In Deutschland gibt es rund 3,2 Millionen Mehrfamilienhäuser. Auf ihren Dächern liegt ein sehr großes ungenutztes Solarpotenzial. Obwohl Photovoltaik (PV) auf Mehrfamilienhäusern heute technisch ausgereift, wirtschaftlich attraktiv und politisch gewollt ist, sieht man auf den meisten Dächern noch keine PV-Anlagen. Die Gründe sind bekannt: Das Thema gilt als komplex, der Entscheidungsprozess vor allem in der WEG‘s als mühsam, die technischen und rechtlichen Anforderungen als unübersichtlich und seitens der Hausverwaltungen wird ein hoher administrativer Aufwand befürchtet.
Mit einer unabhängigen Photovoltaikberatung vor Beauftragung einer Solarfirma lassen sich die meisten dieser Hürden überwinden.
Sie schafft die technische und wirtschaftliche Grundlage, die Eigentümer brauchen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Und was viele nicht wissen: Im Stadtgebiet München wird diese Beratung über das Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG) mit 60 Prozent der Beratungskosten gefördert, bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten mit bis zu 15.000 Euro.
Was leistet eine unabhängige PV-Beratung?
Eine professionelle PV-Beratung beginnt mit einer Bestandsaufnahme vor Ort. Der Energieberater erfasst die verfügbaren Dachflächen mit Ausrichtung, Neigung und Verschattungen und begutachtet die elektrische Haustechnik. Anschließend werden anhand eines dreidimensionalen Gebäudemodells virtuelle PV-Anlagen erzeugt, mit der die Solarstromproduktion im Jahresverlauf unter Berücksichtigung der Ausrichtung und Verschattung der Solarmodule simuliert wird. Die so ermittelte PV-Stromerzeugung wird anschließend mit dem Stromverbrauch des Gebäudes verglichen. Größere elektrische Verbraucher wie eine Wärmepumpe oder Elektroautos werden dabei mit ihren Lastgängen berücksichtigt. Auf diese Weise kann ermittelt werden, wie viel des erzeugten PV-Stromes direkt im Gebäude verbraucht, in einer Batterie gespeichert, in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder aus diesem bezogen wird. Ziel dieser Simulationen ist die Ermittlung der optimalen Anlagenkonfiguration (Größe von PV-Anlage und Batterie). Diese ist abhängig vom sog. Betreibermodell, das heißt der Frage, wie der erzeugte Solarstrom in einem Mehrfamilienhaus genutzt werden soll: für die Volleinspeisung, die Versorgung des Allgemeinstroms oder für Stromlieferungen an die Wohnungen im Modell des Mieterstroms oder der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Das Aufzeigen und die Bewertung geeigneter Betreibermodelle ist der Schwerpunkt der PV-Beratung.
Die Unterschiede zwischen den Betreibermodellen sind erheblich, sowohl in der Rentabilität als auch in Bezug auf den operativen Aufwand. Die Beratung zeigt diese Unterschiede transparent und mit konkreten energetischen und wirtschaftlichen Zahlen: solare Erträge, Autarkie, Investitionskosten, Förderungen, jährliche Einnahmen und Ausgaben, Amortisationsdauer und Rendite werden für jede Variante belastbar berechnet und gegenübergestellt. Abschließend begleitet der Berater die Eigentümer/WEG und Hausverwaltung durch den Entscheidungsprozess, unterstützt beim Vergleich von Angeboten für PV-Anlagen und bereitet Beschlussvorlagen vor.
Warum Mieterstrom das wirtschaftlich überlegene Modell ist
Die Volleinspeisung des Solarstroms in das Netz ist zwar das einfachste Betreibermodell, aber mit der geringsten Wertschöpfung und wohl ab 2027 aufgrund der angekündigten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG nicht mehr rentabel. Die Einspeisevergütung für Volleinspeisung liegt aktuell je nach Anlagengröße zwischen 10 und 12 Cent je Kilowattstunde. Dem gegenüber steht ein Bezugspreis von Strom aus dem Netz von heute rund 33 Cent. Wer Solarstrom ins Netz einspeist, anstatt ihn selbst zu nutzen, verschenkt somit gut 20 Cent Preisvorteil je Kilowattstunde. Zudem hat das seit März 2025 geltende Solarspitzengesetz die Einspeisevergütung in Stunden negativer Börsenpreise auf null gesetzt, sodass Einspeiseanlagen im Sommerhalbjahr zunehmend mit Erlösausfällen rechnen müssen.
Das Mieterstrommodell dreht diese Logik um. Es geht um maximalen Eigenverbrauch vor Ort im Gebäude. Die WEG übernimmt als Betreiber der PV-Anlage die Vollstromversorgung der teilnehmenden Wohnungen. In Zeiten, zu denen die Sonne nicht scheint, beschafft die WEG den Reststrom aus dem öffentlichen Netz und liefert ihn an die Wohnungen. Der Preis für die Stromlieferung an die Wohnung ist ein Mischpreis, der sich aus den günstigen Stromgestehungskosten des Solarstromes und dem deutlich höheren Preis für den Strom aus dem Netz zusammensetzt. Dieser Mischpreis (mengengewichteter Durchschnittspreis aus Kosten für Solar- und Netzstrom) muss mindestens 90% unter dem Stromtarif der örtlichen Grundversorgung liegen.
Ein Durchschnittspreis, der dieses 90%-Kriterium erfüllt, kann bei hohem Eigenverbrauch von PV-Strom sehr leicht erreicht werden. Da die Gestehungskosten für den PV-Strom deutlich niedriger liegen, ergibt sich für die WEG ein wirtschaftlicher Vorteil, der dazu beiträgt, dass sich die Investition in die PV-Anlage amortisiert. Außerdem erhält die WEG als Förderung den Mieterstromzuschlag sowie (aktuell noch) die Einspeisevergütung für den Solarstromüberschuss und eine Grundgebühr der am Mieterstrommodell teilnehmenden Haushalte. Mit dieser Grundgebühr wird ein nennenswerter Teil der laufenden Betriebskosten gedeckt.
Die teilnehmenden Haushalte kündigen ihren bisherigen Stromlieferanten, Grundgebühren werden nicht mehr an externe Unternehmen, sondern an die WEG bezahlt. Der wirtschaftliche Vorteil für die Wohnungen ist der Bezug von günstigem Strom.
Im Rahmen der PV-Beratung werden der WEG auch Vorschläge für eine Tarifierung von Solarstrom und Grundgebühr unterbreitet, die einerseits für eine angemessene Rentabilität für die Betreiber der PV-Anlage sorgt, andererseits für eine ausreichend hohe Teilnahmequote der Wohnungen.
Erwähnt werden muss auch die Förderung von Stromlieferungen an die Wohnungen durch das FKG-Programm der Landeshauptstadt München in Höhe von aktuell 200 € je kWP (Kilowatt peak) installierter PV-Leistung.
Konkret zeigt sich das wirtschaftliche Potenzial in einem von uns betreuten Münchner Quartier, das aus zwei Häusern mit insgesamt 30 Wohneinheiten besteht. Bei einer PV-Anlagenleistung von 50 kWP mit einem solaren Jahresertrag von rund 48.000 Kilowattstunden wird im Mieterstrommodell eine hohe Eigenverbrauchsquote von 80 Prozent und eine solare Deckung des gesamten Stromverbrauchs von ca. 40% erreicht. Für die WEG als Betreiberin und Investorin wurde eine Rendite von 9 Prozent, eine Amortisationsdauer von 12 Jahren und ein kumulierter Überschuss von rund 105.000 Euro nach 20 Jahren prognostiziert. Den am Mieterstrommodell teilnehmenden Haushalten entsteht durch günstigeren Strom ein Vorteil von rund 150 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die Volleinspeisung würde beim gleichen Objekt eine Rendite von lediglich 4 Prozent und eine Amortisation erst nach 19 Jahren erreichen.
Die Komplexität und der administrative Aufwand, die viele WEGs und Hausverwaltungen vom Mieterstrom verbinden, sind heute durch spezialisierte Dienstleister beherrschbar. Die Mieterstrom-Dienstleister übernehmen die Abstimmung mit dem Netzbetreiber, die Bereitstellung der benötigten Zähler und der Stromlieferverträge, die laufende Abrechnung, das Mahnwesen und die gesamte Mieterkommunikation. Somit bleibt der Mehraufwand für WEG und die Hausverwaltung überschaubar, während das wirtschaftliche Potenzial weitgehend bei der WEG verbleibt. Der im Rahmen der Novelle des EEG angekündigte Wegfall der Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme in 2027 betrifft eher kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern als Mehrfamilienhäuser mit einem hohen Eigenverbrauch und verhältnismäßig geringer Überschusseinspeisung. Der verbrauchsorientierten Auslegung von PV-Anlage und Batterie kommt dadurch eine deutlich höhere Bedeutung zu.
60 Prozent Förderung für die Beratung
Die Photovoltaikberatung wird über das FKG-Programm der Landeshauptstadt München weiterhin mit 60 Prozent des Beratungshonorars gefördert – bis zu 15.000 Euro für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Diese Förderung ist nicht an die Bundesförderung BEG gekoppelt und daher unabhängig von Änderungen auf Bundesebene wirksam. Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, für Bestands- und Neubauten und kann sowohl für die technische Beratung als auch für begleitende Termine bei Eigentümerversammlungen oder die Statikprüfung im Zusammenhang mit einer PV-Anlage in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Die FKG-Förderung für die eigentliche Errichtung von PV-Anlagen – also für die Investitionskosten der Anlage selbst – wurde Ende 2024 eingestellt. Für Projekte, bei denen die Investitionsförderung noch rechtzeitig vor Programmende beantragt wurde, gelten die alten Konditionen weiterhin. Die Beratungsförderung in Höhe von 60 Prozent sowie der staatliche Mieterstromzuschlag aus dem EEG sind hingegen weiterhin möglich und bilden gemeinsam mit den wirtschaftlichen Erträgen beim Betrieb der Anlage eine solide Grundlage für die Investitionsentscheidung.
Die PV-Beratungsförderung macht die Beratung zum finanziell risikoarmen Einstieg: Die WEG trägt nur 40 Prozent der Beratungskosten selbst und erhält dafür eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Erst wenn der Beratungsbericht vorliegt und die Eigentümer mehrheitlich für die Umsetzung votieren, fallen die eigentlichen Investitionskosten an.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern sind heute besser als je zuvor: stark gesunkene Preise für Solarmodule und Batterien, hohe Strom-Bezugspreise vom Netz, ein staatlich garantierter Mieterstromzuschlag für 20 Jahre und in München eine Förderung für die Umsetzung von Mieterstrom und die 60-prozentige Förderung der Beratungskosten als risikoarmer erster Schritt. Eine professionelle, unabhängige PV-Beratung schafft Transparenz, liefert belastbare Zahlen und ermöglicht der Eigentümergemeinschaft eine informierte Entscheidung. Das Solarstrom-Potenzial auf Münchner Dächern ist vorhanden – die Frage ist nur, wann man beginnt, es zu nutzen.
Bei Fragen zur PV-Beratung und zum Mieterstrommodell können Sie gerne ein kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Als Energie-Spezialisten GmbH begleiten wir Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Eigentümerversammlung bis zur Auswahl geeigneter Fachbetriebe und Dienstleister.
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