Beratungspflicht beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 1.1.2024.

Ab dem 1.1.2024 gilt in Deutschland eine Beratungspflicht für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Das Ziel dieser Beratung ist es, mögliche Kostenrisiken im Zusammenhang mit solchen Heizungsanlagen aufzuzeigen. Insbesondere soll auf die Auswirkungen der Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung hingewiesen werden.

Neue Vorschriften im Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 machen es erforderlich, dass vor dem Einbau von Öl- und Gasheizungen eine Beratung durchgeführt wird. Dies dient dazu, die Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich zu erhöhen und sicherzustellen, dass Heizenergie effizient genutzt wird.
Beratungspflicht Ölheizung

Neu: Energie-Spezialisten Webinar zum Thema “GEG Pflichtberatung” 

So funktioniert die Pflichtberatung

Die Pflichtberatung wird zwar von vielen Hauseigentümern kritisch gesehen, bietet jedoch die Chance, Alternativen zu fossilen Energieerzeugern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit der neuen fossilen Heizung zu vergleichen. 

Datenbereitstellung (Online)

Alle für die Pflichtberatung benötigten Informationen und Daten werden von Ihnen über unseren Online-Upload bereitgestellt.

Ausarbeitung

Unsere zertifizierten Energieberater erstellen das Beratungsprotokoll gemäß Richtlinie.

Auslieferung

Sie erhalten das Beratungsprotokoll in Form eines Kurzberichts mit Folgeabschätzung der Anschaffung Ihrer neuen Heizung ausgeliefert.

Bescheinigung

Sie erhalten von unserem zertifizierten Energieberater die Bescheinigung über eine absolvierte Pflichtberatung.

Fragen zur Pflichtberatung

Sie haben vor der Bestellung im Shop Fragen zur Pflichtberatung? Dann können Sie uns hier kontaktieren: 

Folgen der Beratungspflicht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 führt eine Beratungspflicht beim Einbau von Heizungsanlagen ein. Diese Regelung ist Teil der Bemühungen, die Energieeffizienz im Bereich der Gebäudeenergie zu verbessern und sicherzustellen, dass Heizenergie effizient genutzt wird. Die Beratungspflicht gilt insbesondere für neue Öl- und Gasheizungen und hat das Ziel, potenzielle Kostenrisiken aufzuzeigen und die Wirtschaftlichkeit dieser Heizungssysteme zu hinterfragen.

Die genauen Anforderungen der Beratung richten sich nach dem jeweiligen Gebäude. Die Beratung soll vor dem Einbau der Heizungsanlage erfolgen und dient dazu, potenzielle Risiken und wirtschaftliche Aspekte aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um eine fundierte Entscheidung bezüglich der Heizungstechnologie und der energetischen Sanierung zu treffen.

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes können verschiedene Personen die Beratung durchführen, darunter Schornsteinfeger, Installateure, Heizungsbauer und Energieberater, die spezielle Qualifikationen und Kenntnisse aufweisen müssen. Diese Experten können die individuellen Gegebenheiten eines Gebäudes berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen für eine effiziente Heizungstechnologie bieten. Durch die Beratung wird es möglich, Energiesparpotenziale zu identifizieren und eine optimale Energieeffizienz zu erreichen.

Alle Infos zur Pflichtberatung hat die Bundesregierung hier bereitgestellt.

 

pflichtberatung geg gas- und ölheizungen
Auch in modernen Mehrfamilienhäusern entscheiden sich Eigentümer noch häufig für eine Öl- oder Gasheizung.

Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes

Das Gebäudeenergiegesetz hat verschiedene Auswirkungen auf den Einbau von Heizungsanlagen. Durch die Beratungspflicht werden potenzielle Probleme in der Wärmeplanung aufgezeigt und Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz aufgezeigt. Zudem informiert die Beratung über die mögliche Unwirtschaftlichkeit von Öl- und Gasheizungen aufgrund der steigenden Kosten durch die CO2-Bepreisung.

 

Vorteile der BeratungspflichtStrafe bei Nichteinhaltung
– Aufzeigen von Kostenrisiken– Geldbußen bei Verstoß
– Wirtschaftlichkeitsprüfung 
– Verbesserung der Energieeffizienz 

Wer darf Pflichtberatung durchführen?

Die Beratungspflicht beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen kann von verschiedenen Personen durchgeführt werden, die in bestimmten Paragraphen des Gebäudeenergiegesetzes genannt sind. Dazu gehören Schornsteinfeger, Installateure, Heizungsbauer und Energieberater. Diese Personen müssen über Kompetenzen im Bereich der Ausstellung von Energieausweisen und der Betriebsprüfung von Wärmepumpen verfügen. Die Beratung sollte vor dem Einbau der Heizungsanlage erfolgen und dient dazu, potenzielle Risiken und wirtschaftliche Aspekte aufzuzeigen.

Die zugelassenen Berater haben das Wissen und die Erfahrung, um eine fundierte Beratung durchzuführen. Sie können beispielsweise den Energieverbrauch des Gebäudes bewerten, die Eignung verschiedener Heizungssysteme analysieren und Empfehlungen für energieeffiziente Lösungen geben. Durch ihre Expertise können sie auch auf mögliche Förderprogramme hinweisen, die finanzielle Unterstützung für den Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen bieten.

Die Beratungsdurchführung erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der vorhandenen Heizungsanlage. Anschließend wird eine umfassende Analyse durchgeführt, um den Energieverbrauch zu ermitteln und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Auf Grundlage dieser Informationen wird eine Beratungsdokumentation erstellt, die konkrete Empfehlungen für den Einbau einer neuen Heizungsanlage enthält.

Achten Sie darauf, dass die Beratung von qualifizierten und zugelassenen Beratern durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Beratung zuverlässig und fundiert ist. Nur so können potenzielle Risiken und wirtschaftliche Aspekte frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Pflichtberatung zu Hause beim Einbau neuer fossiler Heizungen
Die Pflichtberatung gem. GEG Novelle 2024 ist für den Kunden unkompliziert online durchführbar.

Steigende CO2-Bepreisung

Bei der Auswahl des optimalen Heizsystems spielt insbesondere die steigende CO2-Bepreisung eine wichtige Rolle.

“Die Beratungspflicht ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Heizungsanlage besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen”, erklärt Dr. Westner, Energie-Effizienz-Experte der Energie-Spezialisten GmbH.
“Durch die Beratung werden potenzielle Unwirtschaftlichkeiten aufgezeigt und Alternativen wie beispielsweise erneuerbare Energien oder effizientere Heizungssysteme vorgestellt.”

Entwicklung des CO2 Preises
Auswirkungen Erklärung
Verbesserte Wärmeplanung Die Beratung hilft, potenzielle Probleme in der Wärmeplanung frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ergreifen.
Kostenreduzierung Die Beratung informiert über mögliche Unwirtschaftlichkeit und bietet Lösungen an, um die langfristigen Kosten durch die CO2-Bepreisung zu reduzieren.
Förderung klimafreundlicher Heizungslösungen Die Beratung informiert zum Umstieg auf erneuerbare Energien und effizientere Heizungssysteme.

Förderung für die Pflichtberatung

Die GEG Pflichtberatung wird nicht direkt gefördert. Der Preis des Beratungsdokuments, das wir Kauf im Onlineshop und Einreichung Ihrer Daten erstellen, wird weder vom BAFA noch von der KfW gefördert.

Alternativ gilt eine Pflichtberatung allerdings als erfüllt, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Dieser wiederum wird mit 1.300€ bei einem Einfamilienhaus und 1.700€ bei einem Mehrfamilienhaus gefördert. 

Ein Team - ein Ziel:
Eine effiziente Pflichtberatung

Unser Team arbeitet leidenschaftlich und schnell am geforderten Pflichtprotokoll.

Beauftragung

Unkompliziert über eine digitale Unterschrift.

Datenaufnahme

Über unseren Online-Upload stellen Sie uns die benötigten Unterlagen, Informationen und Daten zum betreffenden Gebäude bereit.

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Erstellung Beratungsprotokoll

Unsere zertifizierten Energieberater erstellen unser Beratungsprotokoll, das den Richtlinien des Bundes entspricht.

Übergabe und Bestätigung

Sie erhalten die Folgeabschätzung in Form unseres Beratungsprotokolls sowie die offizielle Bestätigung über die Ausführung der Pflichtberatung.

Partnerschaft

Unser Energieberater ist weiterhin für Sie da, wenn es um energetische Fragen geht.

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