In unserem Arbeitsalltag als Energieberater bekommen wir von unseren Kunden oft die Frage gestellt, welche energetische Sanierungsmaßnahme bei einem typischen Bestandsgebäude den größten Nutzen bringt. Auch wenn eine sinnvolle Beantwortung dieser Frage einer umfassenden Begutachtung des entsprechenden Gebäudes bedarf, kann die Dämmung der Gebäudehülle, insbesondere der Fassade, als häufig größter Hebel herausgestellt werden.
Weshalb in diesem Bereich häufig das größte Potential zur Energieeinsparung liegt und was es beim Thema Fassadendämmung grundsätzlich zu beachten gilt, soll in diesem Artikel beleuchtet werden.
Warum überhaupt dämmen?
Auch wenn in der aktuellen politischen Diskussion die Bereiche Klimaschutz und Energie etwas in den Hintergrund gerückt scheinen, so hat sich an den verbindlichen Zielen zur Klimaneutralität im Gebäudebestand nichts geändert. Nennenswerte Rücknahmen dieser Ziele sind auch von der künftigen Bundesregierung nicht zu erwarten. So bleiben auch im neuen Koalitionsvertrag das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sowie die Einhaltung des Pariser Abkommens festgeschrieben, zudem soll im Gebäudebereich „die erreichbare CO2-Vermeidung zur zentralen Steuerungsgröße werden“. Der CO2-Preis wird daher langfristig deutlich steigen, um seine Lenkungswirkung zu entfalten. Davon wird der Gebäudesektor merklich betroffen sein, da dieser rund 30 % der gesamten CO2-Emissionen verursacht. Damit die Heizkosten auf einem erträglichen Maß gehalten werden können, ist also die Reduktion des Heizbedarfes von zentraler Bedeutung.
Vor allem ältere Gebäude, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden, haben einen hohen Energiebedarf, der vor allem durch hohe Wärmeverluste über die Gebäudehülle zustande kommt. Zur thermischen Gebäudehülle zählen im Allgemeinen das Dach, die Fenster, die Kellerdecke bzw. Bodenplatte und die Fassade.
Sehr häufig finden wir bei Vor-Ort-Terminen für München typische Gebäude aus den 1950er bis 1970er Jahren vor, bei denen das Dach ein gewisses Mindestmaß an Dämmung aufweist, die Fenster in den vergangenen Jahrzehnten schon einmal getauscht wurden, die Fassade jedoch häufig gänzlich ungedämmt ist. Da die Außenwand flächenmäßig den größten Anteil der thermischen Hülle ausmacht, ist hier auch das Potential für eine Senkung des Energiebedarfs am größten.
Neben der Reduktion der Energiekosten sprechen weitere Gründe für eine Dämmung:
- Komfortsteigerung: Warme Wände führen zu einer höheren Behaglichkeit. Die gefühlte Temperatur ergibt sich aus der Lufttemperatur und der Temperatur der umgebenden Oberflächen. Eine Außenwanddämmung sorgt für höhere Oberflächentemperaturen an der Wandinnenseite, wodurch die Lufttemperatur gesenkt werden kann, ohne das Wohlbefinden negativ zu beeinträchtigen.
- Schimmelprävention: Durch die Dämmung der Fassade steigt die Oberflächentemperatur der Wandinnenseite, was das Risiko von Tauwasserausfall verringert. So können bestehende Schimmelprobleme z.B. an kalten Außenecken langfristig behoben werden. Zudem sollte der U-Wert der Außenwand höher sein als der U-Wert der Fenster, da Tauwasser stets an der kältesten Oberfläche ausfällt (bei Unterschreiten des Taupunkts). Während eine Kondenswasserbildung am Fenster auf die Notwendigkeit des Lüftens hinweist und nicht direkt zu Schäden führt, ist eine Kondenswasserbildung an der Fassade deutlich gravierender, da sie nicht direkt auffällt und auf Dauer zu Schimmelbildung führt. Daher gibt es bei ungedämmten Gebäuden (bis ca. Baujahr 1980) vor dem Einbau moderner, dreifach verglaster Fenster einiges zu berücksichtigen. Eine Fassadendämmung ermöglicht den Einbau energetisch hochwertiger Fenster hingegen auch bei älteren Gebäuden weitestgehend problemlos.
- Schutz der Bausubstanz: Die Dämmung schützt die tragende Wand vor Witterungseinflüssen und Temperaturschwankungen. Eine Dämmung der Fassade schützt die Bausubstanz und ermöglicht den langfristigen Erhalt des Gebäudes.
- Werterhalt und Wertsteigerung: Eine Fassadendämmung mit neuem Anstrich und Ausbesserung von Schäden an der Fassade wertet ein Gebäude nicht nur optisch deutlich auf, sondern führt auch zu einer deutlichen Steigerung des Immobilienwerts. Durch den verringerten Energiebedarf verbessert sich auch die Effizienzklasse im Energieausweis deutlich.
- Nutzung von Fördermöglichkeiten: Bei vielen Gebäuden sind Instandhaltungsarbeiten an der Fassade wie ein neuer Anstrich oder Ausbesserungen am Putz ohnehin notwendig. Wird nun diese Instandhaltung mit einer Dämmung verbunden, so sind alle Kosten – auch die sowieso anfallenden Kosten für Gerüst, Ausbesserung von Schäden und der neue Anstrich – als Umfeldmaßnahme der Fassadendämmung förderfähig. Somit kann es sein, dass die Sanierung inklusive Dämmung und Förderung nur unwesentlich teurer ist als eine nicht geförderte reine Instandhaltung.
Bestandsaufnahme und Bewertung des Ist-Zustands
Bei der Beurteilung des Potentials einer Fassadendämmung bei einem konkreten Gebäude sollte im ersten Schritt eine strukturierte und umfassende Bestandsaufnahme erfolgen, damit ein klares Bild vom Zustand und von der Dämmqualität der Wände entsteht. Dabei sollten die im Folgenden ausgeführten Punkte beachtet werden.
- Außenwandkonstruktion und Material: Der erste Schritt ist die Ermittlung der Konstruktion und des Baumaterials der Außenwand. Dabei kann es sich um eine Massivwand (zum Beispiel aus Ziegel, Beton oder Kalksandstein) oder um eine Leichtbaukonstruktion handeln. Die Art des Baumaterials beeinflusst die Wärmeleitfähigkeit und damit die Dämmqualität.
- Prüfung des Dämmzustands bei bereits bestehender Dämmung: Hierbei sind Material, Stärke und Zustand zu prüfen. Häufig kommen Mineralwolle, Polystyrol oder natürliche Dämmstoffe wie Holzfaserplatten vor. Eine mangelnde oder beschädigte Dämmung erhöht die Wärmeverluste und kann zu Wärmebrücken führen. Unter Umständen ist eine Aufdopplung der bestehenden Dämmschicht möglich.
- Fassadenoberfläche und Putz: Die Fassadenoberflächeschützt das Gebäude vor äußeren Einflüssen wie Regen, Wind und Temperaturschwankungen. Der Zustand des Putzes oder der Fassadenverkleidung sollte daher genau untersucht werden. Risse, Abplatzungen oder andere Schäden am Putz können dazu führen, dass Feuchtigkeit eindringt und Schäden an der Bausubstanz entstehen. Solche Schäden sollten daher rasch behoben werden. Vor dem Anbringen einer Dämmung sind in bestimmten Fällen zunächst Maßnahmen zur Behebung bestehender Fassadenschäden erforderlich.
- Prüfung auf Wärmebrücken: Wärmebrücken können geometrisch bedingt (z.B. Außenecken), konstruktiv bedingt (z.B. auskragende Balkonplatte) oder materialbedingt (z.B. Fenstersturz aus Beton) sein.. An diesen Schwachstellen geht vermehrt Wärme verloren und das Risiko von Kondenswasserbildung und Schimmel erhöht sich. Eine gezielte Untersuchung auf Wärmebrücken – idealerweise mit thermografischen Aufnahmen – kann helfen, solche Stellen zu erkennen, um dann gezielte Maßnahmen zu planen. Durch eine umfassende Fassadendämmung können bestehende Wärmebrücken sehr effektiv behoben werden.
- Anschlüsse und Übergänge: Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Anschlüsse und Übergänge zwischen den Außenwänden und anderen Bauteilen wie Fenster, Balkone, Dächern oder Attiken. Diese Bereiche sind oft anfällig für Wärmebrücken und Wärmeverluste. Eine sorgfältige Überprüfung der Abdichtung und Isolierung hilft, derartige Schwachstellenaufzudecken und den Wärmeschutz des gesamten Gebäudes zu verbessern.
Bei der Energie-Spezialisten GmbH ist eine solche Bestandsanalyse Teil der Energieberatung, bei der für Wohngebäude in der Regel ein staatlich geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Dieser zeigt nicht nur übersichtlich den aktuellen Zustand des Gebäudes sowie Sanierungspotentiale auf, sondern erhöht auch die staatliche und kommunale Förderung bei der Umsetzung der Fassadendämmung. Näheres zum Thema Förderung wird im letzten Abschnitt dieses Artikels erläutert.
Planung und Umsetzung der Fassadendämmung
Nach der Bestandsanalyse und der Entscheidung zur Fassadendämmung folgt die Planungsphase, bei der festgelegt wird, wie die Dämmung ausgeführt werden soll. Hier kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die wir nun vorstellen möchten:
- Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Ein Wärmedämmverbundsystemist das am einfachsten umzusetzende und am weitesten verbreitete Dämmsystem für Außenwände. Das WDVS wird auf der Außenseite der Fassade angebracht und besteht aus mehreren Schichten: Zunächst wird ein Dämmstoff auf dem vorbehandelten Untergrund (Mauerwerk oder Beton) aufgeklebt oder mechanisch befestigt. Anschließend wird eine armierte Beschichtung (Armierungsgewebe, meist aus Glasfasern) auf die Dämmschicht aufgebracht. Die Schlussbeschichtung, meistens ein Außenputz, versiegelt die Dämmschicht und bestimmt die neue Oberfläche der Fassade. Neben einer Schlussbeschichtung aus Putz sind allerdings auch z.B. Klinkerriemchen möglich, um ggf. eine Natursteinoptik beizubehalten. Alle WDVS-Komponenten müssen aufeinander abgestimmt und als Gesamtsystem geprüft sein. Typische Dämmstoffe sind EPS (bekannt als Styropor) , Mineralwolle, Holzfaser oder auch Mineralschaum.
Ein Wärmedämmverbundsystem ist relativ einfach umzusetzen, erreicht hohe Dämmstärken und lässt sich vergleichsweise kostengünstig realisieren. Je nach Gebäudehöhe und -nutzung gelten unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz. Bei brennbaren Dämmstoffen wie EPS müssen z.B. bei höheren Mehrfamilienhäusern zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. horizontale Brandriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen, getroffen werden. Die Details sind in der jeweiligen Landesbauordnung und den technischen Baubestimmungen geregelt. - Hinterlüftete Vorhangfassade (VHF): Einevorgehängte, hinterlüftete Fassade wird zum Beispiel gewählt, wenn die Oberfläche eine spezielle Optik, zum Beispiel aus Holz, erhalten soll. Sie besteht ähnlich wie ein WDVS aus mehreren Schichten. Auf die Außenseite des Mauerwerks wird eine Unterkonstruktion aufgeschraubt. Der Dämmstoff wird in die Zwischenräume der Unterkonstruktion eingelegt. In der Regel wird auf der Unterkonstruktion eine Konterlattung aufgebracht, welche die Wandbekleidung hält. Die Wandbekleidung übernimmt den Wetterschutz und bestimmt das Aussehen der Fassade. Zwischen Dämmung und Wandbekleidung liegt die luftdurchströmte Hinterlüftungsebene. Aufgrund ihres diffusionsoffenen Aufbaus kann eine hinterlüftete Fassadendämmung evtl. eingedrungene Feuchtigkeit Kondenswasser abführen und wieder austrocknen Deshalb wird die VHF häufig bei durchfeuchtetem Mauerwerk von Bestandsgebäuden eingesetzt. Typische Dämmmaterialien sind Mineralfase-r oder Holzweichfaserplatten. Die Fassadenbekleidung kann ebenfalls aus unterschiedlichen Materialien und Oberflächen bestehen, zum Beispiel Holzpaneele, Klinker, Naturstein, Kunststoffplatten oder einem Putzträger.
Im Vergleich zum WDVS weist die VHF einige Vorteile auf. Sie zeichnet sich durch einen besseren sommerlichen Wärmeschutz und gute bauphysikalische Eigenschaften aus. Außerdem muss der Außenputz des Bestandsgebäudes vor dem Anbringen der VHF meist nicht ausgebessert werden. Im Vergleich zu einem WDVS fällt der Aufbau einer VHF etwas dicker und die Konstruktion teurer aus. - Innendämmung: Eine Innendämmungkommt vor allem dann infrage, wenn aus übergeordneten Gründen eine außenseitige Wärmedämmung nicht ausgeführt werden kann. Dieser Fall kann eintreten, wenn Aspekte des Denkmalschutzes gegen die Veränderung bestehender Fassaden sprechen oder das Baurecht dem Vorhaben entgegensteht. Grundsätzlich sind Innendämmungen aus bauphysikalischer Sicht herausfordernd, da sich der Taupunkt in die Wand verlagert wird. Gelangt Wasserdampf an die nun kalte Innenseite des Mauerwerks kann es dort zu Tauwasserausfall und im schlimmsten Fall zu Schäden oder Schimmelbildung kommen. Daher muss bei Innendämmungen der Schichtaufbau genau geplant werden, zudem ist eine fachlich korrekte Umsetzung hier besonders wichtig. Zudem sollte ein diffusionsoffener und kapillaraktiver Dämmstoff verwendet werden. In Frage kommen beispielsweise Calciumsilikatplatten, Mineralschaumplatten oder spezielle Dämmputzsysteme. Diese Dämmstoffe können Feuchtigkeit aus dem Raum aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder an den Raum abgeben und wirken somit feuchtigkeitsregulierend. Die Dämmelemente werden vollflächig auf die Innenseite der Außenwände geklebt und anschließend mit einem mineralischen Putz versehen. Der Oberputz und evtl. Wandfarbe müssen ebenfalls diffusionsoffen sein, um die feuchtigkeitsregulierende Funktion des Dämmsystems nicht einzuschränken (z.B. Kalkfein- oder Lehmputz, Silikatfarbe). An Innenecken von einbindenden Innenwänden und Decken sollten ca. 50 cm lange Dämmkeile zur Entschärfung der Wärmebrücken angebracht werden.
- Dämmputz: Als Außendämmung kommen neben den oben beschriebenen WDVS-Dämmplatten vor allem bei Gebäuden unter Denkmalschutz auch dick aufgetragene Dämmputze in Betracht. Dabei bieten sich mineralische Hochleistungsdämmputze an, z. B. auf Aerogel-Basis. Durch innovative Zuschlagstoffe erreichen diese Systeme sehr gute Dämmwerte bei geringer Aufbaustärke. Oftmals können mit Putzstärken von ca. 5 cm bereits die bei denkmalgeschützten Gebäuden für eine Förderung geforderten U-Werte erzielt werden. Der Dämmputz wird direkt auf das bestehende Mauerwerk aufgebracht und ermöglicht durch seine modellierfähige Konsistenz die exakte Nachbildung historischer Fassadenstrukturen. Die diffusionsoffene Beschaffenheit sorgt für ein optimales Feuchtigkeitsmanagement.
Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten
Die Wirtschaftlichkeit der Fassadendämmung ist pauschal nur schwer zu bewerten, da hier viele Faktoren mit einfließen und somit eine konkrete Berechnung nur für den jeweiligen Einzelfall möglich ist. Gewisse dynamische Preisfaktoren wie die Entwicklung von Energiekosten, Sanierungskosten Immobilienpreisen erlauben grundsätzlich nur grobe Prognosen.
Mehr Klarheit besteht dagegen bei den Fördermöglichkeiten für Fassadendämmungen: Sofern der U-Wert der Fassade nach der Dämmung einen Wert von U ≤ 0,20 W/m²K nicht überschreitet (bei einem Altbau wird dieser Wert bei Verwendung von EPS oder Mineralwolle meist mit 14-16 cm Dämmstärke erreicht), wird die Maßnahme inklusive aller Umfeldmaßnahmen mit 15 % gefördert. Die ansetzbaren Kosten liegen bei 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Wurde zuvor durch einen Energieberater ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöhen sich die ansetzbaren Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr, zudem erhöht sich der Fördersatz auf 20 %. In München ist zusätzlich eine Förderung durch das kommunale FKG-Förderprogramm möglich, das weitere 10 % der ansetzbaren Kosten fördert. Voraussetzung hierbei ist das Vorliegen eines iSFP, der einen EH55-Standard als Zielzustand beinhaltet. Bei Gebäuden mit Denkmalschutz ist der zu erreichende U-Wert mit 0,45 W/m²K weniger streng.
Somit beträgt die Gesamtförderung in München bis zu 30 % der Sanierungskosten, was die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme deutlich verbessert – insbesondere dann, wenn umfangreiche Instandhaltungsarbeiten ohnehin erforderlich sind und auf diesem Weg mitgefördert werden können. Zu allen Fragen rund um Energieberatung und Fördermöglichkeiten stehen wir als Energie-Spezialisten GmbH Ihnen gern zur Verfügung – zum Beispiel bei einer für Mitglieder von Haus und Grund kostenlosen Fachberatung.
Da eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsberechnung aus den oben genannten Gründen schwer möglich ist, möchten wir Ihnen die Amortisation eines konkreten Beispielprojekts aufzeigen. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus in München aus dem Baujahr 1960 mit derzeitigen jährlichen Energiekosten von rund 3.500 €, bei dem ohnehin ein neuer Fassadenanstrich notwendig ist, sieht die Rechnung wie folgt aus:
Durch eine Fassadendämmung mit 16 cm WDVS und Entschärfung bestehender Wärmebrücken reduziert sich der Energiebedarf ca. 25%, und somit die Energiekosten jährlich um rund 900 €.
Die Investitionskosten für die Fassadendämmung werden inkl. Gerüst und Regiearbeiten sowie einem Puffer für mögliche Zusatzarbeiten mit rund 300 € pro Quadratmeter angesetzt. Bei einer Fassadenfläche von 140 m² entspricht dies einer Gesamtinvestition von rund 42.000 € brutto. Gefördert wird die Maßnahme zu insgesamt 30%, was den Eigenanteil auf rund 30.000 € reduziert. Von diesem Betrag werden die ohnehin anfallenden Kosten für einen neuen Anstrich inkl. Gerüst in Höhe von 15.000 € abgezogen, sodass die Mehrkosten für die Dämmung bei gut 15.000 € liegen. Daraus ergibt sich eine Amortisationszeit über die Energieeinsparung von knapp 17 Jahren. Nicht eingerechnet sind dabei die voraussichtlich künftig steigenden Energiepreise, die verbesserte Wohnqualität und Optik des Gebäudes sowie der gesteigerte Immobilienwert.
Dies zeigt, dass eine Fassadensanierung nicht nur aus ökologischen Gründen sinnvoll ist, sondern sich auch wirtschaftlich rechnen kann. Wenn ein klimaneutraler Gebäudebestand in den nächsten zwei Jahrzehnten erreicht werden soll, ist eine Dämmung eines erheblichen Anteils des Gebäudebestands zwingend nötig. Aktuell lassen sich Förderkonditionen sichern, die eine gute Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gewährleisten.
Die Entscheidung für eine energetische Sanierung sollte im Idealfall in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, das auch andere Maßnahmen wie Heizungsmodernisierung, Fensteraustausch und die Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt. Eine professionelle Beratung durch Energieberater und erfahrene Planer ist dabei unerlässlich, um die optimale Lösung für das jeweilige Gebäude zu finden.
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