Was ändert sich bei der FKG-Förderung in München?
Fokus auf energetisch schlechte Gebäude
Ab dem 31. Juli 2025 sind nur noch Gebäude mit den Energieeffizienzklassen E, F, G oder H (vor der Sanierung) förderfähig. Gebäude, die bereits die Klassen A bis D erreichen, erhalten keine städtische Förderung mehr für weitere Sanierungsmaßnahmen.
Maßgeblich ist der Endenergiebedarf, der im notwendigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) im Ist-Zustand ausgewiesen wird. Ab einem Wert von 130 kWh/m²a gilt die Energieeffizienzklasse E.
Die Stadt München setzt ihre Fördergelder damit dort ein, wo der größte Klimaschutzeffekt erzielt werden kann – bei den Gebäuden mit den schlechtesten Werten.
Weitere Änderungen geplant
Für Ende 2025 sind zusätzliche Anpassungen vorgesehen: Eine gestaffelte Förderlogik mit Bonuszuschlägen wird eingeführt. Aktuell betrifft die Änderung jedoch ausschließlich die Eingrenzung der förderfähigen Gebäude.
Was bedeuten die neuen FKG-Regeln für Gebäudeeigentümer?
Klarheit über Förderfähigkeit
Wenn Ihr Gebäude einen Endenergiebedarf von mindestens 130 kWh/m²a aufweist, bleibt es förderfähig. Liegt der Wert darunter, entfällt die städtische Förderung – die Bundesförderung (BEG) bleibt jedoch bestehen.
Wichtige Voraussetzungen bleiben bestehen
- Kombination mit der Bundesförderung (BEG) ist weiterhin verpflichtend.
- Förderhöhe: 10 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, 15 % für regenerative Heizungen.
- iSFP ist Pflicht, Umsetzung aller Maßnahmen jedoch nicht erforderlich.
- „Antrag vor Auftrag“-Prinzip gilt weiterhin (Ausnahme: Vertrag mit aufschiebender Bedingung).
Planungssicherheit für die nächsten Monate
Ende 2025 wird eine neue Fördersystematik eingeführt:
- 5 % für einzelne Effizienzmaßnahmen
- 10 % für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard
- 15 % für Sanierungen mit nachgewiesener Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz
Zuschläge (+5 % je Kategorie):
- Worst-First-Zuschlag (Klassen G oder H, ab 200 kWh/m²a)
- Mehrfamilienhaus-Zuschlag (ab drei Wohneinheiten)
- Gebiets-Zuschlag (Wärmeplan-Fokus- oder Prüfgebiete, integrierte Quartiersansätze)
Maximale Förderung: bis zu 20 % zusätzlich zur BEG-Förderung.
Unser Service für Ihre erfolgreiche Sanierung
Prüfung der Förderfähigkeit
- Analyse des Energiebedarfs
- Bewertung der Effizienzklasse
- Ermittlung der Fördermöglichkeiten
Individuelle Beratung und Planung
- Erstellung des iSFP
- Kombination von städtischer und bundesweiter Förderung
- Entwicklung einer Sanierungsstrategie
Komplette Antragsabwicklung
Wir übernehmen die Antragstellung, Kommunikation mit den Förderstellen und begleiten Sie bis zur Auszahlung der Mittel.
Fazit: Förderung konzentriert sich auf die energetisch schlechtesten Gebäude
Die Anpassung des FKG München schafft Klarheit: Gebäude ab Effizienzklasse E (≥130 kWh/m²a) bleiben förderfähig. Für viele ältere Gebäude bleibt die attraktive Kombination aus städtischer Förderung und BEG bestehen.
Wir prüfen gerne, ob Ihr Gebäude die neuen Kriterien erfüllt, und beraten Sie bei der optimalen Nutzung aller Fördergelder.
Häufig gestellte Fragen zur geänderten FKG-Förderung
- Woher weiß ich, ob mein Gebäude noch förderfähig ist?
- Entscheidend ist der Endenergiebedarf im iSFP. Ab 130 kWh/m²a (Klassen E-H) ist das Gebäude förderfähig.
- Kann ich die Energieeffizienzklasse im Energieausweis sehen?
- Nicht verlässlich. Maßgeblich ist die Berechnung im iSFP, die vom Energieausweis abweichen kann.
- Was passiert, wenn mein Gebäude unter 130 kWh/m²a liegt?
- Dann entfällt die städtische FKG-Förderung. Die BEG bleibt weiterhin nutzbar.
- Kann ich Förderprogramme kombinieren?
- Ja, FKG und BEG lassen sich weiterhin kombinieren.
- Wer kann den Antrag stellen?
- Grundsätzlich Eigentümer, einfacher jedoch über einen qualifizierten Energieberater.
- Was genau ist der iSFP?
- Ein detaillierter Sanierungsfahrplan, Pflicht für die FKG-Förderung und mit zusätzlichem BEG-Bonus (+5 %).
- Wann kommen die nächsten Änderungen?
- Ende 2025 mit neuen Fördersätzen und Zuschlägen. Eine Antragstellung vor oder nach Änderung kann sinnvoll sein.
- Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung?
- Drei Jahre nach Bewilligung, auf vier Jahre verlängerbar.
