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Renovierungspass: Das sollten Sie als Hausbesitzer wissen

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Renovierungspass: Das sollten Sie als Hausbesitzer wissen

Renovierungspass: Das sollten Sie als Hausbesitzer wissen

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Wussten Sie, dass Ihr Haus dazu beitragen könnte, Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten? Mit dem fortschrittlichen Renovierungspass könnte dies Realität werden. Dieses bedeutende Dokument spielt eine Schlüsselrolle in einem ehrgeizigen Plan, der nicht nur eine tiefgreifende Renovierung unserer Häuser vorsieht, sondern auch die Art und Weise, wie wir unser Haus und unsere Bauprojekte planen, grundlegend verändern könnte. Ziel ist es, einen Standard zu schaffen, anhand dessen Immobilienbesitzer schrittweise ihre Immobilien auf ein emissionsfreies Niveau heben und so die Renovierungskosten kalkulierbar machen. Europas Streben nach Klimaneutralität erfordert diese drastische Wendung – aber was bedeutet das konkret für Sie und Ihre Sanierung?

Die EPBD und der Renovierungspass

Die neue EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) steckt hochgesteckte Ziele für die energetische Qualität von Wohngebäuden, wobei eine durchschnittliche Senkung des Energieverbrauchs um 16 Prozent bis 2030 und um 20 bis 22 Prozent bis 2035 anvisiert wird1. Der Renovierungspass soll hier als Instrument dienen, die CO2-Emissionen stringent zu senken und gleichzeitig Eigentümern einen klaren Renovierungsplanungspfad aufzuzeigen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Renovierungspass dient als strategischer Leitfaden für schrittweise Sanierungsmaßnahmen hin zu klimaneutralen Gebäuden.

  • Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Energieeffizienzklassen, weg von der schlechtesten Kategorie “G”, hin zu durchschnittlich “D” bis zum Jahr 2033.

  • Der Renovierungspass ist EU-weit standardisiert und harmonisiert nationale Ansätze, um Eigenheimbesitzern Klarheit und Unterstützung zu bieten.

  • Die Einführung des Renovierungspasses steht im Einklang mit den “Fit for 55”-Klimazielen, welche eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 vornehmen sollen.

Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) steht im Zentrum unserer Bemühungen um den Klimaschutz und ist ein entscheidender Baustein für die energetische Gebäudesanierung. Mit der Überarbeitung der EPBD, die bis 2024 in Kraft treten sollkk, zielt die EU darauf ab, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.

Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines Gebäude-Renovierungspasses, der Eigentümern und Mietern einen klaren Überblick über die Energieeffizienz ihrer Immobilien geben wird. Dieses innovative Werkzeug wird nicht nur den Zugang zu wichtigen Informationen erleichtern, sondern auch die Kosten für die Renovierung deutlich reduzieren. Zusätzlich werden die energetisch schlechtesten 15% des EU-Gebäudebestands bis 2030 auf eine bessere Energieeffizienzklasse gebrachtk, während Wohngebäude bis 2033 auf ein Mindestniveau verbessert werden müssen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der neuen EPBD ist die Forderung nach emissionsfreien Neubauten ab 2030, wobei öffentliche Gebäude ab 2027 diese Anforderung erfüllen müssen. Die europäischen Staaten haben nach der Zustimmung des Rates 24 Monate Zeit, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen, was eine immense Herausforderung, aber auch eine bedeutende Chance für Umweltschutz und ökonomisches Wachstum darstellt.

Zusammen mit der Stärkung des ‘Smart Readiness Indicator’ für große Nichtwohngebäude ab 2026, bildet die EPBD eine solide Basis für eine nachhaltigere Zukunft. Wir stehen an der Schwelle einer umfassenden Transformation unserer Lebens- und Arbeitsumgebungen, getrieben durch die Notwendigkeit einer Reduktion unserer Umweltauswirkungen und der Förderung einer grünen Wirtschaft.

Renovierungspass vs. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

In Deutschland bildet der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) eine wichtige Grundlage, um gezielte Maßnahmen für die energetische Sanierung und Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden zu planen. Diese Planung wird deutlich durch Zuschüsse gefördert, wobei bis zu 80% der Kosten übernommen werden können. Doch während der iSFP auf nationaler Ebene ansetzt und überwiegend anlassbezogen ist, zielt der Renovierungspass darauf ab, diese Initiative EU-weit zu standardisieren und für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Vorgaben zu machen.

Die Einführung des Renovierungspasses könnte die Maßstäbe für die energetische Sanierung wesentlich verschärfen. Unter dem iSFP werden aktuell für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 1.300 Euro und für Mehrfamilienhäuser bis zu 1.700 Euro der Kosten bei der Sanierung berücksichtigt. Durch den Renovierungspass könnte sich der Rahmen dieser Unterstützungen erweitern, da dieser ein bindendes Element für alle EU-Länder einführt, um die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien zu steigern.

  • Der individuelle Sanierungsfahrplan orientiert sich an den spezifischen Bedingungen eines Gebäudes und setzt gezielte, effiziente Schritte um, um dessen Energieeffizienz zu verbessern.
  • Der Renovierungspass würde hingegen ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EU schaffen, das nicht nur die Sanierungsrate erhöhen soll, sondern auch durch verschärfte gesetzliche Anforderungen die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren könnte.

Während der iSFP in Deutschland bereits gut etabliert ist und gefördert wird, steht der Renovierungspass vor der Herausforderung, in den verschiedenen EU-Staaten akzeptiert und umgesetzt zu werden. Die EU-kompatible Ausrichtung des Renovierungspasses könnte dazu führen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen noch umfassender und effizienter realisiert werden.

Wie die konkrete Ausgestaltung und Förderung des Renovierungspasses aussehen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

Anforderungen an den Renovierungspass

Der Renovierungspass wird als Instrument zur Erreichung der EPBD-Ziele eingeführt. Er soll einerseits eine detaillierte Aufstellung der notwendigen Maßnahmen enthalten, andererseits auch den aktuellen Stand der Energieeffizienz eines Gebäudes transparent machen. Voraussichtlich ab 2025 wird der Renovierungspass zur Beurteilung der Energieeffizienz eingeführt, um den Eigentümern und Mietern einen klaren Überblick zu geben.

  • Betonung auf Mehrfamilienhäuser: Die Anforderungen sind für Mehrfamilienhäuser besonders streng, da hier das Potential zur Energieeinsparung besonders hoch ist.
  • Schrittweise Umsetzung: Um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, erfolgt die Implementierung der Maßnahmen schrittweise über einen festgelegten Zeitraum.

Des Weiteren hat die EU das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2050 der gesamte Baubestand möglichst klimaneutral saniert sein soll. Dies unterstreicht die langfristige Verpflichtung zur Einhaltung der Effizienzstandards und zur drastischen Reduktion der Treibhausgasemissionen. Der hohe bürokratische Aufwand, der mit den neuen Anforderungen verbunden ist, kann jedoch eine Herausforderung darstellen und die Kosten für Bau und Wohnraum beeinflussen.

In unseren Augen ist es essentiell, dass alle Beteiligten – von Planern und Energieberatern über Architekten bis hin zu den Bauunternehmen – die Anforderungen und gesetzliche Vorschriften des Renovierungspasses genau verstehen und umsetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gesetzten Effizienzstandards erreicht und erhalten bleiben.

Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz und Renovierungspass

In unserer kontinuierlichen Bemühung, die Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Dieser bekommt im Rahmen der EPBD einen neuen Namen und heißt dann “Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz und Renovierungspass”.

Er dokumentiert den Energieverbrauch bzw. -bedarf einer Immobilie, was für Eigentümer und Kaufinteressenten gleichermaßen von Bedeutung ist. Im Vergleich dazu bietet der Renovierungspass eine detaillierte Evaluierung der energetischen Qualität eines Gebäudes und definiert klare Schritte zur Verbesserung seiner Energieeffizienz.

Der Renovierungspass, der gemäß der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie (2024/1275/EU) eingeführt wurde, umfasst nicht nur die derzeitige Energieeffizienzklasse eines Gebäudes, sondern auch einen umfassenden Renovierungs-Fahrplan mit grafischen Darstellungen und geschätzten Energieeinsparungen in Prozent. Im Gegensatz zum herkömmlichen Energieausweis, der hauptsächlich den Energieverbrauch anzeigt, zielt der Renovierungspass darauf ab, durch gezielte Maßnahmen die Energieeffizienz signifikant zu steigern.

  • Energieausweise müssen künftig den Primärenergieverbrauch dokumentieren und Referenzwerte setzen, um eine transparente Bewertung zu ermöglichen.
  • Der Renovierungspass enthält daneben auch Informationen zur möglichen Anbindung an effiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme, womit er den Anteil erneuerbarer Energien nach der Renovierung erhöhen hilft.
  • Zusätzlich werden in einem Renovierungspass geschätzte Treibhausgasemissionen und Amortisationsdauern für Investitionen dargelegt.

Im Rahmen der fortschreitenden Anforderungen der Energieeffizienzverordnungen besteht einer der zentrale Aspekte darin, dass alle neuen und renovierten Gebäude sowohl einen Energieausweis haben, der den aktuellen Stand wiedergibt, als auch einen Renovierungspass, der den Weg zu einer besseren Energieeffizienz zeichnet. Dies ist entscheidend, um die Zielsetzungen der EU hinsichtlich Energieeffizienz und Niedrigenergiegebäude bis 2050 zu erreichen.

 

Notwendige Gesetzesänderungen und die Rolle der Länder

Die Einführung eines Renovierungspasses in Deutschland wird unweigerlich Gesetzesänderungen erfordern. Insbesondere ist eine Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlich, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Wir müssen feststellen, dass die Sanierungsrate in Deutschland derzeit bei nur 0,7% liegt, ein Indiz dafür, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Parallel dazu sollen bis 2030 Wohngebäude ihren Energieverbrauch um durchschnittlich 16% senken, eine Herausforderung, die ohne rechtliche Anpassungen schwer zu meistern sein wird.

Die Bundes- und Länderrolle ist in diesem Kontext nicht zu unterschätzen. Die Institutionen (BAFA, KfW und kommunale Förderorgane) müssen durch ihre Förderpolitik sicherstellen, dass die Implementierung des Renovierungspasses sozialverträglich gestaltet wird. Dies bedeutet insbesondere, dass genügend Fördermittel bereitgestellt werden müssen, um private Haushalte und die Industrie bei dieser Transition zu unterstützen. 

Diese Unterstützung ist entscheidend, um die durchschnittliche Sanierungsrate deutlich zu erhöhen und die Ziele der CO2-Einsparungen realisieren zu können.

Ein Blick auf die europäische Ebene zeigt, dass bis 2050 ein emissionsfreier und vollständig dekarbonisierter Gebäudebestand angestrebt wird, wofür immense Investitionen und Förderungen notwendig sind. Deutschland wird hierbei eine Vorbildfunktion einnehmen müssen, besonders da die überarbeitete europäische Richtlinie darauf abzielt, die Renovierungsquoten zu steigern. Der neu vorgeschlagene Klima-Sozialfonds, der 72,2 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt mobilisiert, ist ein Beispiel dafür, wie finanzielle Ressourcen umverteilt werden sollen, um die Unterstützung zu erhöhen und die Bauindustrie anzukurbeln.

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