Zwei neue Förderprogramme, die Eigentümer jetzt kennen sollten
Deutschlands Büroimmobilienmarkt befindet sich in einem strukturellen Widerspruch: Zwar werden in den Innenstädten vieler Großstädte weiterhin zahlreiche moderne Bürogebäude gebaut, jedoch nimmt der Leerstand im Gewerbesektor insgesamt seit einigen Jahren zu. Selbst in Städten wie München stehen teils ganze Büroetagen seit Jahren ungenutzt, weil die Nachfrage nach klassischen Großraumbüros durch Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle dauerhaft zurückgegangen ist. Während also immer mehr Bestandsflächen leer stehen, fehlt gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum. Diese Schere zwischen Leerstand und Wohnungsmangel treibt nicht nur Stadtplaner um – sie eröffnet Eigentümern und Investoren auch eine konkrete Handlungsoption: die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum.
Genau dafür hat der Bund ab Juli 2026 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Und wer das entstehende Wohngebäude im Zuge des Umbaus energetisch saniert, kann durch die Kombination verschiedener Förderprogramme äußerst lukrative Zuschüsse erhalten.
Parallel dazu hat die Bundesregierung im April ein neues Förderprogramm für die Elektrifizierung von Stellplätzen in Mehrparteienhäusern ins Leben gerufen. Mit diesem Programm sollen Eigentümer und WEGs dabei unterstützt werden, die Voraussetzungen für die Mobilitätswende durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu schaffen.
Alle relevanten Details, Fördervoraussetzungen sowie Praxistipps zu beiden neuen Programmen möchten wir in diesem Beitrag vorstellen.
KfW 266: Aus Leerstand wird Wohnraum
Das neue Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen” (KfW 266) richtet sich an alle, die beheizte Nichtwohngebäude ganz oder teilweise in Wohnraum umwandeln möchten. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bezogen auf maximal 100.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit – das sind bis zu 30.000 Euro pro Wohnung als direkter Zuschuss. Für ein Projekt mit zehn neuen Wohneinheiten wären das bis zu 300.000 Euro Bundesförderung allein über dieses Programm.
Die Richtlinie soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten, die Antragstellung läuft über die KfW. Für 2026 hat das Bundesbauministerium ein Budget von 300 Millionen Euro eingeplant. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen gleichermaßen., also Selbstnutzer, Investoren und Wohnungsunternehmen.
Für die Förderung können alle relevanten Umbaukosten angesetzt werden. Dazu zählen Rückbau, Statik, Anlagentechnik, Elektrik, die Erschließung über neue Treppenhäuser und Zugänge, Innenausbau sowie bauliche Anpassungen der Außenflächen. Auch Fachplanung und Baubegleitung können gefördert werden.
Das Programm knüpft die Förderung an energetische Auflagen. Das entstehende Wohngebäude muss nach Abschluss der Sanierung mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien” (EH 85 EE) oder bei Denkmal- und erhaltenswerter Substanz „EH Denkmal EE” erreichen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Umnutzung mit einer energetischen Sanierung kombiniert werden muss. Wer ein altes Bürogebäude beispielsweise aus den 1980er Jahren zu Wohnungen umbaut, wird ohne neue Fenster, Dämmung und eine zeitgemäße Haustechnik das geforderte Niveau nicht erreichen.
Die Kosten für die energetische Sanierung sind ebenfalls förderfähig. Dabei können die bereits bestehenden Programme in Anspruch genommen werden. In Frage kommt zum einen ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss über das Programm KfW 261. Hier ist der Zuschuss umso höher, je besser der erreichte Effizienzhausstandard ist. Zum anderen kann die Förderung von Einzelmaßnahmen (direkter BAFA-Zuschuss) in Anspruch genommen werden. Alle genannten Programme sind kombinierbar, solange keine Ausgabe doppelt geltend gemacht wird. Die Kostentrennung zwischen energetischer Sanierung und sonstigen Umbaumaßnahmen muss sauber in den Planungsunterlagen und Rechnungen abgebildet sein.
Wie wir in unserem Artikel vom Februar ausführlich dargestellt haben, lassen sich in München bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch oder Dachsanierung – Fördersätze von bis zu 40 Prozent erzielen: 20 Prozent vom Bund, zusätzlich bis zu 20 Prozent von der Stadt München über das FKG-Programm. Beim Einbau einer regenerativen Heizungsanlage sind sogar bis zu 50 Prozent erreichbar. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus lassen sich die Förderungen von Bund und Kommune auf bis zu 60 Prozent kumulieren.
Grundvoraussetzung für die FKG-Förderung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der von einem zertifizierten Energieberater erstellt wird. Dieser ist auch für die volle Bundesförderung erforderlich und liefert gleichzeitig eine solide Grundlage für die Projektplanung. Besonders wichtig: Die FKG-Förderung kann bereits auf Basis des iSFP beantragt werden – ohne vorliegende Handwerkerangebote – und sichert die Konditionen für mindestens drei Jahre. Angesichts knapper Haushaltsmittel und der Erfahrung der letzten Jahre, dass Förderprogramme häufig kurzfristig geändert oder eingestellt werden, ist das ein erheblicher Vorteil.
Durch das begrenzte Budget des Programms „Gewerbe zu Wohnen” von 300 Millionen Euro in diesem Jahr dürfte der Fördertopf rasch ausgeschöpft sein. Empfehlenswert ist daher ein frühzeitiger Planungsbeginn, um mit dem Start des Programms im Juli schnell den Förderantrag stellen zu können. Wichtig ist jedoch, dass nicht vorschnell mit der Umsetzung begonnen wird: Die KfW definiert den Vorhabenbeginn als den Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Wer einen Handwerker oder Generalunternehmer beauftragt, bevor die KfW-Zusage vorliegt, verliert den Anspruch auf Förderung. Planungs- und Beratungsleistungen sind dagegen unschädlich und können bereits vor Antragstellung beauftragt werden.
Entscheidend für eine erfolgreiche Förderung ist die frühzeitige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Dena-Expertenliste. Dieser ist für den Nachweis der energetischen Anforderungen ohnehin notwendig. Wir als Energie-Spezialisten GmbH stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern: Das neue Bundesprogramm
Ein weiteres neues Förderprogramm richtet sich an Eigentümer von Mehrparteienhäusern, die Tiefgaragen- oder Außenstellplätze für die Elektromobilität fit machen möchten. Das Bundesprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern” stellt insgesamt 500 Millionen Euro bereit.
Gefördert wird nicht nur die Ladestation (Wallbox), sondern das gesamte System inklusive Anschlussleitungen, Ertüchtigung der Gebäudeelektrik, Netzanschluss, Anschluss an lokale Stromspeicher sowie Lade- und Energiemanagementsysteme.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag je elektrifiziertem Stellplatz: 1.300 Euro für einen vorbereiteten Stellplatz ohne installierten Ladepunkt, 1.500 Euro für einen Stellplatz inklusive Ladepunkt und 2.000 Euro für einen bidirektional ladefähigen Ladepunkt. Wer 20 Stellplätze mit einfachen Ladepunkten ausstattet und weitere 10 nur vorverkabelt, erhält damit bis zu 43.000 Euro Zuschuss. Allerdings müssen mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze und zugleich mindestens sechs Stellplätze vorverkabelt werden. Einzelne Insellösungen werden damit ausgeschlossen. Das Programm forciert den systematischen Ausbau ganzer Stellplatzanlagen.
Private Immobilieneigentümer, WEGs und kleinere Immobilienunternehmen (KMU) können Förderanträge nach dem Prinzip „first come, first serve” zwischen dem 15. April und dem 10. November 2026 stellen. Für große Wohnungsunternehmen gilt ein wettbewerbliches Verfahren mit einer Bewertungsmatrix (Frist: 15. Oktober 2026).
Für WEGs besonders relevant: Der Eigentümerbeschluss muss bei der Antragstellung noch nicht vorliegen – er ist erst innerhalb von sechs Monaten nach positiver Antragsbescheidung nachzureichen. Das nimmt den Druck aus dem oft langwierigen Abstimmungsprozess. Allerdings dürfen die Ausführungsverträge erst nach positivem Bescheid vergeben werden. Auch hier gilt: Wer voreilig beauftragt, verliert die Förderung.
Aktuell sehr gute Förderkonditionen sollten genutzt werden
Selten war die Förderlandschaft für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Bestandsimmobilien so günstig wie gerade jetzt. Wer ein leerstehendes Gewerbegebäude besitzt, kann mit den oben erläuterten Programmen nahezu die gesamten Investitionskosten eines Umbaus zu modernem, energieeffizientem Wohnraum umfassend fördern lassen.
Für Bestandshalter von Wohngebäuden, sind ebenfalls weiterhin sehr lukrative Förderungen für die energetische Sanierung möglich: In München bis zu 60 Prozent der Investitionskosten bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, bis zu 50 Prozent beim Heizungstausch und bis zu 40 Prozent bei sonstigen Einzelmaßnahmen. Die Münchner FKG-Förderung lässt sich bereits ohne konkrete Auftragsvergabe auf Basis eines iSFP verbindlich für mindestens drei Jahre sichern.
Die Elektromobilität kommt als weitere Fördermöglichkeit hinzu: Das neue Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern startet gerade mit bis zu 2.000 Euro je Stellplatz und einem Systemansatz, der die Wirtschaftlichkeit bei der Elektrifizierung von Stellplatzanlagen erheblich verbessert.
Wer jetzt mit der Planung beginnt, kann sich gute Konditionen sichern. Wer wartet, riskiert, dass sich die Förderbedingungen verschlechtern oder Töpfe schnell ausgeschöpft sind – wie die Erfahrung der vergangenen Jahre immer wieder gezeigt hat.
Bei Fragen zu KfW 266, der Kombination mit KfW 261 und dem Münchner Förderprogramm (FKG) sowie zum BMV-Programm für Ladeinfrastruktur bieten wir als Energie-Spezialisten GmbH eine unabhängige Erstberatung an.
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