Bis spätestens 29. Mai 2026 muss die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht überführt werden. Damit einher gehen auch Änderungen bei Energieausweisen. Ziel der Reform ist eine europaweit einheitliche, verständliche und vergleichbare Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Für Eigentümer, Verkäufer und Käufer bedeutet das: mehr Transparenz – aber auch zusätzliche Anforderungen.
Die Stadt München hat ihr Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) im Dezember 2025 gezielt für Mehrfamilienhäuser optimiert. Besonders erfreulich ist, dass es die städtischen Fördermittel zusätzlich zur Bundesförderung (BEG) gibt. Wer beide Programme geschickt kombiniert, erreicht Förderquoten, die auch anspruchsvolle Sanierungsprojekte wirtschaftlich darstellbar machen.
Neue Einteilung der Energieklassen
Kernstück der Neuregelung ist die Einführung einer einheitlichen Effizienzskala von A bis G. Die Systematik ist vielen bereits von Haushaltsgeräten vertraut. Künftig bleibt die Klasse A ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten. Am anderen Ende der Skala werden die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands in der Effizienzklasse G erfasst. Die übrigen Gebäude werden auf die Klassen B bis F verteilt. Die bekannte Farbkennzeichnung – von Grün für sehr gute Effizienz bis Rot für hohen Energieverbrauch – bleibt erhalten. Wie genau bestehende Energieausweise in Deutschland in das neue System überführt werden und welche Übergangsregelungen gelten, ist derzeit noch Gegenstand der nationalen Ausgestaltung.
Neue Anwendungsfälle und stärkere Bedeutung bei der Finanzierung
Neben der neuen Bewertungsskala wird auch die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgeweitet. Künftig erhalten nicht nur Kaufinteressenten und neue Mieter Einblick in den Energieausweis, sondern auch Bestandsmieter bei einer Vertragsverlängerung. Zudem wird der Energieausweis bei größeren Renovierungen verpflichtend, insbesondere wenn ein erheblicher Teil der Gebäudehülle betroffen ist oder umfangreiche Investitionen erfolgen. Für öffentliche Gebäude gelten ebenfalls verschärfte Vorgaben. Wer einen erforderlichen Energieausweis nicht vorlegt, muss mit Bußgeldern rechnen. Für selbstnutzende Eigentümer bleibt es hingegen bei der bisherigen Ausnahme.
Spürbare Auswirkungen zeigen sich bereits im Finanzierungsbereich. Banken fordern den Energieausweis inzwischen regelmäßig im Rahmen der Kreditprüfung an. Hintergrund sind europäische Nachhaltigkeitsvorgaben und Berichtspflichten, die Kreditinstitute dazu verpflichten, die Energieeffizienz ihrer Finanzierungen zu berücksichtigen. Häufig wird zusätzlich nach einem Sanierungsfahrplan oder dem angestrebten Effizienzhaus-Standard gefragt.
Für Immobilienkäufer hat das direkte Konsequenzen: Gute Effizienzwerte können sich positiv auf die Kreditkonditionen auswirken. Energetisch schwächere Gebäude werden dagegen oftmals nur noch in Verbindung mit einem schlüssigen Sanierungskonzept finanziert. Die energetische Qualität einer Immobilie entwickelt sich damit zunehmend zu einem wirtschaftlichen Faktor.
Die neuen EU-Vorgaben sorgen somit nicht nur für mehr Vergleichbarkeit, sondern setzen auch klare Marktanreize. Wer frühzeitig in die energetische Qualität seiner Immobilie investiert, profitiert langfristig – durch geringere Betriebskosten, bessere Finanzierungsmöglichkeiten und eine stabilere Wertentwicklung.
Für Fragen zur Förderung oder energetischen Bewertung Ihres Gebäudes stehen wir als Energie-Spezialisten GmbH Ihnen gern zur Verfügung. Als Haus & Grund Mitglied können Sie unsere Sprechstunde jeden Dienstag zwischen 8:30 und 12 Uhr in der Geschäftsstelle München nutzen. Für Interessierte bieten wir zusätzlich regelmäßig kostenlose Webinare unter akademie.energie-spezialisten.de an.
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