingungen ab und informieren Sie über Ablauf, Kosten und Zeitplan der Energieberatung.

isfp_schritt2

Auftragsunterzeichnung

Sie erhalten unser Angebot und beauftragen uns für die Erstellung des Energieberatungsberichts, den Sie anschließend bei der Pflegekasse einreichen. 

isfp_schritt3

Daten online bereitstellen

Ein erstes Datenpaket kann von Ihnen online über unser Formular eingereicht werden. Dieser Vorgang ist unkompliziert, da Sie die benötigten Daten bereits für den Antrag auf Ergänzungshilfe gesammelt haben. 

isfp_schritt4

Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung

Bei einem Vor-Ort-Termin mit unserem Energieberater (Dr. Westner oder einem zertifizierten Kollegen) erheben wir weitere Daten und dokumentieren den energetischen Zustand sowie Rahmenparameter Ihrer Einrichtung.  

Anschließend erstellen wir den Beratungsbericht. 

Aushändigung des Beratungsberichts

 

Sie erhalten unseren Beratungsbericht in digitaler Form oder per Post übermittelt. 
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die weitere Vorgehensweise, um die erkannten Potenziale in Energieeinsparungen umzumünzen.

Einreichung des Berichts bei der Pflegekasse

Nun können Sie den Beratungsbericht bis zum 15.01.2024 bei der Pflegekasse einreichen.

Ablauf Energieberatung

Ablauf: Die Energieberatung in 4 Schritten

isfp_schritt1

Infogespräch am Telefon

In einem ersten Telefongespräch unter 089/809 58 347 stecken wir die groben Rahmenbedingungen ab und informieren Sie über Ablauf, Kosten und Zeitplan der Energieberatung.

 
isfp_schritt2

Auftragsunterzeichnung

Sie erhalten unser Angebot und beauftragen uns für die Erstellung des Energieberatungsberichts, den Sie anschließend bei der Pflegekasse einreichen. 

 
isfp_schritt3

Daten online bereitstellen

Ein erstes Datenpaket kann von Ihnen online über unser Formular eingereicht werden. Dieser Vorgang ist unkompliziert, da Sie die benötigten Daten bereits für den Antrag auf Ergänzungshilfe gesammelt haben. 

 
isfp_schritt4

Aushändigung des Beratungsberichts

Sie erhalten unseren Beratungsbericht in digitaler Form oder per Post übermittelt. 
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die weitere Vorgehensweise, um die erkannten Potenziale in Energieeinsparungen umzumünzen.

Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung

Bei einem Vor-Ort-Termin mit unserem Energieberater (Dr. Westner oder einem zertifizierten Kollegen) erheben wir weitere Daten und dokumentieren den energetischen Zustand sowie Rahmenparameter Ihrer Einrichtung.  

Anschließend erstellen wir den Beratungsbericht. 

Einreichung des Berichts bei der Pflegekasse

Nun können Sie den Beratungsbericht bis zum 15.01.2024 bei der Pflegekasse einreichen.

Wir kümmern uns um Ihre Pflegeeinrichtung

Wir kümmern uns um Ihre Pflegeeinrichtung

Daniel Keller

Energieberater

Christoph Braun

Energieberater

Ferdinand Guggenberger

Geschäftsführer Marketing & Digital

Dr. Günther Westner

Energieberater

Was kostet eine Energieberatung für Pflegeeinrichtungen?

Was kostet eine Energieberatung für Pflegeeinrichtungen?

Bis zu 60 Plätze

  • Eigenanteil: 2.500€
  • Förderung: 4.000€
  • Gesamthonorar: 6.500€

61-150 Plätze

  • Eigenanteil: 3.000€
  • Förderung: 6.000€
  • Gesamthonorar: 9.000€

151-200 Plätze

  • Eigenanteil: 3.500€
  • Förderung: 7.500€
  • Gesamthonorar: 11.000€

Bis zu 60 Plätze

  • Eigenanteil: 2.500€
  • Förderung: 4.000€
  • Gesamthonorar: 6.500€

61-150 Plätze

  • Eigenanteil: 3.000€
  • Förderung: 6.000€
  • Gesamthonorar: 9.000€

151-200 Plätze

  • Eigenanteil: 3.500€
  • Förderung: 7.500€
  • Gesamthonorar: 11.000€

Bei höheren Rückerstattungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. 

Das schreiben unsere Kunden über uns

Das schreiben unsere Kunden über uns

bewertung_energie-spezialisten

“Die Beratung ist neutral, authentisch und zeugt von einer hohen Expertise.”

LPE Immobilien

bewertung_energie-spezialisten

“Toller Umgang mit dem Kunden. Ich habe mich sehr wohl gefühlt und wurde auch sehr gut und umfangreich Beraten.”

John William K.

bewertung_energie-spezialisten

“Man fühlt sich in guten Händen und die Beratung ist optimal.”

Dalibor Milosavljevic

bewertung_energie-spezialisten

“Tolle Beratung, sehr professionell und pünktlich. Habe mich bei Herrn Keller gut aufgehoben gefühlt.”

Leonard Wagner

bewertung_energie-spezialisten

“Die Beratung ist neutral, authentisch und zeugt von einer hohen Expertise.”

LPE Immobilien

bewertung_energie-spezialisten

“Toller Umgang mit dem Kunden. Ich habe mich sehr wohl gefühlt und wurde auch sehr gut und umfangreich Beraten.”

John William K.

bewertung_energie-spezialisten

“Man fühlt sich in guten Händen und die Beratung ist optimal.”

Dalibor Milosavljevic

bewertung_energie-spezialisten

“Tolle Beratung, sehr professionell und pünktlich. Habe mich bei Herrn Keller gut aufgehoben gefühlt.”

Leonard Wagner

Energieberatungsbericht anfragen

Energieberatungsbericht anfragen

Ihre Fragen - unsere Antworten

Ihre Fragen - unsere Antworten

Pflegeeinrichtungen können die sogenannten Ergänzungshilfen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise beantragen.

In § 154 SGB (6) heißt es:

“Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, bis zum 31.12.2023 eine Energieberatung durch einen
Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen. Der zuständigen Pflegekasse ist spätestens
bis zum 15.01.2024 der Nachweis über die Energieberatung und die konkreten Maßnahmen
zur Umsetzung der hierbei getroffenen Empfehlungen vorzulegen.”

Unter bestimmten Voraussetzung haben nach § 72 SGB XI zugelassenen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen einschließlich der stationären Hospize, die über eine Zulassung als Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI verfügen,  Anspruch auf Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI.

Der Energieberatungsbericht ist für die Einreichung bei der Pflegekasse konzipiert. Da ein Energieaudit, das vom BAFA gefördert wird, umfangreicher ist und deutlich länger dauert, bieten wir den Energieberatungsbericht einzig für den Zweck der Einreichung bei der Pflegekasse an.
Daher ist dieser nicht förderfähig.

Auf Wunsch erstellen wir im zweiten Schritt ein förderfähiges Energieaudit nach DIN 16-247.

Die Kosten für den Energieberatungsbericht sind dabei anrechenbar. 

Der Beratungsbericht wird bis spätestens 15.12.2023 fertiggestellt. Der Vor-Ort-Termin findet einige Wochen zuvor statt. 

Die genauen Nachweise finden Sie in diesem PDF des GKV Spitzenverbands.

Büro München

Büro München

Anmeldung “Energie kompakt” Newsletter zur Energiewende von Dr. Günther Westner: 

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