BEG Förderung 2024

Attraktive Förderungen ab 1.1.2024

BEG Förderung 2024 im Überblick

Die Bundesregierung hat eine Übereinkunft zur Förderungsrichtlinie erzielt, die ab 2024 die Unterstützung von Heizsystemen und ausgewählten Sanierungsprojekten vorsieht. Die bestehende BEG-Förderung wird ausgebaut, sodass Sanierungsmaßnahmen künftig durch Zuschüsse und Förderdarlehen unterstützt werden. Eine Basisförderung von 30 Prozent ist für neue Heizsysteme vorgesehen, wobei zusätzliche Boni erhältlich sind. Insgesamt können bis zu 70 Prozent Förderung erreicht werden. Hierzu bieten wir einen detaillierten Überblick.

Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

  • Selbstnutzende Eigentümer können insgesamt bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, während für Vermieter die maximale Förderung bei 35 Prozent liegt.
  • Unabhängig von der Energiequelle beträgt die Basisförderung für alle Heizsysteme 30 Prozent. Die Förderkonditionen sind jedoch aufgrund vielfältiger Boni und deren jährlicher Anpassung komplex.
  •  Selbstnutzende Eigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit können einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten.
  • Zusätzlich gibt es einen gestaffelten Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, der ausschließlich für vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheiten gilt. Bei Mehrfamilienhäusern wird dieser Bonus anteilig für alle geförderten Ausgaben gewährt. 
  • Wer den Klimageschwindigkeitsbonus 2024 in Anspruch nimmt, muss den Heizungsaustausch bis Ende 2025 abschließen. Dieser Bonus endet 2028.
  • Die förderfähigen Kosten für den Heizungsaustausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und verringern sich für jede weitere Wohneinheit.
  • Die Förderungen für Heizungstausch und -optimierung sind nicht kombinierbar. Eine Ausnahme von der sechsmonatigen Sperrfrist nach Förderungsverzicht ist bei der Heizungsförderung für ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie vorgesehen.
  • Bei Biomasseheizungen ist für den Erhalt des Geschwindigkeits-Bonus die Kombination mit einer Solarthermie-, Photovoltaik-Anlage oder einer Warmwasser-Wärmepumpe erforderlich. Biomasseanlagen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, erhalten einen zusätzlichen  Emissionsminderungszuschlag: pauschal 2.500 € bei Staubemission von max. 2,5 mg/m3

  • Wasserstofffähige Heizungen werden nur hinsichtlich ihrer Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Heizungen gefördert. Sie müssen bei Inbetriebnahme vollständig wasserstoffbetrieben sein oder durch geringinvestive Maßnahmen umrüstbar sein.

  • Für Wärmepumpen, die bestimmte Wärmequellen oder natürliche Kältemittel nutzen, wird ein Effizienzbonus von 5 Prozent gewährt.

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

  • Bei der Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind insgesamt bis zu 20 Prozent möglich.
  • Die Basisförderung liegt einheitlich bei 15 Prozent.
  • Zusätzlich gibt es einen 5-prozentigen iSFP-Bonus, der nach einer Energieberatung mittels iSFP gewährt wird.
  • Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 Euro je Wohneinheit pro Kalenderjahr.
  • Dieser Betrag erhöht sich auf 60.000 Euro, wenn ein geförderter iSFP vorhanden ist.
  • Neu eingeführt wurde eine Förderung zur Emissionsminderung bei der Heizungsoptimierung, die eine Pauschalförderung von 50 Prozent vorsieht, wobei keine weiteren Boni möglich sind. Diese Förderung gilt für Anlagen zur Reduzierung von Staubemissionen in Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung ab 4 Kilowatt, die älter als zwei Jahre sind. Ausgenommen sind Einzelraumfeuerungsanlagen. Eine Voraussetzung ist die Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert.

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Energieberatung erhöht Förderung

Dank iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) erhöht sich der Rahmen der ansetzbaren Kosten / +5% iSFP-Bonus

Höhere Förderrahmen

Dank iSFP steigt der Rahmen der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit

iSFP-Bonus

+5% zusätzliche Förderung auf Maßnahmen an der Gebäudehülle

Hohe Förderung

Für ein Einfamilienhaus liegt die Förderung für einen iSFP bei 1.300€ (zusätzlich 890€ Eigenanteil)

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