In vier Schritten zur Stromsteuerrückerstattung – ohne bürokratischen Aufwand
Füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus, um einige Rahmendaten zu Ihrer Anfrage zu übermitteln
Wir überprüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und unterbreiten unser Angebot
Nach Einreichung einiger Unterlagen (Grundriss etc.) findet ein Vor-Ort-Termin statt. Sofern ein Verbrauchsausweis beauftragt wird, entfällt der Termin
Wir erstellen den Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude und liefern Ihnen diesen aus.
Ein Verbrauchsausweis kostet bei uns ab 250 Euro.
Sofern Sie darüber hinaus einen individuellen Sanierungsfahrplan bestellen, erhalten Sie den Verbrauchsausweis umsonst.
Bedarfsausweis Nichtwohngebäude
Der Preis für einen Bedarfsausweis hängt vom Gebäude ab. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ein Verbrauchsausweis kostet bei uns ab 250 Euro.
Sofern Sie darüber hinaus einen individuellen Sanierungsfahrplan bestellen, erhalten Sie den Verbrauchsausweis umsonst.
Bedarfsausweis Nichtwohngebäude
Der Preis für einen Bedarfsausweis hängt vom Gebäude ab. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ein Team - ein Ziel: Die zuverlässige Erstellung Ihres Nichtwohngebäude Energieausweises
Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude dokumentiert die Energieeffizienz von Gebäuden, die nicht primär Wohnzwecken dienen, wie Büros, Schulen, Lagerhallen oder Fabriken. Er enthält Informationen über den Energieverbrauch, die Energiequellen und empfohlene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Jeder Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, das verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Auch bei umfangreichen Sanierungen kann die Erstellung eines neuen Energieausweises erforderlich sein.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre beruht.
Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ist in der Regel zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, besonders wenn signifikante Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden.
Das Fehlen eines Energieausweises bei erforderlichen Anlässen kann zu Bußgeldern führen. Zudem könnte es potenzielle Mieter oder Käufer abschrecken, da der Energieausweis eine wichtige Informationsquelle über die Energieeffizienz des Gebäudes ist.
Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und teilweise auch Kommunen. Unsere Experten beraten Sie gerne über mögliche Förderungen und wie Sie diese beantragen können.
Ja, selbst bei bestehenden Mietverträgen kann unter bestimmten Umständen die Vorlage eines Energieausweises erforderlich sein, zum Beispiel bei einer grundlegenden Renovierung oder einer Änderung der Heizungsanlage.
Nach größeren Umbauten oder Sanierungen, die die Energieeffizienz des Gebäudes beeinflussen, sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden, um die aktualisierten Daten korrekt widerzuspiegeln. Kontaktieren Sie uns, um den neuen Ausweis zu beantragen.
Pienzenauerstraße 52
81679 München
Deutschland
Standorte der Energie-Spezialisten:
Anmeldung “Energie kompakt” Newsletter zur Energiewende von Dr. Günther Westner:
Energie-Spezialisten GmbH © 2024